abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Verkäufer weigert sich Artikel zu liefern

Hallo.

 

Folgende Situation:

Ein Verkäufer macht mir einen Preisvorschlag (420 Euro) für ein Smartphone. Ich nehme an und bezahle den Artikel. Der Verkäufer liefert nicht und reagiert nicht auf meine Nachrichten. Erst als ich mit einer Anzeige wegen Betrug gedroht habe, kommt die Rückmeldung, dass er zu diesem Preis Verlust machen möchte und den Verkauf abbricht. Ich habe gesagt, dass ich damit nicht einverstanden bin, da das kein Grund ist einen Kaufvertrag einseitig abzubrechen. Hätte er angemessen mit mir kommuniziert hätte ich Verständnis gehabt, er hat sich aber nicht angemessen verhalten und war in den Nachrichten ziemlich unverschämt. Er weigert sich trotzdem zu liefern. Ich habe ihm geschrieben, dass ich es mir offenhalte, die Herausgabe des Artikels bzw. Schadenersatz wegen Nichterfüllung einzuklagen. Außerdem habe ich eine schlechte Bewertung verfasst. Daraufhin hat er nochmal geantwortet und gesagt, dass sein Anwalt mich morgen wegen "internen Straftaten" anzeigen wird. Ich habe sicherlich keine Straftaten begangen, indem ich die Erfüllung des Vertrags gefordert habe. Auch ist es mein gutes Recht, andere Kunden durch eine wahrheitsgemäße Bewertung zu warnen. Meines Erachtens ist das also ein vollkommen realitätsferner Einschüchterungsversuch. 

 

Ich habe dann eine Anfrage wegen nicht-Lieferung an Ebay geschickt, da er dann aber eine Rückerstattung veranlasst hat wurde das Anliegen geschlossen, bevor Ebay überhaupt etwas gelesen hat.

 

Wie bewertet ihr diese Situation bzw. wie würdet ihr hier vorgehen? 

Akzeptiert Lösungen (0)

Antworten (2)

Antworten (2)


@sebastiakine_0  schrieb:

Hallo.

 

Folgende Situation:

Ein Verkäufer macht mir einen Preisvorschlag (420 Euro) für ein Smartphone. Ich nehme an und bezahle den Artikel. Der Verkäufer liefert nicht und reagiert nicht auf meine Nachrichten. Erst als ich mit einer Anzeige wegen Betrug gedroht habe, kommt die Rückmeldung, dass er zu diesem Preis Verlust machen möchte und den Verkauf abbricht. Ich habe gesagt, dass ich damit nicht einverstanden bin, da das kein Grund ist einen Kaufvertrag einseitig abzubrechen. Hätte er angemessen mit mir kommuniziert hätte ich Verständnis gehabt, er hat sich aber nicht angemessen verhalten und war in den Nachrichten ziemlich unverschämt. Er weigert sich trotzdem zu liefern. Ich habe ihm geschrieben, dass ich es mir offenhalte, die Herausgabe des Artikels bzw. Schadenersatz wegen Nichterfüllung einzuklagen. Außerdem habe ich eine schlechte Bewertung verfasst. Daraufhin hat er nochmal geantwortet und gesagt, dass sein Anwalt mich morgen wegen "internen Straftaten" anzeigen wird. Ich habe sicherlich keine Straftaten begangen, indem ich die Erfüllung des Vertrags gefordert habe. Auch ist es mein gutes Recht, andere Kunden durch eine wahrheitsgemäße Bewertung zu warnen. Meines Erachtens ist das also ein vollkommen realitätsferner Einschüchterungsversuch. 

 

Ich habe dann eine Anfrage wegen nicht-Lieferung an Ebay geschickt, da er dann aber eine Rückerstattung veranlasst hat wurde das Anliegen geschlossen, bevor Ebay überhaupt etwas gelesen hat.

 

Wie bewertet ihr diese Situation bzw. wie würdet ihr hier vorgehen? 


Ich ginge von einem Tippfehler beim Preisvorschlag aus, da der eigentliche Preis ja fast doppelt so hoch ist wie der Preisvorschlag des Verkäufers. Ob ich Zeit und Nerven hätte, das zivilrechtlich zu verfolgen, hinge vom Verhalten des Verkäufers ab und von den geltenden Gesetzen. Für Österreich kenne ich mich da nicht aus.

 

In Deutschland könnte sich der Verkäufer auf einen Irrtum berufen - ABER, er müsste das "unverzüglich" nach Bemerken des Irrtums auch tun. Macht er das nicht (oder zu spät), könntest Du den Artikel zu Deinem Kaufpreis verlangen.

 

Ich weiß weder, ob es in Österreich eine vergleichbare gesetzliche Regelung gibt, noch, wie schnell die Gerichte in Österreich sind. Bis Du in Deutschland mit dem Verfahren durch wärest und das Handy tatsächlich bekommen würdest, wäre es wahrscheinlich nicht mal mehr die 430,- € wert...

 

Ich würde es wohl bei der negativen Bewertung lassen und mir einen anderen Verkäufer suchen. Dass der Verkäufer Dich wegen irgendwas verklagen oder anzeigen will, ist einfach nur lächerlich - aber wenn man sich die wenigen Verkäufer-Bewertungen anschaut, auch wieder stimmig...


@sebastiakine_0  schrieb:

Hallo.

 

Folgende Situation:

Ein Verkäufer macht mir einen Preisvorschlag (420 Euro) für ein Smartphone. Ich nehme an und bezahle den Artikel. Der Verkäufer liefert nicht und reagiert nicht auf meine Nachrichten. Erst als ich mit einer Anzeige wegen Betrug gedroht habe, kommt die Rückmeldung, dass er zu diesem Preis Verlust machen möchte und den Verkauf abbricht. Ich habe gesagt, dass ich damit nicht einverstanden bin, da das kein Grund ist einen Kaufvertrag einseitig abzubrechen. Hätte er angemessen mit mir kommuniziert hätte ich Verständnis gehabt, er hat sich aber nicht angemessen verhalten und war in den Nachrichten ziemlich unverschämt. Er weigert sich trotzdem zu liefern. Ich habe ihm geschrieben, dass ich es mir offenhalte, die Herausgabe des Artikels bzw. Schadenersatz wegen Nichterfüllung einzuklagen. Außerdem habe ich eine schlechte Bewertung verfasst. Daraufhin hat er nochmal geantwortet und gesagt, dass sein Anwalt mich morgen wegen "internen Straftaten" anzeigen wird. Ich habe sicherlich keine Straftaten begangen, indem ich die Erfüllung des Vertrags gefordert habe. Auch ist es mein gutes Recht, andere Kunden durch eine wahrheitsgemäße Bewertung zu warnen. Meines Erachtens ist das also ein vollkommen realitätsferner Einschüchterungsversuch. 

 

Ich habe dann eine Anfrage wegen nicht-Lieferung an Ebay geschickt, da er dann aber eine Rückerstattung veranlasst hat wurde das Anliegen geschlossen, bevor Ebay überhaupt etwas gelesen hat.

 

Wie bewertet ihr diese Situation bzw. wie würdet ihr hier vorgehen? 


Warum gehst du nicht vor wie schon angekündigt?

 

Für ebay ist der Fall erledigt, die stellen nur die Plattform, Vertrag musst du selbst durchsetzen. Wie es geht, scheinst du ja zu wissen:

 

Der Verkäufer liefert den Kaufgegenstand nicht. Was kann ich tun?

 

https://www.google.com/search?source=hp&ei=wHyiX-acDdudjLsPyMqD6AQ&q=ebay+preis+zu+niedrig+urteile&o...

Stelle hier Deine öffentliche Frage an andere eBay-Mitglieder