18-07-2025 16:47
Ich hab vor ein paar Tagen eine recht teure Pokemonkarte bei ebay verkauft und als versichertes Paket versendet. Heute ist das Paket beim Käufer angekommen. Leider war der Boden des Pakets aufgerissen und der Inhalt entnommen. Der Käufer hat entsprechende Fotos gesendet. Er hat nun ein Anfrage auf Rückgabe wegen fehlendem Inhalt bei ebay eröffnet. Ich habe lediglich die Möglichkeit die Rückgabe zu akzeptieren oder eine Erstattung anzubieten. Ich habe den Packvorgang per Video aufgnommen und kann ausschließen, dass ich ein leeres Paket versendet habe. Ich habe dem Käufer eine Nachricht geschrieben, dass ich die Rückgabe nicht akzeptieren kann und mich an den Support gewendet. Da sagte man mir ich müsse bis zum 24.7. warten bis man sich den Fall genauer anschauen kann um zu entscheiden. Gibt es etwas was ich jetzt beachten muss bzw. tun sollte?
19-07-2025 14:19
19-07-2025 14:34
19-07-2025 14:35
Hallo @axel-k-aus-d ,
ich würde Anzeige gegen Unbekannt machen und den Käufer als Zeugen benennen.
Die Anzeige kannst du auch online stellen.
Auch bei mir stellt DHL zuverlässig zu, wenn ich nicht zu hause bin, nimmt ein Nachbar es an oder geht geht in die Packstation.
Und im Sendungsverlauf steht das zugestellt beim Empfänger oder beim Nachbarn oder dass das Paket aus der Packstation abgeholt werden kann.
Manchmal ging es auch in einen Paketshop, wo ich es abholen konnte.
19-07-2025 16:00
Ich würde das als Behauptung so stehen lassen.
Kein Postbote legt ein aufgerissenes Paket vor die Tür. (zumindest in meiner Region nicht)
Wer etwas behauptet, muss es ggf. auch beweisen. So ist eigentlich der Grundsatz.
Die Vorredner haben die wichtigsten Punkte genannt.
19-07-2025 21:00
20-07-2025 01:44
Ich schreib nochmal sobald eBay entschieden hat, das dauert allerdings noch etwas.
22-07-2025 22:54
Kleine Randbemerkung zu meinen Erfahrungen mit DHL: Wenn Samsung die neue S-Serie launcht, gibt's bei DHL leider häufiger aufgerissene Pakete. Ich hatte schon mal das Pech ein solch leeres Paket, in dem sich ein S24 Ultra hätte befinden sollen, vom DHL Boten in die Hand gedrückt zu bekommen. Dieses war auch offensichtlich aufgerissen worden. Dem DHL Boten (war eine Aushilfe, die ich nur einmal gesehen habe) war das total egal und er wollte mir das so zustellen. Ich habe die Annahme verweigert. Letztlich musste ich dann noch bei Samsung bzw. DHL ein eidesstattliche Erklärung abgeben, das Produkt nie erhalten zu haben, blabla. Die haben sich dann mit DHL geeinigt und mir nach 4 Wochen eine Ersatzlieferung geschickt.
Insgesamt finde ich es auch sehr bescheiden, dass man als Verkäufer in solchen Fällen keine echte Handhabe hat. Letztlich sollte m.E. der Käufer als Empfänger in der Beweispflicht sein, nachweisen zu können in welchem Zustand er ein Paket angenommen hat. Und eben genau so Sorge tragen, den Schaden unmittelbar beim Versanddienstleister anzuzeigen.
An deiner Stelle würde ich dem Käufer und demjenigen, der es angenommen hat, eine eidesstattliche Erkllärung abverlangen, dass sie das Paket ohne Inhalt empfangen haben. Damit dann zu DHL und ebay und Daumen drücken.
22-07-2025 23:15
Niemand muss eine eidesstattliche Versicherung abgeben, daher ist das mit dem "abverlangen" so eine Sache.
Eine Anzeige gegen Unbekannt wegen Diebstahl und den Käufer als Zeugen benennen.
Und den Käufer darüber auch informieren (der hat mit Sicherheit wenig Bock auf Polizei und so und genau deshalb würde ich das machen)
So leicht würde ich den nicht vom Haken lassen.
Aber wenn TE zu bequem ist ..... na dann ...
23-07-2025 01:18
Servus Axel Klaus, dland,
für mich (und nicht nur mich!) ein klarer Fall, dass der Käufer sich geschickt bedienen wollte, bzw. dies auch getan hat; nun im Besitz der erwähnten Karte ist (die von keiner Seele als wertig erkannt werden konnte), und nun auch den von ihm berappten Zaster wieder heimzuholen gedenkt. Nicht nachvollziehbar, dass der Verkäufer, welcher einwandfrei verfahren hat, per ebay nun den ´Schwarzen Peter´ zugeschoben bekommt.
Ein Fremder oder auch Hausmitbewohner hätte ruckzuck das komplette Paket vor der Türe eingepackt u. wäre verschwunden, anstatt dort groß herumzufuhrwerken. Das jedoch konnte, bzw. wollte der Herr Käufer so nicht ablaufen lassen, zumal es ihm ja lt. DHL zugestellt worden ist.
Schwarzer-Peter-Mann, hier kurzum nichts Wertiges mehr anbieten, sprich verkaufen! Gruß von der Südseeküste
23-07-2025 21:02
23-07-2025 21:54
Das darfst du gerne ausserhalb ebay gemäß dem BGB durchsetzen, bei ebay wurden die AGB akzeptiert und hier greift erstmal der Käuferschutz.
29-07-2025 16:35
Setzt dich mit der Transportfirma in Verbindung , da deine Ware ja beim Versand versichert war und das Packet unten aufgerissen beim Kunden angekommen ist, müssen die meiner Meinung nach haften .
22-08-2025 23:57
Wie ist es weitergegangen?
Wer eine beschädigte Sendung annimmt, annehmen oder ablegen lässt, übernimmt automatisch auch das Verlustrisiko! Das ist dein Argument, mit dem du deinen Einspruch binnen 30 Tagen gegenüber eBay gegen die zu erwartende Käuferschutzentscheidung von eBay zugunsten deines Käufers begründest. Frist läuft gerechnet ab der Entscheidung zugunsten des Käufers!
Zitat:
"Wie erhebe ich Einspruch gegen eine Entscheidung?
Wenn ein Fall zugunsten des Käufers geschlossen wird, können Sie innerhalb von 30 Tagen nach Abschluss des Falls Einspruch gegen die Entscheidung einlegen. Suchen Sie hierfür den betreffenden Artikel in der Kaufübersicht von Mein eBay unter Rückgaben und abgebrochene Käufe und klicken Sie auf den Link „Einzelheiten zum Fall ansehen“. Auf der folgenden Seite legen Sie Einspruch ein über den Link „Wenn Sie mit dieser Entscheidung nicht einverstanden sind, können Sie Einspruch einlegen“. Bestätigen Sie Ihre Angaben und reichen Sie dazu bitte die entsprechenden Unterlagen ein. Dazu gehören auch alle Informationen oder Mitteilungen zwischen Ihnen und dem Käufer. Wird die Entscheidung aufgehoben, wird Ihnen die Verkaufsprovision zurückerstattet."
Dann wird eBay den Käufer auf den Risikowechsel (juristisch: Gefahrenübergang) hinweisen und der Kaufpreis wird dir zuerkannt. Ob Ware auf dem Versandweg abhanden gekommen ist oder ob der Versanddienstleister eingeschaltet werden kann oder ob der Verkäufer das Versandrisiko trägt, das alles kann hier überhaupt gar keine Rolle mehr spielen, weil der Käufer die Sendung effektiv angenommen und nicht zurückgewiesen hat.
23-08-2025 12:19
???? ODER IST DAS HIER AUF DER EBAY PLATTFORM ANDERES ????
Ja.
Hier muss der Verkäufer, ob privat oder gewerblich, die Zustellung belegen können, sonst greift der Käuferschutz.
Davon abgesehen, dass man keine aufgerissenen Pakete annimmt, dürfte hier eher das Versandunternehmen in Regress zu nehmen sein.
Dafür versendet man ja mit Haftung oder sollte es zumindest tun, wenn irgend möglich und es sich vom Warenwert her rechnet.
03-09-2025 20:29
Ich kann nur meine Geschichte erzählen: Dasselbe Szenario – das Paket wurde angeblich vor der Ladentür aufgerissen abgestellt, jedoch leer. Zum Zeitpunkt der DHL-Zustellung war der Laden laut Öffnungszeiten geöffnet. Obwohl ich die Käuferin gebeten habe, sofort eine Anzeige bei der Polizei zu erstatten und das beschädigte Paket aufzubewahren, hat sie es nicht getan. Weder meine Anrufe noch mein Widerspruch bei eBay haben etwas bewirkt. Für eBay gibt es in diesem Fall nur einen Verantwortlichen – den Verkäufer.
Noch am selben Tag, als mir die Käuferin die Fotos geschickt hat, habe ich den Vorfall bei DHL gemeldet (dies muss innerhalb weniger Tage erfolgen, sonst verfällt der Anspruch) und die Bilder des Pakets vor und nach der Zustellung eingereicht. Zwei Wochen später meldete sich DHL und bat darum, das beschädigte Paket in einer Filiale zur Überprüfung abzugeben. Ich habe die Käuferin informiert und darum gebeten – doch das Paket war bereits entsorgt, da sie das Geld von eBay schon erhalten hatte und der Fall für sie abgeschlossen war.
Mehrfach habe ich die Käuferin gebeten, mir wenigstens die Polizeianzeige zukommen zu lassen – vergeblich. Offensichtlich hat sie diese nie erstellt, und eBay wollte mir auch nicht bestätigen, ob überhaupt eine Anzeige vorgelegt wurde. DHL hingegen bestand darauf: Entweder das Paket oder eine Polizeianzeige muss vorliegen, um die Versandversicherung in Anspruch nehmen zu können.
Am Ende habe ich über 200 Euro verloren, war frustriert und wollte eigentlich nichts mehr bei eBay verkaufen. Nach einiger Zeit habe ich es dennoch wieder versucht. Eines habe ich jedoch gelernt:
- immer Fotos machen,
- nur versichert versenden,
-wenn möglich, das Paket zusätzlich in Folie einwickeln und mit viel Klebeband verstärken (auch wenn DHL das nicht gerne sieht – bei größeren Paketen geht es ohnehin nicht).
Mehr kann ich leider nicht tun. Einen Anwalt einzuschalten wäre mir schlicht zu teuer und kostete noch mehr Zeit.
03-09-2025 21:55
Ware und Geld sind weg..... ganz einfach. Ebay wird nach dem Standardprocedere dem Käufer das Geld erstatten und du bleibst auf den Kosten sitzen. Man wird dich auf den Rechtsweg verweisen und dir sagen, dass in diesem Fall keine andere Entscheidung möglich war. Alles zig-mal hier im Forum zu lesen. Z.B. angeblich falscher Artikel, fehlender Artikel usw...
03-09-2025 22:02
Hallo @bulochka1512 !
Hatte der Zusteller eine Genehmigung, das Paket vor dem Laden
abzustellen? Wenn zum Zeitpunkt der Lieferung der Laden
geöffnet war, hätte er ja auch in den Laden gehen und es dort
abgeben können.
Ich würde noch einmal mit dem Versandunternehmen sprechen.
Du hast Fotos und die Käuferin als Zeugin. Das müsste doch eigentlich reichen.
Die Käuferin ist nicht verpflichtet, den Karton aufzubewahren.
Bleib hartnäckig!
*****************************************************************************************************************************WIR SIND NICHT AUF DER WELT, UM SO ZU SEIN, WIE ANDERE UNS HABEN WOLLEN.
03-09-2025 22:07
immer Fotos machen,
- nur versichert versenden,
-wenn möglich, das Paket zusätzlich in Folie einwickeln und mit viel Klebeband verstärken (auch wenn DHL das nicht gerne sieht – bei größeren Paketen geht es ohnehin nicht).
Auch die Maßnahmen werden dir absolut NICHTS helfen, denn:
* Ebay interessieren keine Fotos und Videos
* alle Pakete sind versichert... war doch dein "geöffnetes" auch
* auch die zusätzliche Folie und das Klebeband wird nicht vor Betrug schützen
Ich hätte an deiner Stelle eine Anzeige eingebracht. Die hättest sowieso DU machen müssen und nicht die Käuferin...., da du der Versender warst
11-09-2025 18:43
Ich frage mich warum es überhaupt die Option "keine Rücknahme" gibt wenn man die beschädigte Ware angenommen hat und erst 24h später einen Schaden meldet. UND welche qualifizierten Mitarbeiter diese Fälle dann prüfen und mit welchen Mitteln, wenn Bilder und Videos nichts bringen. Ich finde es eine frechheit das man hier als Verkäufer null Chanchen hat und immer als der Schuldige da steht.
Aktuell habe ich genauso einen Fall, eine Autotür verkauft, Inserat Bilder eindeutig ohne Schaden, Bilder vom verpacken gemacht wo eindeutig zu sehen ist das die nichts beschädigt ist. Ware kommt beim Verkäufer an und er meldet sich noch am abend, das die Palette angekommen ist. Am folge Tag gegen abend also fast 24h später, möchte der Käufer die Ware zurückgeben da sie beschädigt ist.
Daraufhin habe ich den Käufer gebeten mir Bilder zu schicken von seiner und von meiner Tür und zwar nebeneinander gestellt, da ich hier schon den Braten gerochen habe. Dann kam ein Bild von einer Ecke der Tür wo eine Delle zu sehen war und ein Bild von seiner Autotür die noch an seinem Fahrzeug montiert war. Auf dem Bild war eindeutig zu sehen das meine Tür garnicht passend war für sein Fahrzeug, damit habe ich ihn natürlich konfrontiert und gefragr wie er denn bitte die Tür an sein Fahrzeug montieren wolle wenn diese garnicht passt? Die Antwort war mir schon klar, er sagte "Ja das habe ich dann auch gemerkt, das es nicht passt". Genau und wie bekommt das jetzt geregelt, man macht die Ware kaputt und gibt als Grund einen deffekt an damit man den Artikel zurückgeben kann. Ein Gespräch mit einem ebay Mitarbeiter war null Hilfreich, immer das selbe bla bla und wir können nichts machen.
Das ebay mit dieser Art von Kundenservice durchkommt ist Bodenlos.
Jetzt muss ich meine kaputte Autotür zurück nehmen, der Käufer erhällt sein Geld 330€ zurück und der Fall ist erledigt für eBay.
Was genau wäre danach zu tun? Auf dem Schaden bleibe ich jetzt bestimmt nicht sitzen, das lasse ich nicht durch gehen.
11-09-2025 22:25