21-05-2021 15:54
Beispiel: Ein 2 EURO Foto wird von privat verkauft und nach Bezahlung dem Verkäufer per Standardbrief zugesandt. Der Verkäufer meldet EBAY den Nichterhalt und erhält aufgrund des Käuferschutzes 2 EURO zurück. Für den Verkäufer bedeutet dies, zwei EURO und Foto weg. Wie ist der Käuferschutz mit dem deutschen Gesetz zu vereinbahren, wo es heißt, nach der allgemeinen Regelung des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) trägt grundsätzlich der Käufer das Risiko des Verlusts und der Beschädigung der Ware auf dem Transportweg (§ 447 Abs.1 BGB). MfG
@montplo schrieb:Beispiel: Ein 2 EURO Foto wird von privat verkauft und nach Bezahlung dem Verkäufer per Standardbrief zugesandt. Der Verkäufer meldet EBAY den Nichterhalt und erhält aufgrund des Käuferschutzes 2 EURO zurück. Für den Verkäufer bedeutet dies, zwei EURO und Foto weg. Wie ist der Käuferschutz mit dem deutschen Gesetz zu vereinbahren, wo es heißt, nach der allgemeinen Regelung des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) trägt grundsätzlich der Käufer das Risiko des Verlusts und der Beschädigung der Ware auf dem Transportweg (§ 447 Abs.1 BGB). MfG
Hallo @montplo
es steht dir frei die 2,- € dir auf dem Klagewege zu ersteiten und vielleicht wirst du auch gewinnen.