am 15-05-2024 14:11 - zuletzt bearbeitet am 15-05-2024 14:21 von patrick@ebay
Hallo Commuity-Team
Seit geraumer Zeit habe ich immer wieder Probleme mit Käufern aus dem Europäischen-Raum, welche die Einfuhrgebühren für die ersteigerten Artikel nicht bezahlen. Bei Käufern ausserhalb Europe besteht die Problematik nicht.
Ich benutze die Ebay-Plattform aus Deutschland, bin jedoch in der Schweiz ansässig und Steuerpflichtig.
Die ersteigerten Artikel werden aus der Schweiz versendet, als " Maxibrief, eingeschrieben mit Sendungsverfolgung". Dies ist die günstigste Versandart um aus der Schweiz "Weltweit" Waren zu versenden (EU = 21€ / Rest der Welt = 25€), die volle Kontrolle der Sendung kann vom Absender, sowie vom Empfänger jederzeit abgefragt werden. Soweit so gut.
Jetzt beginnen die Probleme.
Die anfallenden Einfuhrgebühren in die jeweiligen Länder werden dem Käufer mitgeteilt, wenn das Paket die Landesgrenze des jeweiligen Landes erreicht. Diese sind der Einfuhrbehörde / Zoll zu entrichten, die Zahlungsfrist wird dem Käufer mitgeteilt. Ist die Zahlung erfolgt wird das Paket weiterbefördert und dem Empfänger zugestellt.
Auf allen meinen Inseraten ist der Hinweis in Deutsch und Englisch hinterlegt, dass es zu zusätzlichen Kosten kommen kann (Einfuhrgebühren) und diese vor Gebotsabgabe des Käufers in seinem Land abzuklären sind.
Originaltext aus den Inseraten in Deutsch und Englisch:
Beachten Sie als Käufer bitte folgendes
Je nach Warenwert werden Artikel ggf. zollechtlich abgefertigt.
Verkäufer erklären den Warenwert des Artikels und müssen die gesetzlichen Bestimmungen zur Zolldeklarationspflicht einhalten.
- Einfuhrzölle und Steuern, die der Käufer zahlen muss.
- Verzögerungen auf Grund von Zollkontrollen.
- Bearbeitungsgebühren, welche bei der Lieferung zahlbar sind.
Genauere Informationen erhalten Sie bei der Zollbehörde Ihres Landes oder auf der Ebay-Seite zum Internationalen Handel.
Wenn diese Gebühren nicht innerhalb der festgelegten Frist der Einfuhrbehörde/ Zoll, bezahlt werden wird das Paket an mich zurückgeschickt.
Zur Zeit habe ich wieder 2 Stk. solcher Sendungen, die Kommunikation mit den Käufern ist teilweise nervig und Zeitaufwendig. Einsicht will keiner haben und die Beschuldigungen das der Artikel nicht eingetroffen ist ist die mildesten Formullierung. Auch wird immer wieder die Behauptung aufgestellt das ich das Internationale Formular (CN22) zur Ausfuhr von Waren nicht richtig ausfülle und Systemtechnisch nicht an die richtige Adresse zustelle. Dies ist jedoch nicht möglich, denn ohne richtig erstelltes Dokument, gibt es keine Sendungsnummer.
Hat jemand auch schon solche Erfahrungen gemacht und eventuell eine Lösung, um solchen unnötigen Zeitverschleiss zu minimieren und Käufern klar zu machen wie die Zahlungsformalitäten geregelt sind?
Besten Dank
15-05-2024 14:27
Hallo patrick@ebay ,
Bin einmal gespannt was nun passiert, denn:
Ein weiterer Käufer aus dem EU -Raum ist nun auf meinem Radar aufgetaucht.
Mit einem E-Mail droht er mir nun eine Negative Bewertung an, da er zu den schon bezahlten Versandkosten nun auch noch Einfurkosten in FR ( 29€) bezahlen musste.
Die Zwischenbilanz : 2x FR - 1x FIN /( 1x NL= Paket auf dem Rückweg)
Die gleiche Leier wie immer ; Falsch ausgefülltes Dokument (CN22), keine Einsehen, dass jedes Land Einfuhrgebühren erhebt, ect.
Das der Standort der Artikel bei allen Inseraten bei Ebay ersichtlich ist, von dem will auch niemand was wissen.
Auf den Hinweis , dass es zu Zusatzkommen kann und ich diese wie oben schon beschrieben in allen meinen Inseraten niedergeschrieben habe, ist kein Verständniss vorhanden. Im Gegenteil der Käufer ist der Meinung dass ich als Verkäufer nun sein Problem lösen muss.
Muss ich mir dies Bieten lassen?
Lesen kann ich nicht für jeden Käufer und wenn sich diese nicht informieren und die Hinweise auf der Ebay-Seite für den Internationalen Handel nicht lesen kann dies doch nicht mein Problem sein.
Was könnte Ebay dagegen machen ?
Vorschlag von mir: Nur Bewertungen zulassen die den Artikel betreffen und nur den Artikel, dies währe doch ein Weg, wie ist eure Meinung?
15-05-2024 14:33
Hallo @murmu67 ,
hier wird es bestimmt noch einige Tipps geben. Ich schaue mir das Thema in Ruhe nach der Fragestunde an, weil das lässt sich in der kurzen Zeit nicht beantworten.
Nebenbei, bin ich mir auch nicht sicher, ob du noch als privat zählst.
Beste Grüße
Patrick
15-05-2024 15:36
15-05-2024 19:14
Hallo patrick@ebay
Was hat dich denn inspiriert zu diesem Satz:
Nebenbei, bin ich mir auch nicht sicher, ob du noch als privat zählst.
Bevor solche Sätze geschrieben werden sollte der Schreiber schon sicher sein was er da schreibt und alle Hintergrundinfos gelesen und begriffen haben.
Ich habe am Anfang meines Beitrages folgenden Satz geschrieben :
Ich benutze die Ebay-Plattform aus Deutschland, bin jedoch in der Schweiz ansässig und Steuerpflichtig.
Wenn du nun dies noch einmal lesen könntest und eventuell bei meinem Usernamen auf Info klickst, wirst Du feststellen das ich in der Schweiz registiert bin und nicht in DE.
Das erwarte ich von einem Ebay-Mitarbeiter als Mindestanforderung.
Da die Schweiz ein eigenes Rechtssytem und somit nicht dem EU-Rechtssytem für den Handel im Internet unterliegt sind diese Vorgaben rechtsgültig und nicht die EU-Richtlinien.
Dies beinhaltet auch die Höhe des Umsatzes pro Mte. oder Jahr.
Aber was solls jeder macht Fehler. 🙂
15-05-2024 19:25
Hallo @kenn-i-di-1
Meine Stellungnahme zum Satz von patrick@ebay kannst Du selber lesen.
Den Roten Text den Du erwähnst gilt für Europa und den Rest der Welt.
Das ich diesen Text nun bei Europa und International separat schreiben soll sehe ich im Moment nicht ein, werde jedoch einige Überlegungen machen, damit auch wirklich jeder der das Inserat lesen wird ,es begreifen sollte.
Das Problem was sich daraus resultieren wird ist, dass die meisten nur die Artikelbeschreibung lesen und den Rest nach dem Prinzip " Hab ich schnell Überflogen" gar nicht mehr lesen.
Damit hab ich auch schon einige Erfahrungen gemacht.
Jedenfalls , besten Dank für deinen Kommentar .
15-05-2024 20:04
16-05-2024 02:58
16-05-2024 09:24
Hallo @murmu67 ,
Mensch, du musst mich doch nicht gleich anbellen 😉
Sollte in diesem Zusammenhang, gar kein Vorwurf sein.
Beste Grüße
Patrick