Verkäufer droht mit Anwalt und Klage bei negativer bewertung
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08-08-2020 22:38
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@hallst_22 schrieb:
Hab am 24.7.2020 was gekauft-gleich Echtzeit überwiesen,am 7.8.2020 war Artikel immer noch nicht da, auf an Frage beim Verkäufer hieß es bei Verlust mit unversicherte Zustellung trag ich die Haftung und wurde mit Anwalt und Unterlassungsklage gedroht fals ich ihn negativ bewerte, habe Fall eröffnet und am 8.8.2020 kam Artikel per einschreiben,nun droht er weiter ich soll binnen 2 Wochen negativ Bewertung löschen da er dadurch finanziellen Verlust und Rückgang auf seine Auktionen hat ( oder so ähnlich ) wen nicht anzeige,darf er das
Na ja, der Versand sollte als Bücher-/Warensendung erfolgten. Die ist erstens unversichert und zweitens schneckenlangsam.
Dein Verkäufer hat auch Recht, dass Du bei unversichertem Versand von Privat das Verlustrisiko trägst.
Ebenso kann der Verkäufer einen Anwalt einschalten, wenn ihm eine negative Bewertung nicht gefällt. Dieses Recht hat in Deutschland jeder. Ob der Rechtsweg den Verkäufer dann zum gewünschten Erfolg führt, ist eine andere Sache.
Nachdem die Ware nun aber angekommen ist, könntest Du ja evl tatsächlich drüber nachdenken, die Bewertung zu ändern. Dafür müsste der Verkäufer einen Antrag auf Überarbeitung der Bewertung stellen und Du bekommst dann eine Mail von ebay, dass du die Bewertung ändern kannst.
Der Verkäufer scheint mit seiner Masche jedenfalls Erfolg zu haben. 3 Käufer haben ihre Bewertung schon geändert...
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Den Zusatz welchen dein VK als Kaskoschutz in seiner AB stehen hat dürfte vor keinem Gericht Bestand haben.
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Titel deines Kaufs: "TWO and a half MEN + Staffel 10 + DVD + neuwertig + TOP + selten + Charly Sheen"
und ein Bild mit Ashton Kutcher auf dem Cover,
ich ließe den klagen.
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Damit geht seine "Vereinbarung" in der Artikelbeschreibung sowieso ins Leere (falls sie tatsächlich wirksam wäre) - denn wenn der Verkäufer nicht verschickt hat(te), dann kannst Du auch negativ bewerten 😉 Und genau das würde ich auch dem Anwalt erklären, (wenn tatsächlich Post vom Anwalt kommt) und jede Forderung, die der Verkäufer über seinen Anwalt stellt, zurückweisen.
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Neu besorgt - innerhalb von einem Tag? Warum denn, wenn er doch für den Verlust als Privat-Verkäufer gar nicht haftet? Das klingt alles nicht sehr glaubwürdig. Aber gut, man muss die Handlungsweisen des Verkäufers ja nicht unbedingt verstehen.
Überlege Dir halt, was Du jetzt machen willst. Den Antrag auf Bewertungsänderung muss der Verkäufer stellen. Du kannst die Bewertung ohne diesen Antrag nicht ändern. Nachdem die Ware nun doch angekommen ist, würde ich vielleicht sogar die Bewertung ändern - allerdings nicht in positiv, sondern in "neutral" und dann nur den Text schreiben, den Du in Deiner Bewertungsergänzung geschrieben hast. Dann kann der Verkäufer mit seinem Anwalt im Dreieck springen und nichts dagegen machen.
Was du letztlich machst, musst Du selbst entscheiden.