15-02-2021 16:39
Hallo,
ich hätte eine Frage: und zwar habe ich zwei kleine Gläser verkauft, Versand mit DHL. Diese kamen beim Käufer kaputt an, obwohl ich jedes Glas einzeln eingewickelt habe und Luftpolterfolie verwendet habe, sodass die Gläser sicher im Karton verstaut waren. Der Käufer hat natürlich reklamiert.
Nun meine Frage: muss ich den Kaufpreis und Porto erstatten? Ich habe auf der Seite der Post nachgeschaut. Demnach müsste der Empfänger sich um die Reklamation kümmern und mit der kaputten Ware zur Post gehen, um eine Erstattung zu bekommen. Um den Preis der Gläser ginge es mir nicht einmal, aber dann hätte ich zugesetzt, wenn ich auch noch das Porto erstatten müsste. Da ich viele Gläser versende, und es bisher schon 2 - 3 mal vorgekommen ist (von ca. 40 Paketen), dass mal 1 Glas kaputt ankommt, habe ich mich bisher mit dem Käufer geeinigt und einen geringen Teil erstattet, aber nie alles.
Wie verhalte ich mich richtig?
Viele Grüße
sidra_8162
@sidra_8162 schrieb:Hallo,
ich hätte eine Frage: und zwar habe ich zwei kleine Gläser verkauft, Versand mit DHL. Diese kamen beim Käufer kaputt an, obwohl ich jedes Glas einzeln eingewickelt habe und Luftpolterfolie verwendet habe, sodass die Gläser sicher im Karton verstaut waren. Der Käufer hat natürlich reklamiert.
Nun meine Frage: muss ich den Kaufpreis und Porto erstatten? Ich habe auf der Seite der Post nachgeschaut. Demnach müsste der Empfänger sich um die Reklamation kümmern und mit der kaputten Ware zur Post gehen, um eine Erstattung zu bekommen. Um den Preis der Gläser ginge es mir nicht einmal, aber dann hätte ich zugesetzt, wenn ich auch noch das Porto erstatten müsste. Da ich viele Gläser versende, und es bisher schon 2 - 3 mal vorgekommen ist (von ca. 40 Paketen), dass mal 1 Glas kaputt ankommt, habe ich mich bisher mit dem Käufer geeinigt und einen geringen Teil erstattet, aber nie alles.
Wie verhalte ich mich richtig?
Viele Grüße
sidra_8162
Diese Gläser?
Gläser 2er Set "Unicum", gebraucht, farblos, 2 cl | eBay
Erspare dem Käufer den Weg zur Post, erstatte die 8,99 € und bitte den Käufer, die Scherben zu entsorgen.
Du hättest Deinen fertig gepackten Karton in einen größeren Karton stecken und alles nochmal rundherum gut polstern müssen. Wenn der Käufer mit Deiner Verpackung und den Scherben bei der Post aufschlägt, dann bescheinigt die ihm nur, dass Du nicht ausreichend verpackt hast und lehnen jede Schadenersatzforderung ab. Da kannst du gleich den "kurzen Weg" gehen und direkt erstatten.
Tagchen @sidra_8162
Wenn der Karton von außen so gut wie unbeschädigt ist, kann man sich die Schadensmeldung getrost sparen.
Fotos schicken lassen und erstatten. Tatsächlich alles.
Mal gewinnt man, mal verliert man, was Schäden am Paket angeht. Es ist optimal, wenn man die Gläser einwickelt, polstert und Karton und Karton versendet.
Der Karton darf nicht drückbar sein.
Bei hoher Luftfeuchtigkeit geht das auch mal bei Karton in Karton schief.