06-02-2026 22:39
07-02-2026 09:31
@bootyooty schrieb:@oskar_der_wikinger zumal Artikelstandort wiederum Polen ist 😉
Liebe nina@ebay 😘 kannst du dir bitte explizit die Nachricht im EP anschauen?
Das siehst du zu eng @bootyooty der türkisch schreibende VK mit dem "nicht sichtbaren" Bild sitzt z.B. in China.
Man ist heute vor nix mehr sicher.
Nochmal zum Angebot an den TE, dass das ein Angebot an ebay vorbei ist, da kommen wir nicht drum herum.
Das der sich bei seinem Angebot verhauen hat kann man nachvollziehen, obwohl es trotzallem Quatsch ist.
Ich wechsel nicht heute die linke Bremsscheibe und in einem halben Jahr die rechte, von daher achte ich nicht auf die einzelne Stückzahl da ich immer paarweise kaufe.
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07-02-2026 09:15
@schroedertwins22 Guten Morgen. 🙂 Grundsätzlich sind solche Nachrichten, welche zum Kauf/Verkauf außerhalb unserer Plattform anregen nicht zulässig.
Hast du den Verkäufer denn schon gemeldet?
@bootyooty Vielen Dank für's Markieren. ❤️
Liebe Grüße,
Nina
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07-02-2026 09:08
@oskar_der_wikinger zumal Artikelstandort wiederum Polen ist 😉
Liebe nina@ebay 😘 kannst du dir bitte explizit die Nachricht im EP anschauen?
07-02-2026 09:03
Ich würde den VK jetzt nicht ganz so schwer in die Zange nehmen wie andere Vorschreiber hier.
geht es um diesen Artikel hier?
https://www.ebay.de/itm/267523733190
den Artikel hat er nach dem Verkauf beendet, hier in Deutschland könnte er den Deal mit §119 BGB als Irrtum anfechten.
Alle seine aktiven Bremsscheibenangebote sind auf ein Stück angelegt, auch wenn ich das für Quatsch halte, da man ja immer beide Seiten wechselt, aber es macht den Irrtum nachvollziehbar und auch sein Angebot die zweite Scheibe zu 50% Nachlass.
Das wäre aber dann ein unzulässiger Kauf an ebay vorbei und darauf würde ich mich auch nicht einlassen.
@schroedertwins22 du kennst sicher die Preise für deine benötigten Scheiben, ich würde woanders suchen, Inselgeschäfte sind seit dem Brexit umständlich und Zoll und Steuern werden auch noch drauf kommen.
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06-02-2026 23:02
Hallo @schroedertwins22 du hast einen Kaufvertrag mit dem Vk in Großbritannien, den hat er einzuhalten.
Sendet er die Ware nicht, meldest du einen nicht erhaltenen Artikel.
Und NEIN, ganz sicher teilst du dem keine Paypal Adresse mit, das ist sowieso verboten.
Ganz ehrlich... kommt mir alles sehr merkwürdig vor, ich würde den Verkäufer melden
06-02-2026 22:55
Du hast einen verbindlichen und rechtsgültigen Kaufvertrag den beide Seiten einzuhalten haben. Wenn der Käufer bereits bezahlt hat, hat er seinen Teil erfüllt!
Über ebay und auch sonst würde ich solche Forderungen nicht stellen, es könnte Konzequenzen haben.