15-09-2025 18:06
Hallo, es gab schon mal ein ähnliches Thema, aber ohne Antwortfunktion.
Muss man (m/w/d) eigentlich bei verlorenen Einschreiben Sendungen den Inhalt angeben, um die versicherte Summe zu erhalten?
Wenn ja, bekomme ich dann für Briefmarken / Sammelkarten / sonstige Wertpapiere Wertersatz? / Kann man diese im weitesten Sinn als Dokumente erachten oder nicht?
Was ist mit anderen Waren? International ist es ja schwierig, wegen Zoll, aber innerhalb EU könnte es ja möglich sein?
So wie es ja innerhalb Deutschlands sogar von der Deutschen Post beworben wird.
16-09-2025 03:33
@honigmars schrieb:Wenn ich die Frage hier beantwortet kriege, dann brauch ich nicht erst die negativen Vibes am Serviceschalter zu provozieren, ich hör es ja jetzt schon: "also nehmen Sie doch lieber den Paketversand, bla" nein danke L:-)
Die Vibes dürften eigentlich gar nicht bei der Abgabe entstehen, da dem MA verboten ist nach dem Inhalt zu fragen (Postgeheimnis) und ihm keine Auskunft über den Inhalt erteilt werden muss.
Jedoch kann es dann bei der "Weiterbearbeitung" im Verdachtsfall überprüft werden.
Geht jetzt deine Sendung als Einschreiben/Rückschein verloren und die Post möchte zur Schadensregulierung den Inhalt wissen.
Mir sind Fälle bekannt, wo man die ebay-Verkaufsbestätigung anforderte - weil ein Privater ja keine Rechnung schreiben kann - um den "richtigen" Wert des Inhaltes zu ermitteln.
Dann würdest Du bei Deinen Sammelkarten leider alt aussehen, da diese nicht als "Dokumente" gelten und Du somit gegen die Beförderungsbedingungen verstoßen hättest - also ist die Post nicht schadensersatzpflichtig.
16-09-2025 01:20
@raffke2012 schrieb:
Wertvolle Inhalte der Valorenklasse II (z. B. Schmuck, Edelsteine, Münzen, Tickets oder wichtige Dokumente) bis zu einem Wert von 500 € pro Brief oder Bargeld und andere Zahlungsmittel bis zu einem Wert von 100 € pro Brief dürfen als EINSCHREIBEN Wert (ehmalig. Wertbrief) verschickt werden.
Im Falle von Verlust, Teilverlust oder Beschädigung einer EINSCHREIBEN Wert (ehmalig. Wertbrief) Sendung haftet die Deutsche Post bei Wertgegenständen für den nachgewiesenen Wert maximal bis500 €, bei Bargeld maximal bis 100 €.
Ersatzleistungen sind nur gegen Vorlage des Einlieferungsbelegs möglich oder wenn die Sendung in unserem Sendungsverfolgungssystem nachweisbar ist. Im Verlustfall einer EINSCHREIBEN Wert (ehmalig. Wertbrief) Sendung ist die Vorlage des Einlieferungsbeleges zwingend erforderlich.
Ich halt jetzt mal meine konfrontative Linie bei: nichts für ungut aber i-wie hab ich das für den Inlandversand als TE bereits festgestellt, und "z. B. Schmuck, Edelsteine, Münzen" werd ich wohl kaum international durchkriegen.
ALso die Frage war eigentlich der internationale Fall und hier nochmal speziell, ob es bei EU Versand etwa eine gewisse Unschärfe bei den roten Linien geben möge, so Ukraine-Style 🏳️🌈🇺🇦 (und schon bin ich ganz unten durch; selfdestruction accomplished:)
Sowas findet man (m/w/d) wohl kaum in der offiziellen Produktbeschreibung.
Allerdings bin ich ja kein Unmensch 😄 und ich würde nochmal die Chance auf eine hilfreiche ANtwort geben:
Die Frage der Fragen wäre nämlich ganz unabhängig von der Nationalität 🇦🇶: ob ich wohl die Einschreiben-Optionen "Wert" und "Rückschein" kombinieren könnte?
Weil ich steh einfach voll auf den happtischen Rückschein, der kommt einfach vollautomatisch da an, wo er gebraucht wird, so ganz ohne Zettelwirtschaft in der Hosentasche. Damit würde ich echt besser klar kommen.
Und i-wie ist auch meine Vermutung, dass so ein happtisches Rücksdingsbums die beste Zustellgarantie ist.
Wenn ich die Frage hier beantwortet kriege, dann brauch ich nicht erst die negativen Vibes am Serviceschalter zu provozieren, ich hör es ja jetzt schon: "also nehmen Sie doch lieber den Paketversand, bla" nein danke L:-)
15-09-2025 19:12
Und welche Art von "Dokument" könnte ich vermisst melden, wenn ich mein Einschreiben International mit 300 Euro versichert habe?
https://www.deutschepost.de/de/b/briefe-ins-ausland/einschreiben-international.html
Ich habs: ein Schuldschein| ein Gutschein auf einen Onlineshop-Artikel, der zwischenzeitlich nicht verfügbar ist, oder Lotterieschein oder so? Das ist natürlich Quatsch.
15-09-2025 18:55
@honigmars schrieb:Hallo, es gab schon mal ein ähnliches Thema, aber ohne Antwortfunktion.
Muss man (m/w/d) eigentlich bei verlorenen Einschreiben Sendungen den Inhalt angeben, um die versicherte Summe zu erhalten?
Wenn ja, bekomme ich dann für Briefmarken / Sammelkarten / sonstige Wertpapiere Wertersatz? / Kann man diese im weitesten Sinn als Dokumente erachten oder nicht?
Was ist mit anderen Waren? International ist es ja schwierig, wegen Zoll, aber innerhalb EU könnte es ja möglich sein?
So wie es ja innerhalb Deutschlands sogar von der Deutschen Post beworben wird.
Ähm, ich würde mal sagen ja.
Dazu fragst du das Versandunternehmen
15-09-2025 18:51
Hallo,
natürlich muss mitgeteilt werden was der Inhalt ist.
Wertvolle Inhalte der Valorenklasse II (z. B. Schmuck, Edelsteine, Münzen, Tickets oder wichtige Dokumente) bis zu einem Wert von 500 € pro Brief oder Bargeld und andere Zahlungsmittel bis zu einem Wert von 100 € pro Brief dürfen als EINSCHREIBEN Wert (ehmalig. Wertbrief) verschickt werden.
Im Falle von Verlust, Teilverlust oder Beschädigung einer EINSCHREIBEN Wert (ehmalig. Wertbrief) Sendung haftet die Deutsche Post bei Wertgegenständen für den nachgewiesenen Wert maximal bis500 €, bei Bargeld maximal bis 100 €.
Ersatzleistungen sind nur gegen Vorlage des Einlieferungsbelegs möglich oder wenn die Sendung in unserem Sendungsverfolgungssystem nachweisbar ist. Im Verlustfall einer EINSCHREIBEN Wert (ehmalig. Wertbrief) Sendung ist die Vorlage des Einlieferungsbeleges zwingend erforderlich.
15-09-2025 18:47
@honigmars schrieb:Hallo, es gab schon mal ein ähnliches Thema, aber ohne Antwortfunktion.
Muss man (m/w/d) eigentlich bei verlorenen Einschreiben Sendungen den Inhalt angeben, um die versicherte Summe zu erhalten?
Wenn ja, bekomme ich dann für Briefmarken / Sammelkarten / sonstige Wertpapiere Wertersatz? / Kann man diese im weitesten Sinn als Dokumente erachten oder nicht?
Was ist mit anderen Waren? International ist es ja schwierig, wegen Zoll, aber innerhalb EU könnte es ja möglich sein?
So wie es ja innerhalb Deutschlands sogar von der Deutschen Post beworben wird.
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ja, bei Verlust- / Schadensmeldungen muss der Inhalt angegeben werden
gültige Briefmarke = Dokument = ja
ungültige Briefmarke / Sammelkarte = Dokument = nein
Wertpapier = Dokument = vermutlich nicht
"Sendungen, die beim Versand in das Non-EU-Ausland mit Zollinhaltserklärung mit einem ausgewiesenen Warenwert versehen sind, gelten nicht als Dokumente."
https://www.deutschepost.de/de/b/briefe-ins-ausland/haeufige-fragen.html