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VERWENDUNGSZWECK GD4881365LO

HALLO ICH HATTE DIESEN KAUF IM EINVERSTÄNDNISS DES VERKÄUFERS ABGEBROCHEN.ICH BEKAM AUCH NICHTS GELIEFERT.SA MEIN GELD ABER NACH EINET WOCHE NICHT ZURÜCK KAM HAB ICH DER LASTSCHRIFT WIEDERSPROCHEN.
NUN BEKAHM ICH EINE MAHNUNG VON RATEPAY.
KÖNNEN SIE MIR DA WEITERHELFEN?
GRUSS PATRICK

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@patricstol3  schrieb:
HALLO ICH HATTE DIESEN KAUF IM EINVERSTÄNDNISS DES VERKÄUFERS ABGEBROCHEN.ICH BEKAM AUCH NICHTS GELIEFERT.SA MEIN GELD ABER NACH EINET WOCHE NICHT ZURÜCK KAM HAB ICH DER LASTSCHRIFT WIEDERSPROCHEN.
NUN BEKAHM ICH EINE MAHNUNG VON RATEPAY.
KÖNNEN SIE MIR DA WEITERHELFEN?
GRUSS PATRICK

NEINWIRKÖNNENDANICHTWEITERHELFEN. WENDEDICHANDEINENVERKÄUFER, DERMUSSDENKAUFABBRUCHBEIEBAYEINLEITENUNDDAMITDENFORDERUNGSEINZUGVONPAYPAL/RATEPAYSTOPPEN.

Hallo @patricstol3 

 

tja, da hast Du leider einen Fehler gemacht - Du hättest nicht der Lastschrift widersprechen sollen, sondern einen nicht erhaltenen Artikel melden müssen, wenn der Verkäufer trotz vereinbarten Transaktionsabbruchs den schon gezahlten Kaufpreis plus Versandkosten nicht erstattet. Du hättest nämlich Käuferschutz gehabt, den Du nun aber wieder verloren hast, da Du ja die Zahlung hast zurück buchen lassen.

 

Damit hast Du nämlich nicht dem Verkäufer das Geld wieder weggenommen, sondern dem Zahlungsdienstleister, welcher für Dich in Vorkasse getreten ist.

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