20-08-2020 20:23
guten Tag
ich habe ein Ebike verkaufen wollen . der erste der das rad ersteigert hat wollte es dann nicht und bad um Kaufabbruch.
danach abe ich das rad nochmal eingestellt und nun ist mir beim verpacken das rad kaputt gegangen und ich musste den kauf abbrechen.
nun möchte aber ebay 2 mal eine ordentliche gebühr von mir obwohl ich nix verkauft habe .
HILFE
@onkel1968 schrieb:guten Tag
ich habe ein Ebike verkaufen wollen . der erste der das rad ersteigert hat wollte es dann nicht und bad um Kaufabbruch.
danach abe ich das rad nochmal eingestellt und nun ist mir beim verpacken das rad kaputt gegangen und ich musste den kauf abbrechen.
nun möchte aber ebay 2 mal eine ordentliche gebühr von mir obwohl ich nix verkauft habe .
HILFE
Kannst Du mal erklären, wie man ein E-Bike beim Verpacken so kaputt machen kann, dass man es nicht mehr reparieren und dem Käufer schicken kann?
Das ist ja keine Porzellanfigur, die beim runterfallen zerschellt.
Dein Käufer hat übrigens immer noch Anspruch auf das Fahrrad. Du hast nämlich rechtsverbindlich verkauft, auch wenn Dir das nicht klar zu sein scheint. Wenn der Käufer sich mit dem Kaufabbruch zufrieden gibt, dann hast du Glück gehabt. Wenn der Käufer sich damit nicht zufrieden gibt, dann sind die ebay-Gebühren Dein kleinstes Problem.