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Meldung an das Finanzamt, aber nicht steuerpflichtig!?

Anonymous
Nicht anwendbar

Hallo Ebay Community,

 

ich habe jetzt einiges zu dem neuen Steuer Transperenz Gesetz gelesen. Ich bin verwirrter als vorher, weil überall was anderes steht.

 

Hier bei Ebay verkaufe ich als privater Verkäufer schon seit dem Jahr 2000, also ein alter Hase.

Fakt ist das ich wohl von Ebay beim Finanzamt gemeldet werde im Jahr 2024, weil ich über 30 Artikel wohl verkauft habe.

 

Ich bin Frührentner und brauche keine Steuererklärung abzugeben, nur das mal so im Hintergrund.

 

Ok, Ebay meldet mich an das Finanzamt. Das heisst aber ergo nicht das ich Gewinn erziehlt habe und Einkommenssteuer zahlen muss, korrekt?

 

Ich verkaufe nur gebrauchte Schuhe und Kleidung, sowie andere Kleinigkeiten. Im Internet heisst es da das man da keine Einkommenssteuer zahlen muss wenn man gebrauchte Sachen verkauft. Weil man ja vorher den hohen Neupreis bezahlt hat und nun nur noch 1/3 davon oder etwas mehr als Erlös erziehlt. Ergo macht man keinen Gewinn, sondern Verlust.

 

Habe ich das so richtig verstanden?

 

Heisst das also das man normal weiter verkaufen kann, auch wenn man über die 30 Teile kommen sollte?

 

Oder verfolgt das Finanzamt jetzt jeden kleinen Privatverkäufer?

 

Danke für Eure Hilfe,

 

MfG

Mike

 

 

 

 

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Meldung an das Finanzamt, aber nicht steuerpflichtig!?


@Anonymous  schrieb:
...

Ok, Ebay meldet mich an das Finanzamt. Das heisst aber ergo nicht das ich Gewinn erziehlt habe und Einkommenssteuer zahlen muss, korrekt?

 

Korrekt.

 

Ich verkaufe nur gebrauchte Schuhe und Kleidung, sowie andere Kleinigkeiten. Im Internet heisst es da das man da keine Einkommenssteuer zahlen muss wenn man gebrauchte Sachen verkauft. Weil man ja vorher den hohen Neupreis bezahlt hat und nun nur noch 1/3 davon oder etwas mehr als Erlös erziehlt. Ergo macht man keinen Gewinn, sondern Verlust.

 

Habe ich das so richtig verstanden?

 

In etwa.

Letztendlich wird das zuständige Finanzamt, wenn es überhaupt einen Anlass zur Prüfung sieht, dies entsprechend bewerten. Grundsätzlich kann man aber auch mit gebrauchten Waren einen Gewinn erzielen.

 

Heisst das also das man normal weiter verkaufen kann, auch wenn man über die 30 Teile kommen sollte?

 

Wenn Du Deine Sportschuhe tatsächlich teurer eingekauft hast, als Du sie verkaufst, und dies im Zweifelfall auch belegen oder plausibel machen kannst - ja, dann kannst Du mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit "normal" weiter verkaufen, ohne ständig über die Schulter blicken zu müssen.

 

Oder verfolgt das Finanzamt jetzt jeden kleinen Privatverkäufer?

 

Nein, auch wenn man an Stammtischen oder Wutbürgerzusammenkünften vielleicht anderes hören mag. Aber es hat jetzt die Möglichkeit, besser nachzuvollziehen, ob jemand tatsächlich nur ein kleiner Privatverkäufer ist, oder vielleicht doch tatsächlich ein als gewerblich geltender Verkäufer, der zusätzliches steuerlich relevantes Einkommen erzielt.

 


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Nachricht 6 von 59
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58 ANTWORTEN 58

Meldung an das Finanzamt, aber nicht steuerpflichtig!?

ÄHHHH, deine ganzen Sneakerverkäufe, dazu in diversen Größen, könnten schon den ein oder anderen

ins Grübeln bringen....

| eBay

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Die Vergangenheit ist geschrieben, aber die Zukunft ist noch nicht in Stein gemeißelt
( Captain Jean-Luc Picard)

Nachricht 2 von 59
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Meldung an das Finanzamt, aber nicht steuerpflichtig!?

Anonymous
Nicht anwendbar

Hm, finde ich nicht, da ich viel Zeit habe, kommen auch Sachen von Freunden zum Zuge. Ausserdem bin ich Sneakerhead in  60 Jahren Lebenszeit kommt da einiges zusammen.

Nachricht 3 von 59
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Meldung an das Finanzamt, aber nicht steuerpflichtig!?

Ok, Ebay meldet mich an das Finanzamt. Das heisst aber ergo nicht das ich Gewinn erziehlt habe und Einkommenssteuer zahlen muss, korrekt?

 

Es gibt eine gewisse Freigrenze und was darüber ist muss wohl versteuert werden!

 

Oder verfolgt das Finanzamt jetzt jeden kleinen Privatverkäufer?

 

Verfolgen ist das falsche Wort und ob da ein FA gleich tätig wird weiß man auch nicht. Allerdings gibt es hier auch angebliche Privatverkäufer die hunderte Artikel und jede Menge Neuware verkaufen. Das alles wird man sehen, sollten die Finanzämter tatsächlich reagieren. Aber wenn man sich schon sneakerhai nennt, und dann überwiegend Sneaker verkauft, da werden die Finanzbehörden ganz gerne mal hellhörig und schauen genauer hin. Und sollte es sich bewahrheiten, dass am FA vorbeiverkauft wurde, können die auch ein paar Jahre zurückrechnen 😉

Denn welcher heut sein Blut mit mir vergießt, der soll mein Bruder sein (William Shakespeare - Heinrich der V.)
Nachricht 4 von 59
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Meldung an das Finanzamt, aber nicht steuerpflichtig!?

Anonymous
Nicht anwendbar

Hi, ja das ist wieder missverständlich, Freigrenze 600 Euro im Jahr Gewinn, aber ich mache ja mit gebrauchten Sachen keinen Gewinn. Ich verkaufe keine Neuware in hunderten Stückzahlen, da wäre Ebay längst hinter gekommen.,

Nachricht 5 von 59
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Meldung an das Finanzamt, aber nicht steuerpflichtig!?


@Anonymous  schrieb:
...

Ok, Ebay meldet mich an das Finanzamt. Das heisst aber ergo nicht das ich Gewinn erziehlt habe und Einkommenssteuer zahlen muss, korrekt?

 

Korrekt.

 

Ich verkaufe nur gebrauchte Schuhe und Kleidung, sowie andere Kleinigkeiten. Im Internet heisst es da das man da keine Einkommenssteuer zahlen muss wenn man gebrauchte Sachen verkauft. Weil man ja vorher den hohen Neupreis bezahlt hat und nun nur noch 1/3 davon oder etwas mehr als Erlös erziehlt. Ergo macht man keinen Gewinn, sondern Verlust.

 

Habe ich das so richtig verstanden?

 

In etwa.

Letztendlich wird das zuständige Finanzamt, wenn es überhaupt einen Anlass zur Prüfung sieht, dies entsprechend bewerten. Grundsätzlich kann man aber auch mit gebrauchten Waren einen Gewinn erzielen.

 

Heisst das also das man normal weiter verkaufen kann, auch wenn man über die 30 Teile kommen sollte?

 

Wenn Du Deine Sportschuhe tatsächlich teurer eingekauft hast, als Du sie verkaufst, und dies im Zweifelfall auch belegen oder plausibel machen kannst - ja, dann kannst Du mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit "normal" weiter verkaufen, ohne ständig über die Schulter blicken zu müssen.

 

Oder verfolgt das Finanzamt jetzt jeden kleinen Privatverkäufer?

 

Nein, auch wenn man an Stammtischen oder Wutbürgerzusammenkünften vielleicht anderes hören mag. Aber es hat jetzt die Möglichkeit, besser nachzuvollziehen, ob jemand tatsächlich nur ein kleiner Privatverkäufer ist, oder vielleicht doch tatsächlich ein als gewerblich geltender Verkäufer, der zusätzliches steuerlich relevantes Einkommen erzielt.

 


Nachricht 6 von 59
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Meldung an das Finanzamt, aber nicht steuerpflichtig!?


@Anonymous  schrieb:

Hm, finde ich nicht, da ich viel Zeit habe, kommen auch Sachen von Freunden zum Zuge. Ausserdem bin ich Sneakerhead in  60 Jahren Lebenszeit kommt da einiges zusammen.


Für andere Personen zu verkaufen gilt in der Rechtsprechung (zur Frage einer Gewerblichkeit im Sinne des Wettbewerbsrechts) oft als ein Indiz für eine Gewerblichkeit. Nennt sich Verkaufsagent...

Nachricht 7 von 59
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Meldung an das Finanzamt, aber nicht steuerpflichtig!?


@Anonymous  schrieb:

Hi, ja das ist wieder missverständlich, Freigrenze 600 Euro im Jahr Gewinn, aber ich mache ja mit gebrauchten Sachen keinen Gewinn. Ich verkaufe keine Neuware in hunderten Stückzahlen, da wäre Ebay längst hinter gekommen.,


Die Freigrenze für private(!) Veräußerungsgewinne liegt bei 600 EUR.

Die Frage ist, und genau das wird das Finanzamt prüfen, falls es einen Ansatz sieht, ob gewerbliches Handeln vorliegt. Und da gäbe es dann diese Freigrenze eben nicht.

"Freigrenze" ist eben ungleich "Freifahrtsschein". 😉

Nachricht 8 von 59
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Meldung an das Finanzamt, aber nicht steuerpflichtig!?


@Anonymous  schrieb:

Hm, finde ich nicht, da ich viel Zeit habe, kommen auch Sachen von Freunden zum Zuge. Ausserdem bin ich Sneakerhead in  60 Jahren Lebenszeit kommt da einiges zusammen.


 

Das würde ich mir dann verkneifen, sollen die selber ihre Sachen verkaufen.

 

Zu deiner scheinbar sehr üppigen Sneaker-Sammlungs-Auflösung kann man dir nur raten, wenn das so noch das ganze Jahr weiter gehen soll, schon mal entsprechende Unterlagen für das FA zu sammeln.

 

Verschiedene Größen sieht immer schlecht aus, da du ja sicher nicht die Schuhe von Größe 40 bis 45 selber tragen dürftest.

Davon abgesehen verkaufst du schon recht lange und nicht wenig (auf die Sneaker bezogen).

 

Ob du Steuern zahlen musst, kann dir niemand sagen.

Das wird dir das FA dann schon vorrechnen (oder auch nicht).

 

"Oder verfolgt das Finanzamt jetzt jeden kleinen Privatverkäufer?"

 

Na na, nun mal nicht so tief stapeln, von "kleinem Privatverkäufer" kann man bei dir nicht unbedingt sprechen.

 

Schottergärten müssen in der breiten Öffentlichkeit endlich als das gesehen werden, was sie sind: ein verantwortungsloser Frevel gegenüber Natur, Klima und kommenden Generationen, ein trauriges Armutszeugnis und peinlicher Beweis des eigenen Unvermögens, Zeichen einer völligen Entfremdung von der Natur

Nachricht 9 von 59
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Meldung an das Finanzamt, aber nicht steuerpflichtig!?

Glaubst du das eigentlich selber was du uns da versuchst zu erzählen ?

Nachricht 10 von 59
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Meldung an das Finanzamt, aber nicht steuerpflichtig!?


@Anonymous  schrieb:

 

Ich bin Frührentner und brauche keine Steuererklärung abzugeben, nur das mal so im Hintergrund.

 

 

 

 

 

 


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find ich immer erheiternd, wenn ich sowas lese oder in der Familie erzählt bekomme - aber das ist generell gesehen nicht korrekt und man sollte sich da schon genauer informieren 

Nachricht 11 von 59
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Meldung an das Finanzamt, aber nicht steuerpflichtig!?

Hallo @Anonymous
Du hast ja nicht nur mehr als 29 Verkäufe vorzuweisen, du hast auch die 1999 € Grenze bereits überschritten.
Wenn ich mir deine Abverkäufe der letzten 90 Tage ansehe, komme ich auf 52 Paar Sneakers und fast 2500 € Einnahmen.
Wenn ich das auf 1 Jahr hochrechne, kommt da schon ein nettes Sümmchen zusammen.
Da könnt ich mir schon vorstellen, dass da eine Meldung an dein Finanzamt erfolgt.
Dann ist es gut möglich, dass du zur Abgabe einer Einkommenssteuererklärung verpflichtet wirst.
Mehrere Indizien sprechen dafür, dass man dich durchaus als gewerblich einstufen könnte:
- anhaltender Verkauf
- Verkauf für Freunde
- Verkauf von Neuware
- Sneakers in allen erdenklichen Größen
- Erwerb zum Verkauf mit Gewinnabsicht (z. B. hast du im April Sneakers verkauft, der beigefügte Lieferschein ist auf den 27.02.2023 datiert).



Nachricht 12 von 59
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Meldung an das Finanzamt, aber nicht steuerpflichtig!?

Hallo

das du hier schreibst was der arme Privatverkäufer so für einen Umsatz hier macht  ist von Ebay aber nicht erwünscht, ich hatte was ähnliches dazu geschrieben gestern abend und das ist heute morgen plötzlich nicht mehr da, unliebsame Kommentare gegen sogenannte Privatverkäufer werden hier nämlich gelöscht oder verschwinden  plötzlich  wohin auch immer, hoffentlich kann Ebay von den Privatverkäufer, die ja eh nix zahlen und von der vielen Gewerblichen , die zur Zeit schließen oder Ihre Shop reduzieren noch leben.

 

Nachricht 13 von 59
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Meldung an das Finanzamt, aber nicht steuerpflichtig!?

@hasjana schrieb: "find ich immer erheiternd, wenn ich sowas lese oder in der Familie erzählt bekomme - aber das ist generell gesehen nicht korrekt und man sollte sich da schon genauer informieren"

Warum erheiternd? Kann ja wirklich - bisher - so sein. Bei uns in der Familie musste ein EM-Rentner die ersten 2 Jahre nach Eintritt noch ESt-Erklärung abgeben (macht Sinn), danach lt. Erklärung des Finanzamtes nicht mehr. Allerdings hat sich auch nichts mehr in den Einkommensverhältnissen geändert - bei dem TE schon.

Bin ja eher vorsichtig bei Privatverkäufern und glaube noch an das Gute hihi, aber wenn ich mir seine Verkaufshistorie so ansehe oha ...
Nachricht 14 von 59
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Meldung an das Finanzamt, aber nicht steuerpflichtig!?

Hallo, das hatte ich schon gelesen 😉
Ich hatte mich gewundert, dass das Post verschwunden war.
Die Aktivitäten der letzten 90 Tage kann jeder einsehen, ist also kein Geheimnis.....
Nachricht 15 von 59
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Meldung an das Finanzamt, aber nicht steuerpflichtig!?

Hab mit ebay tel. Wie das den geht.
Beispiel.....
Ich verkaufe ein 2 euro stück für 2,10Euro weil es ein sammler braucht.
Er möchte versicherten Versand 4.95euro.
Er bezahlt 5.05 euro.....soweit sogut....
Jetzt wird aber mein konto mit 5.05 euro gewinn belastet und am ende des jahres alles dem Finanzamt gemeldet...da auch der versand als gewinn zählt....das ist ja wohl nicht io??
Nachricht 16 von 59
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Meldung an das Finanzamt, aber nicht steuerpflichtig!?

Dann musst Du bei Deiner ESt.-Erklärung gegenrechnen und den Versand wieder (ggf. mit Beleg, immer schön aufbewahren) abziehen. Das, was Ebay meldet, ist ja nicht automatisch Dein Gewinn, sondern sind erst einmal Deine Einnahmen.
Nachricht 17 von 59
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Meldung an das Finanzamt, aber nicht steuerpflichtig!?


@pfluemiator  schrieb:
Hab mit ebay tel. Wie das den geht.
Beispiel.....
Ich verkaufe ein 2 euro stück für 2,10Euro weil es ein sammler braucht.
Er möchte versicherten Versand 4.95euro.
Er bezahlt 5.05 euro.....soweit sogut....
Jetzt wird aber mein konto mit 5.05 euro gewinn belastet und am ende des jahres alles dem Finanzamt gemeldet...da auch der versand als gewinn zählt....das ist ja wohl nicht io??

@pfluemiator 

Du musst mal dringend verinnerlichen, was der Unterschied zwischen Umsatz/Erlös und Gewinn ist!

Google hilft da ungemein.....

 

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( Captain Jean-Luc Picard)

Nachricht 18 von 59
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Meldung an das Finanzamt, aber nicht steuerpflichtig!?


@pfluemiator  schrieb:
Hab mit ebay tel. Wie das den geht.
Beispiel.....
Ich verkaufe ein 2 euro stück für 2,10Euro weil es ein sammler braucht.
Er möchte versicherten Versand 4.95euro.
Er bezahlt 5.05 euro.....soweit sogut....
Jetzt wird aber mein konto mit 5.05 euro gewinn belastet und am ende des jahres alles dem Finanzamt gemeldet...da auch der versand als gewinn zählt....das ist ja wohl nicht io??

Hallo @pfluemiator! eBay übermittelt deine Daten an das Bundeszentralamt für Steuern, wenn die Umsätze in deinem eBay-Konto 2.000 € oder mehr erreichen oder 30 Verkäufe getätigt wurden. Es gibt eine Benachrichtigung von eBay, sobald einer dieser Werte im jeweiligen eBay-Konto erreicht wurde.

 

Wenn du unter die Meldepflicht fällst, überträgt eBay den Gesamtumsatz (Artikelpreis + Versandkosten) aus allen Verkäufen des letzten Geschäftsjahres und zieht Folgendes ab: die an eBay gezahlten Verkaufsprovisionen, Rückerstattungen und von eBay eingezogene Umsatzsteuer. Demzufolge kann der Betrag, den eBay melden muss, von dem Gesamtbetrag der Zahlungen abweichen, die du von eBay erhalten hast.

 

Diese Werte (mehr als 2.000 € Umsatz / mehr als 30 Verkäufe) betreffen lediglich die Frage, ob eBay verpflichtet ist, die Daten zu melden. Ob die eigene Verkaufstätigkeit der Umsatzsteuer unterliegt, oder ob Einkommensteuer auf etwaige Gewinne aus der Verkaufstätigkeit anfällt, bestimmt sich gegebenenfalls aus der gesamten, nicht auf eBay beschränkten, Verkaufstätigkeit.

 

Wenn es nach dem DAC7-Webinar noch Fragen zu den eigenen, steuerlichen Verpflichtungen gibt, ermöglichen wir euch kostenlose, individuelle Sitzungen mit unserem Partner Steuern mit Kopf, um spezifischere Auskünfte zur persönlichen Situation zu erfahren. Schreibt gerne eine E-Mail an steuernmitkopf@ebay.com, um euch für eine vertrauliche 1:1-Sitzung anzumelden 🙂.

Liebe Grüße

Miriam

Wegen Krankheit heute leider abwesend.

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eBay

Nachricht 19 von 59
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Meldung an das Finanzamt, aber nicht steuerpflichtig!?

Ich habe mir alle Antworten zu der Frage hier durchgelesen und bin verwirrter als vorher?! 😞

 

Wenn ich ehrlich bin, stelle ich den Verkauf bei ebay lieber ein, bevor es da noch ein Drama gibt. Ich entrümple aufgrund Minimalismus immer wieder gerne alle Bereiche unseres Hauses und muss zudem noch meine Taschen-Sammlerei auflösen... da verkaufe ich immer sehr viel hier bei ebay. Aber wenn das bei 30 Verkäufen pro Jahr schon gemeldet wird, das hat man bei Kleinkram ja schnell beisammen.

 

Kann mir hier bitte direkt jemand bzgl. meines Kontos weiterhelfen?

patrick@ebay steffi@ebay 

Nachricht 20 von 59
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