14-03-2021 14:58
Ich habe inzwischen 2 x den Artikel an die mir genannten Adressen geschickt.
Es handelt sich dabei um eine Postfiliale.
beim ersten Mal stelltr sich heraus, das Hermes keine Postfilialen beliefert.
bei. Zweiten Mal habe ich daher mit Dhl versendet. Das Paket kam mit der Meldung zurück "Paket wurde nicht abgeholt".
ich habe den Käufer schon 2x deshalb knomtaktiert, ich bekommen aber keine Reaktion.
wie lange bin ich verpflichtet zu zustellen? Muss ich das Geld zurück überweisen?
was muss ich tun?
gruß
groedn
@groedn01 schrieb:Ich habe inzwischen 2 x den Artikel an die mir genannten Adressen geschickt.
Es handelt sich dabei um eine Postfiliale.
beim ersten Mal stelltr sich heraus, das Hermes keine Postfilialen beliefert.bei. Zweiten Mal habe ich daher mit Dhl versendet. Das Paket kam mit der Meldung zurück "Paket wurde nicht abgeholt".
ich habe den Käufer schon 2x deshalb knomtaktiert, ich bekommen aber keine Reaktion.
wie lange bin ich verpflichtet zu zustellen? Muss ich das Geld zurück überweisen?
was muss ich tun?
gruß
groedn
Hallo @groedn01
du bist aber auch ein Experte, in keinem deiner Angebote steht etwas von Hermes, du bietest überall nur den DHL Versand an.
Daher würde ich sagen, sieh zu das dein Käufer seinen Artikel bekommt.
Hallo @groedn01
Ich würde da jetzt garnichts machen.
Dein Käufer wird sich schon melden wenn er die Ware haben will.
Dann muss er die VK noch mal bezahlen.
Gruß
Falls der mit PayPal bezahlt hatte, bekommt er sein Geld zurück und du bleibst auf den VSK sitzen!
Warum verzichtest du auf den Verkäuferschutz?
Tagchen @groedn01
Aus meiner Sicht erst einmal nicht. Deine Pflicht aus dem Kaufvertrag ist das Versenden der ordentlichen Ware. Die Pflicht des Käufers ist das Zahlund und die Annahme der Ware.
Die erste Nichtzustellung geht auf deine Kappe: Du hattest DHL angegeben. Dann kannst du nicht einfach auf Hermes umschwenken, schon gar nicht, wenn du siehst, dass das Paket an eine Filiale von DHL geht.
Bei der zweiten Versendung liegt es dann wohl am Käufer.
Ich würde die Ware jetzt weglegen und erst einmal warten, ob er sich meldet oder ob du Aktivitäten in seinem Account siehst.
Mal die Anschrift gegoogelt und nach anderen Kontaktmöglichkeiten geschaut?
Bei einer Erstattung würde ich die zweiten VSK wenigstens anteilig abziehen. Den ersten Bock hattest ja du geschossen.