24-04-2021 22:18
Der Roulette-Spielautomat, ja?
Du hattest in der Beschreibung drin "muss komplett gewartet werden".
Falls er repariert werden muss, wären Defekte klar anzugeben gewesen. Auch beim Artikelzustand hast du "gebraucht" angegeben, nicht "defekt".
Und die "Fehlproduktion" bezieht sich hoffentlich nur auf die Programmierung in puncto Auszahlungen, nicht auf technische Mängel?
Sollte das Ding laufen, haben meine Vorposter recht. Sollten Defekte vorliegen, solltest du zurücknehmen.
Hallo,
ich musste erst einmal lachen, als ich gelesen habe das der Käufer einen Anwalt einschalten will.
Wenn der Käufer den Artikel nicht selber abholt dieser aber der Artikelbeschreibung entspricht, dann ist es sein Problem wenn ihn der Artikel nicht gefällt.
An deiner Stelle würde ich ihm anworten das du das dann über die Anwälte klären lassen willst.
Denke das sich dann das erledigt hat.
Der Käufer hat doch bei dir abgeholt und somit das Teil begutachtet bevor er es mitgenommen hat.
Du bist privater Verkäufer und ich würde eine Rücknahme höflich aber bestimmt ablehnen und auch eine Rückerstattung würde ich ablehnen.