29-04-2024 18:32
Hallo,
ich bin Privatverkäuferin und habe zum ersten Mal mehr als 30 Artikel verkauft - weil ich mich nun dazu gebracht habe unter anderem (ansonsten alte, gebrauchte Bücher/Zeitschriften und gebrauchte Kleidung) meine alten Barbie Sachen aus meiner Kindheit zu verkaufen.
Diese Sachen sind aus den 90er Jahren und im Handel nicht mehr zu bekommen - ich habe damals alle Sachen im Geschäft gekauft aber natürlich nach so langer Zeit keine Rechnungen mehr. Habe damals mein ganzes Taschengeld/Weihnachten/Geburtstag gespart um mir die Sachen zu kaufen.
Auf Ebay verkaufe ich nur Privat. Nebenberuflich bin ich selbstständig, jedoch nicht mit Verkauf.
Kann es trotzdem sein das ich dafür Steuern zahlen muss?
Ich danke schon einmal vorab für die Hilfe und wünsche allen einen schönen Abend!
29-04-2024 18:38
Ob du dann irgendwann Steuern bezahlen muss wird dir dann dein Finanzamt mitteilen wenn die Meldung bearbeitet ist. Und wenn du so weiter verkaufst wird da evtl. ganz schön was zusammenkommen an Einnahmen.
29-04-2024 18:45
Hallo,
ob du Steuern dafür bezahlen musst, kann dir hier keiner sicher beantworten.
EBay muss dich jedenfalls melden und das sich dein Finanzamt wegen deinen Verkäufen meldet halte ich eher für nicht wahrscheinlich.
Du solltest aber bei einem Gewinn von 1000 Euro dies dann in deiner Einkommensteuer 2024 angeben.
29-04-2024 20:01
>>Du solltest aber bei einem Gewinn von 1000 Euro dies dann in deiner Einkommensteuer 2024 angeben.
hmmm, Einkommensteuer vom Einkommen zu bezahlen, Gewinn grundsätzlich bei einem Gewerbe oder verstehe ich da was falsch?
29-04-2024 22:18
30-04-2024 19:35
Zur Ergänzung von @kenn-i-di-1
Zu versteuern sind Gewinne von Waren welche innerhalb von 12 Monaten wieder verkauft werden.
30-04-2024 20:06
Das steht wo, @raffke2012 ?
Ich kaufe im Januar einen Pullover für 20 Euro ( zum Beispiel ).
Nun war der Winter nich so kalt und der Pullover gefällt mir doch nicht so.
Also versuche ich den zu verkaufen, im März.
Ich stelle ihn für 15 SK und mit PV ein.
Verkauft habe ich ihn für zwölf Euro.
Welchen Gewinn hätte ich dann gemacht ?
Die Geschichte ist rein fiktiv und ein Beispiel.
30-04-2024 20:09
Du musst Verlust und Gewinn als zwei verschieden Positionen sehen.
Mit anderen Worten, einen Verlust musst du nicht versteuern.
30-04-2024 20:11
30-04-2024 20:17
Ich schrieb von einem Pullover, nicht von Gold und Silber oder gar von einer Immobilie, @kenn-i-di-1 und @raffke2012 .
Ich weiß, es ist kompliziert.
30-04-2024 20:33
30-04-2024 20:38
Das kommt ja für nciht in frage, @kenn-i-di-1 .🙂
30-04-2024 20:47
30-04-2024 21:01 - bearbeitet 30-04-2024 21:02
Joah, so sieht es aus, @kenn-i-di-1 .
Ich hatte ja auch schon ein paar "Fehlkäufe" und die dann bei ebay eingestellt und verkauft.
Und früher hatte ich auch "Kleinkram" verkauft, Nischenartikel.
Und die Käufer hatten sich wie Bolle gefreut, dass sie ein Schnäppchen gemacht hatten, und ich hatte mich gefreut, dass die Käufer sich gefreut hatten.
Nun ja, heute freuen sich die Käufer auch immer noch, wenn sie bei mir etwas kaufen.
Wenn......denn mal was verkauft wird.....
Nun ja, es bleibt ein Hobby von mir und bisschen was geht immer mal.
Und ich hoffe, dass es die Richtigen erwischt, also die Priverblichen.