13-02-2021 18:01
Hallo @karit0001
wenn der Verkäufer ein Jahr Gewährleistung verspricht, liegt der Gedanke nahe, dass es sich a) um einen gewerblichen Verkäufer handelt und b) um einen gebrauchten Artikel.
Wie bei Neuware gibt es auch hier die Beweislastumkehr, sprich nach Ablauf der ersten sechs Monate müsstest Du dem Verkäufer nachweisen, dass der Fehler am Gerät schon bei Übergabe bestand. Und gerade bei eBay ist es leider so, dass fast alle Verkäufer sich nach Ablauf der sechs Monate tot stellen, weil dieser Beweis vom Käufer in den seltensten Fällen erbracht werden kann.