17-10-2020 11:33
Ich habe die Ware an den Verkäufer zurückgeschickt und ihm schriftlich erklärt,daß ich von meinem Widerrufsrecht gebrauch mache.Muß ich auch noch an ebay mein Widerrufsrecht schriftlich erklären?
@heide-5376 schrieb:Ich habe die Ware an den Verkäufer zurückgeschickt und ihm schriftlich erklärt,daß ich von meinem Widerrufsrecht gebrauch mache.Muß ich auch noch an ebay mein Widerrufsrecht schriftlich erklären?
Hallo @heide-5376
ebay hat da nichts mit zu tun, das ist einzig und allein eine Sache zwischen dir und deinem Verkäufer.
Dein Verkäufer wird zum Abschluß des Widerrufs allerdings einen Kaufabbruch einleiten damit er seine zu Unrecht gezahlte Provision zurückerhält.
Dem Abbruch solltest du auch zustimmen, wenn die Anfrage kommt.