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Wie bei allen Themen im Bereich E-Commerce gilt auch beim E-Commerce-Recht: Stillstand gibt es nicht. Laufend treten neue Gesetze und Richtlinien in Kraft, die Online-Händler*innen betreffen. Den Überblick zu behalten, fällt dabei nicht immer leicht. In unser heutigen Podcast-Folge wirft Experte Dr. Carsten Föhlisch von Trusted Shops gemeinsam mit dem eBay- Rechtsexperten Dr. Tilmann Kuhla einen Blick auf einige aktuelle Themen: Was sind die konkreten Auswirkungen des Anti-Abmahn-Gesetzes? Ist die DSGVO mittlerweile ein Abmahnthema? Was sind besonders große “Fallen”? Und was hat es mit dem neuen Verpackungsgesetz auf sich?

 

**Wichtige Links**

 

Abmahnschutz | Verkäuferportal (ebay.de)

 



Isabell: Hallo liebe Hörerinnen und Hörer und herzlich willkommen zu unserer neuen Podcastfolge für unsere Händlerinnen und Händler und natürlich für alle, die es noch werden wollen. Ich freue mich, dass ihr wieder mit dabei seid. Und genauso freue ich mich, dass meine lieben Podcast Kollegen David und Tino heute auch wieder mit dabei sind.

David: Ja, hallo liebe Isabel und hallo liebe Zuhörerinnen und Zuhörer, in unserer heutigen Folge möchten wir mit Euch erneut in die Welt des eCommerce Rechts eintauchen. Denn den Überblick zu behalten bei all den Neuerungen, die auf unsere Händler*innen ständig hinzukommen, das fällt einfach nicht so leicht. Und da hilft es immer mal zwei Experten zuzuhören, die sich über die aktuellen Themen austauschen.

Tino: Und dafür haben wir zwei tolle Gäste eingeladen. Als erstes möchte ich Dr. Carsten Föhlisch von Trusted Shops begrüßen. Hallo Carsten!

Carsten: Hallo Tino!

Tino: Und ich freue mich, dass wir heute erneut Dr. Tilmann Kuhla vor dem Mikrofon haben, der bereits vor einiger Zeit eine Folge mit uns zum Thema Abmahnung aufgenommen hat. Hallo Tilmann, schön, dass du wieder dabei bist.

Tilmann: Ja, vielen Dank, Tino. Ich freue mich auch wieder da zu sein.

Isabell: Carsten, magst du unseren Zuhörerinnen und Zuhörern einmal etwas mehr zu dir erzählen und was genau du bei Trusted Shops machst?

Carsten: Ja, ich bin schon ziemlich lange bei Trusted Shops, 22 Jahre und bin da für den Bereich Recht verantwortlich. Die internen Sachen, aber vor allem auch rechtliche Produkte. Wir nennen das Abmahn-Schutz-Pakete. Das heißt, wir kümmern uns seit sehr langer Zeit darum, dass Händler*innen nicht abgemahnt werden, denn wir haben es schon gehört es gibt eben sehr viele komische oder schwer durchschaubare Regulierungen und wir kümmern uns vor allem darum, dass die Händler geschützt sind.

David: Sehr schön. Tilman, kannst du noch mal bitte? Für alle, die sich noch nicht kennen, sollten von unserer letzten Folge auch einmal etwas über dich und deine Rolle bei Ebay erzählen.

Tilmann: Klar, gerne, David. Also ich bin seit zehn Jahren bei Ebay und kümmere mich in der Rechtsabteilung von Ebay um vertragliche Themen. Das heißt, wenn Ebay Verträge schließt mit großen Partnern oder kleinen Partnern, wir kümmern uns aber auch zusammen mit anderen Leuten kümmern wir uns auch um die Compliance. Das heißt, wir sorgen dafür, dass Ebay die gesetzlichen Regelungen in Deutschland und in Europa einhält. Und wir sorgen auch dafür, dass die Händler die gesetzlichen Regelungen einhalten können. Also ich kontrolliere jetzt nicht, ob jeder ein Impressum hat, aber da muss schon ein Feld da sein, das man sein Impressum eingeben kann. Und wenn sich da was ändert, dann stoßen wir auch die Änderungen an, die dann notwendig sind.

Isabell: Wir haben ja gerade schon gesagt, dass wir schon mal mit Tilmann über das Thema Abmahnung gesprochen haben. Carsten, ich würde auch jetzt gerne noch mal mit dem recht großen Thema noch mal einsteigen. In der Vorbereitung auf die heutige Folge ist das Stichwort Anti-Abmahn-Gesetz gefallen. Magst du uns einmal sagen, was das genau ist und wie du die Auswirkung davon einschätzt?

Carsten: Ja, Abmahnung ist schon seit vielen Jahren einfach ein lästiges Thema für Händler*innen. Weil wenn ich irgendwelche Kleinigkeiten nicht eingehalten habe, haben mir einfach sehr große Strafen oder Sanktionen gedroht. Und deswegen habe ich unter anderem auch über verschiedene Verbände, die IHK und sonstige Wirtschaftsverbände mit lobbyiert, um so ein Gesetz auf den Weg zu bringen. Das heißt genauer gesagt "Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs", wird aber auch Anti Abmahn Gesetz genannt. Und das ist dann nach acht Jahren Lobbyarbeit im Dezember 2020 in Kraft getreten und hat im Grunde zwei wesentliche Inhalte. Zum einen müssen Abmahn Vereine auf eine Liste beim Bundesamt für Justiz eingetragen werden und der größte unseriöse Akteur ist bislang nicht eingetragen worden auf dieser Liste. Und deswegen sind die Abmahnungen seitdem tatsächlich zurückgegangen. Und zum anderen können so Formalverstöße von Mitbewerbern zwar noch abgemahnt werden, aber nicht mehr kostenpflichtig. Das heißt, die Anwälte können sich daran nicht mehr bereichern. Formalverstöße sind Verstöße gegen die sogenannten Informationspflichten im eCommerce. Also ich muss informieren im Impressum über meine Identität, aber eben auch über solche, ich sage mal Erbsenzähler-Themen, wie ob der Vertragstext gespeichert wird, die europäische Plattform, die US Plattformen, solche Dinge, welche Vertragssprachen zur Verfügung stehen. Das wurde häufig vergessen oder wird häufig vergessen. Und obwohl das so Kleinigkeiten sind, wo man sich eben fragt "Was hat das mit Verbraucherschutz zu tun?", konnte das in der Vergangenheit abgemahnt werden und die Anwälte haben eine Rechnung dafür geschickt. Und das geht jetzt eben nicht mehr.

Tino: Tillmann, wenn wir nun hören, dass also per se weniger Abmahnungen gibt, aber dafür die Abmahnungen dann tatsächlich die stattfinden, deutlich teurer werden. Woran genau liegt denn das?

Tilmann: Also genau wie Carsten gesagt hat, sind eben manche von diesen Erbsenzähler finde ich einen schönen Begriff. Also diesen Kleinigkeiten, die kann man nicht mehr abmahnen und damit richtig Geld verdienen. Und deswegen muss man sich jetzt größere Rechtsverstöße suchen, die möglicherweise begangen werden. Man sucht sich halt immer die Tür, die am einfachsten aufgeht oder wo man am leichtesten durchgehen kann. Früher waren es diese Themen und jetzt sind es halt Themen, zum Beispiel aus dem Bereich, das weiß ich jetzt von Carsten, auch aus seiner Praxis Marken- und Urheberrecht. Also zum Beispiel, wenn ich jetzt als Onlinehändler ein Bild verwende, was jemand anders gemacht hat, das lade ich mir bei Google runter. Oder ich nehme irgendein offizielles Produktbild vom Hersteller, ohne die Berechtigung zu haben dieses Bild zu nutzen. Das kann ein Urheberrechts Verstoß darstellen oder ich verwende einen Begriff in meinem Angebot bei ebay, der markenrechtlich geschützt ist und dann kann der Rechteinhaber eben kommen und sagen Moment, du verwendest hier meine Marke und ich habe dir das gar nicht lizenziert, das darfst du doch nicht. Und das ist dann teurer, weil der sogenannte Streitwert in diesen Urheber- und Markenrechtlichen Verfahren höher ist. Und bei Anwälten ist es immer so, dass sie die Gebühr oder die Kosten ihrer Inanspruchnahme berechnen anhand des Streitwerts und weil der Streitwert höher ist sind dann auch die Kosten für den Anwalt höher gleich am Anfang. Und dadurch entstehen diese sehr ernst zu nehmenden teureren Abmahnungen.

Isabell: Also sind die Auswirkungen von dem Anti Abmahn Gesetz gar nicht nur positiv.

Tilmann: Ich würde sagen, die sind doch schon sehr positiv. Das ist eine interessante Betrachtungsweise. Isabell. Es gibt halt nur andere Sachen, die jetzt so in den Fokus geraten, dass heißt, man muss einfach rundum gucken als Händler oder Händlerin, dass man diese anderen Themen einfach richtig macht und da seine Mitarbeiter instruiert, dass sie eben nicht irgendwelche Begriffe verwenden, die vielleicht markenrechtlich geschützt sind, wie ich sag mal "Harry Potter" oder so was. Oder eben Bilder im Internet herunterladen, die sie nicht selber gemacht haben. Aber klar, diese Gefahren, die gab es vorher auch schon. Aber wir sehen jetzt halt, dass die noch vermehrt aufpoppen.

Isabell: Und Carsten, was bedeutet es dann, wenn eine Abmahnung direkt ins Hauptsacheverfahren geht? Vielleicht magst du auch einmal noch für unsere Zuhörer*innen erklären, was so ein Hauptsacheverfahren überhaupt ist und wer daran beteiligt ist.

Carsten: Die Abmahnung ist ein außergerichtlicher Versuch, eine Streitigkeit beizulegen, also im Wettbewerbsrecht oder Markenurheberrecht, wie Tilmann auch gerade gesagt hat. Das war ursprünglich auch mal dafür gedacht, um teure Gerichtsverfahren zu ersparen und die nächste Stufe nach der außergerichtlichen Abmahnung, also wenn ich sage, ich reagiere da nicht drauf oder ich unterschreibe diese Unterlassungserklärung nicht, war in der Vergangenheit immer die sogenannte einstweilige Verfügung. Das ist ein gerichtliches Schnellverfahren, wo derselbe Akteur, der mich abgemahnt hat, dann vor Gericht geht und im Schnellverfahren quasi mir das verbieten will. Und das ist ja nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zurückgegangen, weil das Bundesverfassungsgericht gesagt hat, das geht nicht ohne Anhörung der Betroffenen. Und das macht es kompliziert. Und deswegen haben wir beobachtet in diesem Jahr, dass vor allem Verbände, die Abmahnungen aussprechen, direkt ins sogenannte Hauptsacheverfahren gehen, also in das normale Gerichtsverfahren und nicht in diese Schnellverfahren. Und das führt dann dazu, dass ja relativ hohe Gerichtskosten direkt entstehen, wenn ich eben das Ganze nicht außergerichtlich beilegen kann. Das ist das Hauptsacheverfahren. Das ist aber manchmal auch durchaus eine Strategie, nicht einfach irgendwas zu unterschreiben, vor allem, wenn ich nicht ausschließen kann, dass der gleiche Verstoß nochmal vorkommt. Denn dann wird das zu so einer Art Gelddruckmaschine für den Abmahner, weil er dann sogenannte Vertragsstrafen kassieren kann. Und deswegen macht es unter Umständen auch Sinn, sich lieber verklagen zu lassen, denn dann gibt es nicht diese Vertragsstrafen, wenn es noch mal passiert, sondern Ordnungsgeld. Und die gehen nicht an den Abmahner, sondern an die Staatskasse. Und deswegen ist es weniger attraktiv für den Abmahner, sowas zu verfolgen.

David: Sehr interessant, Carsten. Um noch einmal beim Thema Abmahnung zu bleiben Wie verhält es sich mit der DSGVO, also der Datenschutzgrundverordnung? Ist das mittlerweile auch ein Abmahn-Thema oder noch nicht so? Und was kann mir als Händler*in eigentlich sonst noch so passieren?

Carsten: Ja, das haben viele befürchtet im Jahr 2018, als die DSGVO in Kraft trat. Dass jetzt die nächste große Abmahnwelle kommt, die ist bislang immer noch ausgeblieben. Das liegt auch daran, dass immer noch nicht höchstrichterlich geklärt ist, ob Mitbewerber das überhaupt abmahnen können. Denn Datenschutzrecht ist ja erstmal öffentliches Recht. Das heißt die Behörden können Bußgelder verhängen oder auch Vorstufen dazu, also Auskunftsverfahren machen und so was. Das passiert auch öfter schon, aber dass Mitbewerber im großen Stil Datenschutzverstöße abmahnen, das können wir noch nicht feststellen. Was aber jetzt auch gerade ganz aktuell passiert, das ging auch durch die Presse, ist, dass Privatpersonen, also sogenannte Betroffene, die auf einer Website sind und dann beispielsweise getrackt werden, ohne Opt in, gegen mich als Händler vorgehen und sagen, du hast mein Persönlichkeitsrecht verletzt, ich möchte jetzt Schadensersatz. Und es gibt ein Urteil aus München relativ aktuell, dass bei Google Fonts beispielsweise ohne Opt in dem Betroffenen 100 € Schadensersatz zugesprochen hat. Und da gibt es so ja regelrechte Wellen, auch von Privatpersonen, die jetzt versuchen, auf den Zug aufzuspringen und da abzukassieren.

David: Also da ist jetzt nicht großes Geld zu machen, sondern es ist noch überschaubar.

Carsten: Richtig, das ist überschaubar. Das sind Versuche von Privatpersonen im Moment im kleineren Stil, aber es ist nicht vergleichbar mit dem, was ja in der Vergangenheit ein Abmahnwelle tatsächlich hatten bei anderen Themen.

Isabell: Tilmann, was haben denn unsere Händlerinnen und Händler für Möglichkeiten, sich überhaupt davor zu schützen?

Tilmann: Auf die Frage habe ich wirklich gewartet, Isabell. Da kommen wir eigentlich schon wieder so ein bisschen zurück zu dem, was wir letztes Mal auch besprochen haben. Und es ist eigentlich gar nicht so schwer. Man muss sich rechtliche Hilfe holen und zwar am besten schon vorab. Meistens diese teuren Kosten, die da auch auf einen zukommen können in Marken- oder urheberrechtlichen Verfahren lassen sich wunderbar vermeiden, wenn man einfach wichtige Grundregeln beachtet. Und das ist keine Rocket Science, wie wir sagen, also keine Raketenwissenschaft, sich da richtig zu verhalten. Wir haben ja seit einigen Jahren bei Ebay eine Kooperation mit Trusted Shops, die beinhaltet, dass jeder, der ein Ebay Shop Abo hat, das Abmahn-Paket kostenlos nutzen kann. Das haben wir als Ebay sozusagen vorab schon bezahlt. Man muss es sich nur abholen. Und da gibt es ganz viele Hinweise zu Impressum, Widerrufsrecht, AGB, wie man die gestaltet, dass man das richtig macht. Das stellt einem so ein automatisches Tool, ein paar Fragen und dann kommen diese Erklärungen richtig raus. Darüber hinaus hat Trusted Shops aber auch eine umfangreiche Datenbank, die sie immer aktuell halten. Zur Frage "Was muss ich machen, wenn ich zum Beispiel Spielzeug verkaufe?", "Welche Regeln muss ich einhalten?" Oder wenn ich Batterien verkaufe oder wenn ich Elektrogeräte verkaufe? Also je nachdem, was der jeweilige Händler, die jeweilige Händlerin eben verkauft, kann man sich da informieren, um die Risiken auszuschließen. Also ja, es ist kein schönes Thema, macht keinen Spaß, kein Mensch kommt dafür hinterm Ofen vor. Aber es ist besser, jetzt einmal sich darum zu kümmern, als dann Kosten zu produzieren. Dann muss man sich sowieso drum kümmern. Und so lebt man mit dem schönen Gefühl, dass man sich da abgesichert hat und dann sich auf den Handel konzentrieren kann.

Isabell: Und mit jetzt meinst du eigentlich idealerweise, bevor ich anfange zu verkaufen, oder?

Tilmann: Natürlich, aber spätestens jetzt.

Tino: Sehr schön, Tilman. Apropos Sicherheit und mich schützen ich habe das jetzt über die letzten zwei Jahre gesehen. Ich bin auch so ein Viel-Besteller bei Ebay, das Lieferdienst ja erlaubt ist, das Paket kontaktlos, also auch ohne Unterschrift zuzustellen. Wie gehen unsere Händler*innen damit um? Also gerade in den Fällen, wenn zum Beispiel das Paket verloren geht?

Tilmann: Das ist eine interessante Frage, als ich die gesehen habe, dass du mir die stellen willst, Tino, auch wenn die jetzt natürlich super spontan rüberkommt, habe ich mir schon ein bisschen Gedanken gemacht. Also ich habe das ja selber beobachtet als Kunde, weil wir ja alle viel zu Hause waren, dass der DHL Bote oder auch der Hermes oder UPS Bote sagt, sie müssen hier gar nicht, ich will nicht, dass sie mein Lesegerät anfassen. Als Händler, in dem Moment, wo DHL jetzt sagt, ich habe das Paket an Herrn Propp zugestellt, ob der Herr Propp unterschreibt oder der Paketbote, ist es dann erst mal das Problem von DHL. Das heißt, wenn dann später Herr Propp kommt, dann sage ich Nein, guck mal hier. DHL hat mir bestätigt, dass es bei dir zugestellt wurde. Mir ist jetzt kein Gerichtsverfahren bisher zu dem Problem bekannt, aber wenn ich als Händler*in muss mich ja darauf verlassen können, dass mein Versanddienstleister das richtig macht. Und wenn die da Probleme haben, dann müssen die das am Ende klären. Also ich sehe für ein Händler oder ein Händlerin kein großes erhebliches zusätzliches Risiko.

Isabell: Wo wir jetzt schon bei dem Thema Pakete und Versand sind seit dem 1. Juli gilt ja auch das neue Verpackungsgesetz. Carsten, magst du noch einmal für unsere Zuhörerinnen und Zuhörer kurz zusammenfassen, was das ist und worauf man achten muss?

Carsten: Ja, das gibt es schon länger und es gab auch zum Januar dieses Jahres schon umfangreiche Änderungen. Im Wesentlich kann man sagen, man muss sich an einem dualen System beteiligen. Da gibt es verschiedene, zum Beispiel grüner Punkt, das heißt, man muss sich dort registrieren und eben auch Gebühren abführen für die Verpackungsentsorgung. Was jetzt neu ist seit 1. Juli ist, dass die Marktplätze eben auch Ebay oder andere tatsächlich niemanden mehr auf die Plattform lassen dürfen, der nicht registriert ist und sich nicht am System beteiligt. Das heißt, ich konnte schon in der Vergangenheit und das passiert auch häufig tatsächlich abgemahnt werden. Das ist ein Abmahn-Klassiker, auch wenn ich nicht lizensiert bin und keine Verpackungsgebühren abführen. Zusätzlich kann aber in Zukunft eben auch die Plattform mich dann vom Handel ausschließen. Und wenn die Plattform Ebay das nicht richtig kontrolliert, also eben auch Verkäufer*innen auf der Plattform zulässt, die nicht Verpackungs Gebühren abführen, dann kann das zu sehr hohen Bußgeldern führen. Ich glaube bis zu 100.000 € und da würde ich mal tippen das Tilmann und Co da schon drauf achten, dass alle die entsprechende Registrierung haben.

Tilmann: Genau, wir haben ja schon vor einiger Zeit angefangen, unsere Händlerinnen und Händler zu informieren, dass sie uns die notwendigen Informationen eintragen müssen. Und jetzt sind wir schon am 1. Juli vorbei. Wir sehen, dass unsere Händlerinnen und Händler da wirklich die notwendigen Informationen uns geliefert haben. Und wo das aber nicht der Fall ist, da schließen wir Leute auch vom Handel aus. Also wir werden da nicht das Risiko eingehen, selber irgendwelche Bußgelder zu kassieren. Man muss ja auch sagen, so nervig diese ganze Verwaltung ist, das Grundprinzip dahinter ist total richtig. Wir müssen alle darauf achten, dass wir unsere Umwelt nicht zu sehr zumüllen. Und deswegen ist es sinnvoll, dass derjenige, der eben den Müll verursacht, den Müll auch wieder zurücknehmen muss oder sich eben an den Kosten beteiligen muss. Und so nervig das ist, wie gesagt finde ich das Grundprinzip auch total richtig und nachvollziehbar, dass wir da nach dem Verursacherprinzip arbeiten.

Isabell: Was muss da zum Beispiel angegeben werden?

Tilmann: Man registriert sich. Ich bin jetzt kein, wir haben intern andere Fachleute dafür, aber ich weiß so die Basics. Man registriert sich bei der zentralen Stelle und dann bei einem dualen System. Und die interessiert dann, liebe Isabell, im Jahr 2021 wie viele Kartons, mit welcher Größe hast du denn in Verkehr gebracht? Und dann wirst du Je nach Umfang mußt du dann eben Beiträge abführen, um diese ganze Pappe wieder zu entsorgen. Also das trifft im Onlinehandel ja wirklich fast absolut alle, weil jeder ja seine Sachen irgendwie im Paket verschickt. Ich habe mal gehört, es gibt so Ausnahmefällen von Leuten, die zum Beispiel komplette Autoreifen verschicken, weil die dann möglicherweise keine Pappe drumherum haben. Also man muss sich wirklich fragen Betrifft es mich? Und für die meisten Leute können wir die Antwort hier schon geben: Ja. Und dann muss man sich eben registrieren. Aber ich glaube, unsere Händlerinnen und Händler sind da auch über verschiedene Kanäle sehr gut drauf aufmerksam gemacht worden. Und viele von denen, wie Carsten gesagt hat, das Gesetz gibt es schon eine ganze Weile, viele von denen waren auch schon seit Jahren da richtig unterwegs.

David: Ich finde, das zeigt auch noch immer, dass viele Entscheidungen gar nicht uns obliegen, sondern uns auch aufgelegt werden und wir das dann entsprechend nur ermöglichen müssen, damit unsere Händlerinnen und Händler auch sicher handeln können. Carsten, in dem Kontext es gibt ja noch ein paar weitere, ich nenne es mal aktuelle Fallen, die wir besprechen sollten. Ich möchte einmal auf das Thema Preis-Werbung zu sprechen kommen. Was kann es uns dazu sagen?

Carsten: Na ja, wir hatten in diesem Jahr die Umsetzung der sogenannten Europäischen Omnibus Richtlinie, die schon 2018 quasi in Europa verabschiedet wurde. Da wurden vier Richtlinien geändert, unter anderem auch die Richtlinie gegen unlautere Geschäftspraktiken und im Zuge dessen auch das Thema Preisangaben. Und ja, da geht es um verschiedene Themen, unter anderem die sogenannten Streich-Preise. Das heißt, wenn ich mit einem niedrigeren Preis werbe und einen alten Preis durchgestrichen gegenüber stelle, da gibt es halt strengere Regeln. Ich muss genau sagen, welcher Preis ist das denn? Und eben auch den Preis dann nehmen, der der niedrigste ist aus den letzten 30 Tagen. Ich will da jetzt nicht ins Detail gehen, das würde auch den Zeitrahmen glaube ich sprengen. Und ja, was sich auch geändert hat, beispielsweise ist die Bezugsgröße bei den Grundpreis Angaben. Also wenn ich Wein beispielsweise verkaufe oder Olivenöl, dann konnte ich in der Vergangenheit das pro 100 Milliliter angeben. Das muss jetzt immer ein Liter sein oder ein Kilo. Und das sind eben auch wieder so vermeintliche Kleinigkeiten, die aber auch Abmahn-Klassiker sind. Und das ist auch etwas, wo ich zum Beispiel immer davon abraten, außergerichtlich eine Unterlassungserklärung abzugeben, weil das dann die sogenannte Vertragsstrafen Falle ist. Denn wenn ich 10.000 Produkte habe, dann wird es immer wieder mal passieren, dass ich einen Fehler mache, den Grundpreis vergesse. Oder ich bin dann plötzlich bei Google Shopping gelistet und da ist es nicht richtig drin. Und dann muss ich eine Strafe zahlen, wenn ich so was einmal unterschrieben habe. Also da würde ich wirklich aufpassen. Das war in der Vergangenheit schon ein Riesenthema und ist durch die Änderung jetzt noch mal wieder aktuell zum Abmahn-Thema geworden.

Isabell: Carsten, Du hattest ganz am Anfang schon mal über das Thema Impressum gesprochen und die Wichtigkeit dessen. Da gab es jüngst auch Änderungen und auch beim Thema Widerrufsrecht, was jetzt auch schon mal gefallen ist, hat sich auch was getan. Machst du das noch einmal für unsere Zuhörerinnen und Zuhörer zusammenfassen?

Carsten: Ja, das ist auch ein Thema, das aus dieser europäischen Omnibus Richtlinie kommt, auch dieses Jahr umgesetzt wurde. Es ist relativ klein. In der Widerrufsbelehrung muss jetzt immer die Telefonnummer genannt werden. Das war in der Vergangenheit auch schon die Rechtsprechung. Das steht jetzt aber auch so im Gesetz drin und die Faxnummer wurde jetzt im Jahr 2022 gestrichen. Also die muss ich nicht mehr angeben, darf ich nach wie vor angeben, aber dann entfällt die sogenannte Privilegierung. Es gibt ja so ein Muster Widerrufsbelehrung. Wenn ich die unverändert einsetze, sagt das Gesetz, dann mache ich alles richtig, kann dafür nicht angegriffen werden. Da steht diese Faxnummer eben nicht mehr drin. Das heißt, lange Rede, kurzer Sinn: Einmal ein Update machen von der Widerrufsbelehrung, am besten eben mit dem Tool, was wir bei Trusted Shops dann für eBay-Händler zur Verfügung stellen. Einmal durchlaufen das Ganze, dann kriege ich den aktuellen Text und dann bin ich wieder geschützt. Im Impressum muss ich neben der Telefonnummer jetzt auch andere Channels angeben, über die ich erreichbar bin, beispielsweise WhatsApp oder je nachdem, was ich dann mache, also andere elektronische Kommunikationswege. Das sind die wesentlichen Neuerungen und da sollte ich einfach diese Rechtstexte Generatoren noch mal durchlaufen und dann übernehmen wir dafür auch die Haftung.

Tino: Ja, Carsten, Tilmann vielen, vielen Dank für euer Update zum Thema eCommerce. Recht. Wir hatten ja jetzt hierzu etwas gehört zum Thema Abmahnung noch mal Verpackungsgesetz, Preiswerbung oder jetzt zum Schluss noch Impressum und Widerrufsrecht. Wahrscheinlich könnten wir ja einen Podcast darüber führen, der anderthalb Stunden geht, aber der Podcast neigt sich dem Ende. Aber wir haben noch eine Frage, und zwar jetzt an Carsten erst mal an dich. Was hast du zuletzt bei Ebay gekauft?

Carsten: Tino, Ich muss tatsächlich nachgucken, weil ich sehr viel bei Ebay kaufe. Und das letzte war tatsächlich ein großer Karton mit Yumm Yumms, weil meine Söhne das sehr gerne essen, auch trocken oder oder nicht. Und da habe ich im großen Stil bei einem Asia Laden 90 Stück gekauft. Ja, so was kaufe ich gerne über Ebay.

Isabell: Ja, der Vorrat wird wahrscheinlich erst mal eine Weile reichen. Tilmann, was hast du denn zuletzt bei Ebay gekauft?

Tilmann: Ja. Ihr wisst ja alle, dass wir die Echtheits Überprüfung auf immer weitere Kategorien erweitern. Und wir haben ja mit Sneakers angefangen und sind dann auf teure Uhren weiter gegangen. Und jetzt sind auch Handtaschen drin und ich konnte an dem internen Beta Piloten teilnehmen dafür und habe deswegen eine Gucci Handtasche gekauft. Isabell kriegt übrigens für alle die es nicht sehen können ganz große Augen und die habe ich jetzt bekommen. In so einem richtig tollen ebay gebrandeten Karton mit so einem Dust Bag, habe ich mir sagen lassen. Also so einem ebay schönen Staubbeutel um die Gucci Handtasche rum und in unbeobachteten Momenten bin ich jetzt damit unterwegs.

David: Steht dir auf jeden Fall sehr gut, glaube ich. Vielen Dank, auf jeden Fall euch beiden, dass ihr hier wart und uns so viele Informationen zu dem ganzen Thema eCommerce-Recht mitgegeben habt. Damit ist nun auch Zeit für meine abschließenden Worte. Wir freuen uns natürlich sehr über euer Feedback zu unserem Podcast. Schreibt uns gerne in der eBay Community Eure Erfahrungen gerne auch, falls ich schon mal mit dem ganzen Thema Recht zu tun hatte. Oder eure Erfahrungen natürlich auch gerne mit dem Shop Abo und dem Trusted Shop Angebot, das wir euch anbieten. Ansonsten freuen wir uns natürlich immer sehr, wenn ihr uns da, wo ihr uns gerade hört, ein Abo oder ein Like da lasst, wenn es geht. Wie gesagt, am Ende vielen Dank euch beiden, dass ihr die Zeit hattet und das sie dabei wart. Und natürlich auch Danke an Tino und Isabell für eure schöne Co-Moderation.
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