24-07-2020 18:55
Das Versandrisiko trägt in dem Falle grundsätzlich der Händler. Wenn du irgendwie nachweisen kannst, dass in dem Paket die Ware war oder es - wie du es ja beschreibst - Anhaltspunkte dafür gibt, dass die Ware aus dem Paket geklaut wurde, ist das nicht mehr dein Problem, sondern das des Händlers. Er kommt also nicht drumherum, dir das Geld zu erstatten.