15-06-2020 11:45
Hallo @patricstol3
tja, da hast Du leider einen Fehler gemacht - Du hättest nicht der Lastschrift widersprechen sollen, sondern einen nicht erhaltenen Artikel melden müssen, wenn der Verkäufer trotz vereinbarten Transaktionsabbruchs den schon gezahlten Kaufpreis plus Versandkosten nicht erstattet. Du hättest nämlich Käuferschutz gehabt, den Du nun aber wieder verloren hast, da Du ja die Zahlung hast zurück buchen lassen.
Damit hast Du nämlich nicht dem Verkäufer das Geld wieder weggenommen, sondern dem Zahlungsdienstleister, welcher für Dich in Vorkasse getreten ist.