24-03-2021 13:15
Ich habe eine Münze gekauft, per Überweisung bezahlt, und dies dann dem Verkäufer mitgeteilt. Keine Antwort auf die Nachricht. Am Montag diese Woche (eine Woche nach meiner Überweisung) habe ich erneut eine Nachricht geschickt, ob alles in Ordnung sei und meine Zahlung angekommen sei. Bisher keine Antwort. Ich habe eine Anfrage/Fall geöffnet, und der Verkäufer hat bis 26. März Zeit, zu antworten oder den Artikel zu versenden. Hier nun meine Frage: Kann ich nach dem 26. März eBay einschalten, und mir mein Geld zurückholen? Da ich mit Überweisung gezahlt hatte, bin ich nicht über den eBay-Käuferschutz abgesichert, ABER der Verkäufer ist gewerblich angemeldet, deshalb habe ich ein gesetzliches Rückgaberecht. Gilt dies jedoch auch, wenn der Artikel gar nicht versendet wurde? Der Verkäufer sitzt in Hamburg, hat dort auch einen Laden zum Münzverkauf, also muss er sich an deutsches Recht halten und dieses Rückgaberecht garantieren.
@perfect-sally "Und was nützt dir ein Rückgaberecht wenn du keinen Artikel hast zu zurück geben?"
Entschuldigung, ich hätte mich klarer ausdrücken sollen. Der volle Ausdruck lautet "gesetzliches Widerrufs- oder Rückgaberecht", d.h. auch wenn ich keinen Artikel erhalten habe, kann ich mein Geld erhalten. Anzeige erstatten ist also vollkommen überflüssig.
"Als Kunde haben Sie bei gewerblichen Anbietern entweder ein Widerrufs- oder Rückgaberecht. Beides erlaubt Ihnen als Käufer, im Rahmen einer Frist von mindestens 14 Tagen ohne Angabe von Gründen von einem über das Internet geschlossenen Vertrag zurückzutreten. Hierbei gibt es einige Ausnahmen – etwa für verderbliche Waren. " (https://www.kaufenmitverstand.de/magazin/ihr-gutes-recht/)
Falls der Verkäufer also nicht antwortet, werde ich von diesen Widerrufsrecht Gebrauch machen. Ich hoffte nur, dass ich auch bei Zahlung mit Überweisung eine Rückerstattung durch eBay in Anspruch nehmen könnte. Dies scheint Ihrer Aussage nach jedoch leider nicht der Fall zu sein.
Laut der eBay-Hilfeseite kann man eBay einschalten wenn "Sie einen Artikel nicht erhalten haben und der Verkäufer z.B. nicht die Angaben zur Sendungsverfolgung hochgeladen hat." Da hier nicht direkt die Zahlungsweise spezifiziert wird, wollte ich zur Klärung hier im Forum nachfragen. Vielen Dank für Ihre Antwort.