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10-01-2025 17:11
Hallo,
es ist hier wirklich zum Haare raufen; abgesehen von ständigen Updates, die das Inserieren stetig komplizierter machen, habe ich nun schon zweimal folgenden Fall:
-Artikel im Wert von 15€ nach Frankreich verkauft
-Versand als Maxibrief International, Etikett über eBay erstellt; somit ist automatisch die Sendungsnummer hinterlegt und der kann bis zum Exportzentrum verfolgt werden (wird dann als "zugestellt" markiert)
-Die Franzosen schreiben dann sofort frehce Nachrichten auf französisch, was sich trotz aller Bemühungen meinerseits auch nicht bessert (dass ein Brief international nicht vom 24. auf den 27. Dezember zugestellt wird, sollte ja klar sein).
-Die Käufer eröffnen dann einen Fall; falls der Artikel dann später angekommen sein sollte, reagieren die aber nicht mehr.
-eBay entscheidet dann zugunsten des Käufers eine vollständige Rückerstattung zu senden, da es keinen Zustellnachweis gibt und die Versandzeit überschritten wäre. Nachricht auf Französisch.
-Auf meinen Einspruch, dass es im BGB und den AGB's ganz anders steht, nämlich, dass ich lediglich einen Nachweis erbringen muss es abgeschickt zu haben (ist ja über die Sendungsverfolgung automatisch), folgt wieder eine Ablehnung mit Standardtext (natürlich wieder auf französisch), offensichtlich ohne meine Nachricht überhaupt gelesen zu haben.
Im Rechtsportal zu lesen: eBay Deutschland : Rechtsportal
Ich fühle mich da diskriminiert von eBay Frankreich, die offensichtlich einfach nur konsequent für den Landsmann entscheiden, und bin inzwischen auch stinkesauer.
-Danach ist dann keiner mehr zu erreichen
Gelöst! Gehe zu Lösung.
- Beschriftungen:
-
Verkäuferschutz
Akzeptierte Lösungen
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10-01-2025 17:18
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10-01-2025 17:16
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10-01-2025 17:18
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10-01-2025 17:26 - bearbeitet 10-01-2025 17:27
@sch1380 schrieb:
Ich fühle mich da diskriminiert von eBay Frankreich, die offensichtlich einfach nur konsequent für den Landsmann entscheiden, und bin inzwischen auch stinkesauer.
-Danach ist dann keiner mehr zu erreichen
Hallo,
1. laut den ebay-Regeln benötigst du einen Zustellnachweis, damit der Verkäuferschutz greift
2. ebay hebelt das BGB nicht aus, denn ebay ist nicht dein Vertragspartner (sondern Vermittler zu eigenen Bedingungen) - daher wird auch auf das BGB verweisen - durchsetzen musst du Ansprüche selber.
3. somit hat ebay (leider) korrekt beschrieben
4. es gelten übrigens dann die AGB von Frankreich und nicht DE
5. Ein Warenversand ins Ausland als Briefsendung ist übrigens auch überhaupt nicht statthaft seitens der Post.
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10-01-2025 17:31
Und in anbetracht dessen was du verkaufst, Neuware in mehrfacher Stückzahl käme wohl eher Umstellen auf Gewerblichkeit des ebay Kontos in Frage.
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10-01-2025 18:43
Ein Sammler mit Kettensäge-Ersatzteilen und das in Mengen. Für wie dumm hält der denn andere? Fühlt sich auch noch diskriminiert 😃
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10-01-2025 19:02
Diese Links habe ich bisher nie gefunden. Interessant, dass da einfach etwas anderes als im Rechtsportal steht. Dann muss der Versand nun eben um's Einschreiben teurer werden.
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10-01-2025 23:45 - bearbeitet 10-01-2025 23:50
@sch1380 schrieb:Diese Links habe ich bisher nie gefunden. Interessant, dass da einfach etwas anderes als im Rechtsportal steht. Dann muss der Versand nun eben um's Einschreiben teurer werden.
Aha,
den hast du doch zugestimmt bei der Anmeldung ...
Aber hier:
"
Wenn ein Käufer eine Anfrage öffnet, weil dieser einen Artikel nicht erhalten hat
Wenn Sie den Artikel innerhalb der angegebenen Lieferzeit an die Adresse des Käufers gesendet haben und den Sendungsnachweis, der die Zustellung verifiziert, hochgeladen haben, dann sind Sie geschützt."
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11-01-2025 08:08
Du solltest ins Ausland keine Waren in Briefsendungen schicken. Auch nicht als Einschreiben.
Zitat:
"Hinweis: Es können nur Dokumente in Briefen ins Ausland versandt werden. Für den Warenversand können Geschäftskunden die Warenpost International nutzen, Privatkunden stehen die Produkte von DHL Paket zur Verfügung. Weitere Informationen finden Sie in den umfangreichen FAQ zum Auslandsversand."
Es kann durchaus sein, dass deine Briefe von der Post genau wegen dieser Reglung nicht zugestellt wurden.
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11-01-2025 16:36
wenn ich noch Händler wäre , mache aber gerade eine kleine Ebaypause Kraft sammeln für Neues, hättest du bei der vielen Neuware als Privater erstmal ne Abmahnung und dannach gebe es das Problem mit Versenden bei dir nicht mehr. Freundlich wie ich bin habe ich einem befreundeten Stihl Händler mal deine Angebote geschickt. Viel Spaß mit ihm.
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11-01-2025 16:55
Die ganze Technik hier überfordert mich. Habe noch nicht so ganz verstanden, was das hier für eine Seite ist.
Wenn mir ein Händler alle Teile im Set abnimmt wäre das super, dann habe ich die zwei Kartons hier weg.
Da meine Anschuldigung aus der Überschrift ja nicht statthaft ist, wollte ich den Beitrag eigentlich löschen, finde aber keine Möglichkeit dazu.
