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Meldung an das Finanzamt

Hallo,

 

ich bin Privatverkäuferin und habe zum ersten Mal mehr als 30 Artikel verkauft - weil ich mich nun dazu gebracht habe unter anderem (ansonsten alte, gebrauchte Bücher/Zeitschriften und gebrauchte Kleidung) meine alten Barbie Sachen aus meiner Kindheit zu verkaufen.
Diese Sachen sind aus den 90er Jahren und im Handel nicht mehr zu bekommen - ich habe damals alle Sachen im Geschäft gekauft aber natürlich nach so langer Zeit keine Rechnungen mehr. Habe damals mein ganzes Taschengeld/Weihnachten/Geburtstag gespart um mir die Sachen zu kaufen.

 

Auf Ebay verkaufe ich nur Privat. Nebenberuflich bin ich selbstständig, jedoch nicht mit Verkauf.

 

Kann es trotzdem sein das ich dafür Steuern zahlen muss?

Ich danke schon einmal vorab für die Hilfe und wünsche allen einen schönen Abend!

Nachricht 1 von 14
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13 ANTWORTEN 13

Meldung an das Finanzamt

Ob du dann irgendwann Steuern bezahlen muss wird dir dann dein Finanzamt mitteilen wenn die Meldung bearbeitet ist. Und wenn du so weiter verkaufst wird da evtl. ganz schön was zusammenkommen an Einnahmen.

Denn welcher heut sein Blut mit mir vergießt, der soll mein Bruder sein (William Shakespeare - Heinrich der V.)
Nachricht 2 von 14
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Meldung an das Finanzamt

Hallo,

ob du Steuern dafür bezahlen musst, kann dir hier keiner sicher beantworten.

 

EBay muss dich jedenfalls melden und das sich dein Finanzamt wegen deinen Verkäufen meldet halte ich eher für nicht wahrscheinlich.

 

Du solltest aber bei einem Gewinn von 1000 Euro dies dann in deiner Einkommensteuer 2024 angeben.

Nachricht 3 von 14
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Meldung an das Finanzamt

>>Du solltest aber bei einem Gewinn von 1000 Euro dies dann in deiner Einkommensteuer 2024 angeben.

 

hmmm, Einkommensteuer vom Einkommen zu bezahlen, Gewinn grundsätzlich bei einem Gewerbe oder verstehe ich da was falsch?

Nachricht 4 von 14
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Meldung an das Finanzamt

In der Einkommenssteuererklärung werden alle Einkünfte eines Steuerpflichtigen erfasst.
Deshalb gibt es auch verschiedene Anlagen.
Du kannst auch als Privater Gewinn aus Veräußerung erzielen und dieser ist dann anzugeben.

Nachricht 5 von 14
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Meldung an das Finanzamt

Zur Ergänzung von @kenn-i-di-1 

 

Zu versteuern sind Gewinne von Waren welche innerhalb von 12 Monaten wieder verkauft werden.

Nachricht 6 von 14
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Das steht wo, @raffke2012 ?

Ich kaufe im Januar einen Pullover für 20 Euro ( zum Beispiel ).

Nun war der Winter nich so kalt und der Pullover gefällt mir doch nicht so.

Also versuche ich den zu verkaufen, im März.

Ich stelle ihn für 15 SK und mit PV ein.

Verkauft habe ich ihn für zwölf Euro.

Welchen Gewinn hätte ich dann gemacht ? 

Die Geschichte ist rein fiktiv und ein Beispiel. 

Nachricht 7 von 14
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@voli-maus 

Du musst Verlust und Gewinn als zwei verschieden Positionen sehen.

 

Mit anderen Worten, einen Verlust musst du nicht versteuern.

 

 

Nachricht 8 von 14
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Meldung an das Finanzamt

Für jeden verständlich beschrieben:
https://www.finanztip.de/spekulationssteuer/
Nachricht 9 von 14
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Meldung an das Finanzamt

Ich schrieb von einem Pullover, nicht von Gold und Silber oder gar von einer Immobilie, @kenn-i-di-1 und @raffke2012 .

Ich weiß, es ist kompliziert. 

Nachricht 10 von 14
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Meldung an das Finanzamt

Ja @voli-maus
Manchmal hilft es einen Artikel ganz zu lesen.....
steht doch wirklich alles drin.

In Kürze:
Von allem, was du innerhalb eines Jahres wieder verkaufst, ist der Gewinn (sofern du teurer ver- als eingekauft hast) zu berücksichtigen und ab 1000 Gewinn in der Steuer anzugeben.

Oder aber das Finanzamt kommt zu der Auffassung, dass du gewerblich handelst (aufgrund der Menge oder anderer Anzeichen) dann können dementsprechende Steuern anfallen.
Nachricht 11 von 14
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Meldung an das Finanzamt

Das kommt ja für nciht in frage, @kenn-i-di-1 .🙂

Nachricht 12 von 14
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@voli-maus
Ich kann die ganze Hysterie um das Thema eh nicht verstehen.
Wer persönliche Dinge des täglichen Gebrauchs verkauft, nimmt in der Regel weniger ein, als er einmal bezahlt hat. Das dürfte die Finanzämter doch gar nicht interessieren.
Nachricht 13 von 14
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Joah, so sieht es aus, @kenn-i-di-1 .

Ich hatte ja auch schon ein paar "Fehlkäufe" und die dann bei ebay eingestellt und verkauft. 

Und früher hatte ich auch "Kleinkram" verkauft, Nischenartikel.

Und die Käufer hatten sich wie Bolle gefreut, dass sie ein Schnäppchen gemacht hatten, und ich hatte mich gefreut, dass die Käufer sich gefreut hatten.

Nun ja, heute freuen sich die Käufer auch immer noch, wenn sie bei mir etwas kaufen. 

Wenn......denn mal was verkauft wird.....

Nun ja, es bleibt ein Hobby von mir und bisschen was geht immer mal. 

Und ich hoffe, dass es die Richtigen erwischt, also die Priverblichen. 

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