abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

eBay - bester Freund und Unterstützer von betrügerischen Käufern?!

Ich habe die letzten Wochen ein "Verkaufserlebnis" gemacht, was mich vor allem in Hinblick auf eBay etwas sprachlos zurücklässt. Kurzum: Ich wurde von einer Käuferin abgezogen, und das alles mit freundlicher Unterstützung von eBay.

 

Angefangen hat alles damit, weil ich ein neues und originalversiegeltes Handy auf eBay verkauft habe. War ein höherer dreistelliger Betrag als Verkaufspreis auf eBay. Wie ich es immer bei höherpreisigen Artikel mache, habe ich den Vorgang des Einpackens in den Versandkarton gefilmt, im Beisein von Zeugen. Das gleiche ebenfalls mit dem Einlegen in die Packstation. Habe auch nochmal gefilmt, dass die Handyverpackung versiegelt ist und die Siegel intakt sind.

Die Käuferin hat die Sendung nachweislich erhalten. Sie behauptete jedoch, dass in der versiegelten Originalverpackung nicht das Handy gemäß Artikelbeschreibung sei, sondern ein zwei Generationen älteres Modell vom selben Hersteller in einer dazu anderen Farbe gelegen habe. Sie hat dann bei eBay einen Fall geöffnet und forderte die Rücksendung des Handys an mich, da es nicht der Beschreibung entspräche. Um ihre Behauptungen zu untermauern, hat sie dem eBay-Fall Bilder angefügt. Man sieht das noch ungeöffnete und unversehrte Paket (auf dem Versandweg kann also nichts passiert sein). Außerdem die noch originalversiegelte Handyverpackung. Dann noch Bilder mit der dann geöffneten Handyverpackung, neben der der vermeintliche Inhalt in Form des erwähnten zwei Generationen älteren Handys liegt. Es sind auf den Bildern Gebrauchsspuren am Handy zu erkennen.

 

Hab mich da relativ schnell festgelegt, dass da jemand gerade versucht mich über den Tisch zu ziehen. Daher habe ich einfach geantwortet, dass sie ein originalversiegeltes Handy erhalten hat wie beschrieben und die Behauptungen nicht plausibel sind und da ich Privatverkäufer bin leider keine Rückgabe anbieten kann. Sie hat alle Lösungsversuche abgeblockt und hat beispielsweise auch Anfragen nach der IMEI des Geräts ignoriert.

 

Irgendwann wurde dann eBay eingeschaltet. EBay hat mich erstmal aufgefordert der Käuferin auf meine eigenen Kosten ein Versandetikett auszustellen. Habe dann mehrmals mit Ebay telefoniert und erklärt, dass ich alles sehr gut dokumentiert habe und kein Zweifel daran besteht, dass die Käuferin ein originalversiegeltes Gerät erhalten hat und sie selbst das sogar in Form von Bildern bestätigt hat. In diesen Telefonaten hat man mir auch mitgeteilt, dass eBay bereits ein Versandetikett für die Käuferin ausgestellt habe und ich auf die Rücksendung warten könnte, um dann wiederum einen Fall aufzumachen, in dem ich dann angeben könnte, dass die Käuferin mir ein falsches Gerät zurückgesendet hat. Hat mir zwar nicht gefallen das Vorgehen, aber dachte mir wenn sie es ohne Aufforderung an mich zurückschickt, kann ich dagegen auch wenig machen.

 

Heute dann der Hammer: Mail von eBay, Fall wurde zu Gunsten der Käuferin entschieden, das einbehaltene Geld wieder an sie ausgezahlt. Fall wäre damit abgeschlossen. Ich natürlich direkt bei eBay angerufen, was das soll. Antwort war, dass ich ja kein Rücksendeetikett bereitgestellt hätte, damit den Aufforderungen nicht nachgekommen wäre und daher ohne weitere Prüfung der Käuferin Recht gegeben wurde. Wie ich jetzt an das Geld oder zumindest an die Ware komme war der Hotline dann komplett egal. Erstmal: Die Hotline in den zwei Gesprächen davor hat mich einfach eiskalt angelogen. Es wurde scheinbar nie ein Versandetikett von eBay ausgestellt. Durch die Aussagen am Telefon habe ich natürlich erstmal kein Handlungsbedarf gesehen.

Davon abgesehen wurde mir im heutigen Gespräch noch mitgeteilt, dass eBay dem Käufer da erstmal glauben würde. Geht's noch? Ich kann also als Käufer auf Ebay einfach behaupten was anderes bekommen zu haben und der Verkäufer MUSS dann ohne wenn und aber den Artikel an sich zurückschicken lassen? Mehrfach habe ich angeboten die eindeutigen Videoaufnahmen, wie ich die originalversieglte Verpackung in das Versandpaket und in die Packstation lege, eBay zuzusenden. Es wurde nicht danach gefragt.

 

Habe dann nochmal die Käuferin angeschrieben und Sie aufgefordert die Ware so wie ich Sie ihr zugesendet habe (also originalversiegelt) an mich zurückzusenden. Und jetzt wirds unterhaltsam: Die Käuferin hat mir recht frech geantwortet, dass nach den eBay-Richtlinien das Handy nach der Entscheidung nun in ihr Eigentum übergegangen wäre und über das sie nun frei verfügen könne. Und da sie ja nicht weiß wo das Handy herkommt und es eventuell Diebesgut sein könnte, hätte sie es nun in der Stadt auf einen Mülleimer gelegt.

 

Natürlich völliger Quatsch und einfach unfassbar peinlich schlecht gelogen. Sie sitzt jetzt da mit meinem Geld, hat ein neues Handy und dazu noch ihr gebrauchtes altes Handy auf das sie wohl keine Lust mehr hatte. Und das alles, weil vor allem eBay Verkäufer an der Hotline anlügt, um dann künstlich eine Situation herbeizuführen, in der dann ohne großen Aufwand einer betrügerischen Käuferin Recht gegeben werden kann.

 

Für mich war's das mit eBay. Als Verkäufer wird man hier nur abgezogen, mit ganz viel Unterstützung durch eBay. 

Nachricht 1 von 61
Neueste Antwort
60 ANTWORTEN 60

eBay - bester Freund und Unterstützer von betrügerischen Käufern?!

Das Handy habe ich ja nicht von irgendeinem zwielichtigen Hinterhofhändler erworben (wo dieses Szenario noch evtl. zutreffen könnte), sondern aus dem offiziellen Online-Store des Herstellers. Beleg dazu habe ich auch. Hätte eBay ja nachprüfen können, die Unterlagen hätte ich sehr gerne bereitgestellt. Aber scheinbar hat eBay ja an einer vollumfassenden Aufklärung des Falles kein Interesse, sondern nur an einer für eBay schnellen und unkomplizierten Lösung.

Und ja, ich frage mich auch was eine Rücksendung hätte bewirken sollen. Die Fakten-/Behauptungslage wäre immer noch die selbe gewesen und eBay hätte wohl trotzdem gegen mich entschieden. Ich hätte da eher Nachteile für einen eventuellen Zivilprozess gesehen, wenn ich der Käuferin eine Rückgabe ermöglicht hätte und ihr sogar noch auf meine Kosten ein Versandetikett ausstelle.

So ist mir die Situation mit der Behauptung, dass sie das zugesendete Gerät entsorgt hätte, deutlich lieber.

Aber auch hier wieder: eBay zahlt ohne weitere Prüfung riesige Geldbeträge an eine mutmaßliche Betrügerin aus, aber selbst wenn die Käuferin sogar schriftlich offenbart, dass sie ihrer Pflicht zur Rücksendung der Ware nicht nachkommt und dies auch gar nicht mehr kann, da sie ebenfalls schriftlich zugegeben hat, dass sie fremdes Eigentum entsorgt hat, macht eBay einfach absolut gar nichts.

Warum bitte kann ich hier nicht ebenfalls einen Fall öffnen, der in letzter Konsequenz dazu führt, dass das Geld wieder von der Käuferin abgebucht wird, weil sie keine Rücksendung vornimmt und die Ware einfach entsorgt hat? Warum sind Käufer nicht generell verpflichtet die Ware unter allen Umständen auf jeden Fall zurückzusenden, sobald sie eine Rückerstattung erhalten haben? Und warum wäre nicht die direkte Konsequenz daraus - falls der Rücksendung nicht nachgekommen wird - dass das Geld wieder umgehend vom Konto der Käuferin eingezogen wird und dem Verkäufer ausgezahlt wird?
Diese Vorgehensweise wäre übrigens nichts anderes, als den Vorgaben und gesetzlichen Regelungen gemäß BGB in Deutschland zu entsprechen!

Ich fühle mich hier einfach nur noch wie in einem falschen Film.
Nachricht 41 von 61
Neueste Antwort

eBay - bester Freund und Unterstützer von betrügerischen Käufern?!

Glücklicherweise ist dieser Thread noch "warm". Das ist gut so, denn dessen Gegenstand, sein Thema, ist zu wesenhaft für die schleichenden Veränderungen in dieser Zeit, als dass dieser Thread mitnichten in den Wellentälern des Community-Ozeans schon untergehen, sprich: in der Wahrnehmung versinken darf!


@patience050 , ich meine den Hintersinn von dem zu verstehen, was dich hier im falschen Film wähnen lässt, aber es ist irgendwo auch anstrengende Realität, auf die hin wir unser Verhalten ausrichten müssen.
Auch bei mir reihen sich gegenwärtig die Erlebnisse aneinander, die den eBay-Marktplatz so anmuten lassen, als seien hier Pleiten, Pech und Pannen eher die Regel, als die Ausnahme. Etikettenschwindel begleitet die Erscheinung: So entfaltet Sofort-Kauf längst keine vertragliche Bindung (mehr), sondern ist lediglich als Bestellung zu verstehen. Das eBay-System versendet keine Kaufbestätigung sondern eine Nachricht mit dieser Kopfzeile "Vielen Dank für Ihren Kauf. Ihre Bestellung ist eingegangen!"

 

In Anbetracht als des eines internationalen Marktplatzes - wie eBay - ist es eher zu verstehen, dass dieser zum Funktionieren eigene Entwicklungswege für sich entdeckt und in diesem länderübergreifenden Prozess allein schon webtechnologisch nicht all den Besonderheiten des deutschen Kaufrechtes entsprechen kann: [was ja eine Trennung zwischen Einigung (Kaufgeschäft) und Übergabe (Eigentumsverschaffung) zur Grundlage hat]. Die Einordnung und Ausrichtung liegt hier näher am Internationalen Privatrecht, was in seinem gegenwärtigen Wandel ebenso durch globale Datenwirtschaft und Digitalisierung / Oligopolisierung / Plattformökonomie geprägt und voran - oder momentan wohl eher in die Ecke - getrieben wird.

Nicht zu verstehen ist, und das gilt es auch zu kritisieren, wenn von unbedarften Medienredakteurinne allenthalben, wohlfeil, der Bezug zur Geltung der einschlägigen Regelungen und Rechtsnormen des BGB hergestellt wird, wenn es um fehlgehende Internetkäufe geht. Direkte Rechtsunmittelbarkeit ist hier nicht gegeben! Das ist ein Mythos, von dem sich die Leute irreführen und den Kopf verdrehen lassen, ja sie lassen sich durch solche Meldungen in die Dummheit schlagen.

 

Eine der Maximen von eBay ist der Identitätsschutz der Marktteilnehmer. So wird in der Bestellbestätigung nach einem "Sofort-Kauf" Name und Anschrift des Verkäufers nicht bekanntgegeben. Falls man per Sofort-Kauf ein gutes Schnäppchen gemacht zu haben glaubt und der Verkäufer antwortet nach der Übertragung des Kaufpreises lapidar: "Der Artikel steht nicht mehr zur Verfügung", dann kann man als Käufer schlicht nicht dem deutschen bürgerlichen Recht entsprechend den Ersatz des Erfüllungsschadens, also des Beschaffungsmehraufwandes für eine gleichwertige Sache, gegenüber dem Verkäufer geltend machen. Es ist nicht mehr als eine vergebliche Bestellung gewesen, die keine vertragliche Bindungswirkung entfaltet. Von eBay bekommt man keine Klardaten zum Verkäufer, mithin scheitert schon hier die Aussicht, den Verkäufer mit Schadensersatzforderungen zu belangen.


Das habe ich erst einmal vorangestellt, um sofort zwei Mythen kritisch zu durchkämmen, die nicht allein bloß in diesem Thread auftauchen:
1. Die Beweiskraft von irgendwelchen Videoaufnahmen
2. Die Rechtsdurchsetzung vermittels rechtsanwaltlicher Unterstützung


Videoaufnahmen
Glaubt es oder glaubt es nicht: Abzielende, oder anders formuliert: "Videoaufnahmen aus Kalkül" vermögen im Gegensatz zu unbeabsichtigten, situativen Aufzeichnungen eines Geschehens im Grundsatz* so gut wie keine Beweiswirkung entfalten und können allenfalls als Indikator in der Gewichtung von Wahrscheinlichkeiten herangezogen werden. Der Vorbehalt, der diese Filmwerke so entkräftet, liegt hier in der grundsätzlichen technischen Manipulierbarkeit (von Videoaufnahmen z.B. durch Schnittprogramme oder KI). Dieses Kriterium wird so streng bewertet bzw. hochgehalten wie etwa die Abseitsregel im Fußball: Spieler im Abseits - Kein Tor! Antrag auf Videobeweis vor Gericht - Mangels Beweiskraft: Niedergeschlagen!


* "Im Grundsatz" bedeutet zugleich - Es gibt Ausnahmen: An dieser Stelle folgt die Anleitung, wie eine Warenverpackung und Sendungsaufgabe videographiert werden muss, um als beweiskräftig anerkannt zu werden, allerdings mit einigem Aufwand @schrauben-seidel


Benötigt werden dazu drei Personen, drei Smartphones, ggf. ein größerer Taschenspiegel, eine ungeöffnete Minitube Sekundenkleber, eine Anzahl Siegelstreifen aus (faserverstärktem) Papier, verschiedenfarbige Edding-Stifte und ein Tisch mit Stuhl vor einem hellen Fenster (und natürlich Ware samt vorbereiteter Verpackung) - los geht's:
Die verpackende Person sitzt am Tisch im hereinfallenden Tageslicht, die beiden filmenden Personen befinden sich links und rechts des Tisches mit dem Rücken zum Fenster stehend. Das dritte Smartphone, bestenfalls eines mit einem spiegelnden Display - anderenfalls zusätzlich ein Taschenspiegel -, liegt - Display dauernd an! - mit einer geöffneten Timer-App, die auch in Zehntel- u. Hundertstelsekunden (Millisekunden) zählt, rechts oder links neben dem Verpackenden auf dem Tisch. Auf ein Zeichen des Verpackenden beginnen beide Filmenden zeitgleich mit ihren Aufnahmen, die jeweils mit Ausrichtung von schräg-oben das Verpackungsgeschehen und den "Sprechmund" des Verpackenden fokussieren. Eines der filmenden Smartphones (oder Kamera) muss den Aufnahmewinkel so wählen, dass der "Sprechmund" des Verpackenden sich zusätzlich zeitgleich in dem Display des abgelegten Smartphones, auf dem der Timer läuft (oder im danebenliegendem Taschenspiegel) spiegelt. Der laufende Timer muss von beiden Aufnehmenden stets im Bild gehalten werden. Die verpackende Person beginnt nun mit ihrer Prozedur und begleitet jede ihrer Handlungen zugleich mit den diese Handlungen jeweils beschreibenden, in deutlichen Sätzen ausgesprochenen Worten. "Wir verpacken hier unter Zeugen den Gegenstand C zur Versendung an den Käufer B mit der Lieferanschrift A. Zuerst starte ich den Timer auf dem neben mir liegenden Smartphone, der Timer erfasst auch Millisekunden." usw. Der werthaltige Versandgegenstand wird eingehend beschrieben, besondere oder einzigartige, individuelle Unterscheidungsmerkmale hervorgehoben, Seriennummern Ziffer für Ziffer vorgelesen "Der/Das/Die befindet sich, wie man hier sieht (in alle Richtungen drehen) in unversehrter Originalverpackung/versiegelt/teilversiegelt." - "Die Ware/Der Sendungsinhalt ist nun verpackt. Ich klappe die Seiten des Kartondeckels/der Versandtasche zu. Ich nehme diesen neuen, ungeöffneten Sekundenkleber, schraube ihn auf, durchstoße erstmalig die Austrittsöffnung und verklebe damit allseitig kreuzweise sämtliche Seiten-, Stoß- und Falzkanten mit diesen (hochhalten) Siegelstreifen. Nun  überzeichne ich jeden dieser Siegelstreifen mehrfarbig über den Rand hinaus mit Eddingstiften in undefinierten, zufälligen, nicht reproduzierbaren Freiformstiftzügen. Ein nachträglicher Austausch der hier stereoskop videodukumentiert verpackten Ware bis zur Übergabe der Sendung an den Versanddienstleister ist nun zerstörungsfrei nicht mehr möglich und damit praktisch ausgeschlossen! Bitte beendet eure Aufnahmen jetzt - danke."

 

Als letzter Schritt wird die Sendung in eine Filiale des Versanddienstleisters gebracht und vor Ort mit dem ausgedruckten Versandlabel beklebt, was man zuvor online bestellt hat. In den Filialen der Versanddienstleister ist das Filmen untersagt! Das Servicepersonal wird in den meisten Fällen aber nichts dagegen haben, wenn man vor Übergabe kurz ein abschließendes Beweisfoto nur von der gelabelten Sendung auf dem Annahmetresen schießt, zusammen mit dem aufliegenden Sendungsbeleg, um damit die Verknüpfung von Sendungsnummer mit einzigartig freiformversiegelter Sendung ebenfalls dokumentiert zu bekommen.


Die wertvolle Ware ist nun bis zur Zustellung beweiskräftig dokumentiert gesichert auf dem Versandweg. Doch wie erwirkt man im Fall der Fälle sein gutes Recht?

Über jemanden, der/die alles durch seine/ihre Brille sieht: "Ich habe schon immer gewusst, dass man das sieht, was ich sehen will"
Nachricht 42 von 61
Neueste Antwort

eBay - bester Freund und Unterstützer von betrügerischen Käufern?!

Mythos Nr.2

 

Zum Anwalt rennen


Allzuoft ist es leider besser, ihr vergesst das gleich von vornherein und akzeptiert das eigene Pech, verkneift euch die Allüren und spart euch auch die Erstberatung beim Anwalt, ja - ernst gemeint - anstatt dem Mythos Nummer zwei auf den Leim zu gehen - es sei denn, ihr habt eine Rechtsschutzversicherung, die Vertragsrecht absichert!

 

Soetwas ist heutzutage für Otto Normalverbraucher aus diesen bestimmten Gründen wichtig geworden:

 

Vor einigen Jahren schon wurde die alte Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung auf hauptsächliches Betreiben der Juristenlastigen Bundestagslobby vom Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte - RVG) abgelöst. Das muss man kundig lesen (können), um zu verstehen!

Bei der Einführung wurde das RVG als Meilenstein für den Verbraucherschutz gehyped. Das stimmt in einem unwesentlichen Punkt: Die Kosten für die anwaltliche Erstberatung von Verbrauchern sind gedeckelt. Ja, und? In der Erstberatung lehnt sich die Rechtsanwältinne lässig zurück und speist euch aus juristischer Sicht im Wesentlichen mit Allgemeinplätzen ab. In diesem Plauderstündchen wird euch auf eine erste grobe Bestandsaufnahme Zeug von geringer Tiefe präsentiert, was jede Anwältinne aus dem Effeff abspult. Allzu leicht verdientes Geld wandert aus eurem Säckel, nicht selten ohne echte Leistungsäquivalenz.

 

Mitunter kann das ausreichend sein, damit eure Ausrichtung eingepeilt wird und ihr die Rechtsdurchsetzung, den Umgang mit Schuldnern, in die eigene Hand nehmen könnt. Mahnbescheid ist hier ein wirksames Mittel, dank dessen unter Umständen irgendwann eure Video-Stereoskopie ihre beweiskräftige Wirkung entfalten kann, wenn nämlich der Schuldner vor Gericht gehen müsste - was er als Betrüger nie tun wird. Der Weg zum vollstreckbaren Titel ist dann nicht mehr allzuweit.

 

Die Forderung beizutreiben steht aber noch auf einem ganz anderen Blatt. An die Gesellen überhaupt erst einmal heranzukommen ist die eigentliche Herausforderung! Das Register der anwaltlichen Maßnahmen fußt auf Papier, ist teuer und in der Realität von ernüchternd begrenzter praktischer Wirkung. Weise einem Rechtsanwalt seine nachlässige Berufsausübung nach, diese Felswand wird schier unbezwingbar.

 

An all jene, die sich in ihre noch so sehr bestehende Rechtsposition reinversteigen, die sich aus ihrem entbrannten Gerechtigkeitssinn zum Retter des Prinzips hochschwingen und dennoch das Recht haben wollen, denen werden gleich beim nächsten Termin die Flügelchen gestutzt und sang- und klanglos wird die hochtrabende Position geräumt, sobald der Anwalt die Vergütungsvereinbarung über den Tisch geschoben oder per Post zugesendet hat, mit der allgebräuchlich vorgeschobenen Begründung, der Fall sei kompliziert. Darin liest der Klient dann Stundenhonorare von über 250 € mittlerweile, geltend auch für Wartezeiten, Nebentätigkeiten nicht wesentlich minder dreistellig zu vergüten, und mehr jener Daumenschrauben, die das RVG für solche Vereinbarungen bereithält.

Wobei in diesem Gesetz doch wörtlich nachzulesen ist, es sei auf eine Vergütungsvereinbarung hinzuwirken! Wer das freiwillig unterschreibt, für den muss schon sehr viel auf dem Spiel stehen, was die- oder derjenige sich zu erretten hofft. Zeige mir den Anwalt, der seine Tätigkeiten nach der Kostentabelle abrechnet.

Wenn der Klient (noch kein Mandant) mit einem niedrigen vier- oder gar nur dreistelligen Streitwert aufschlägt und sich anwaltliche Vertretung anmaßt, dann wirkt das rasch als übergebührliche Inanspruchnahme alternativer anwaltlicher Verdienstmöglichkeiten, mit der Folge, dass das Mandat schlichtweg abgelehnt wird.

Nichtsdestotrotz gibt es hier und da einige engagierte Wald-und-Wiesen-Anwälte mit einer fairen Einstellung, die sich dem Berufsethos verpflichtet fühlen und ihre Mandanten nicht übervorteilen.

 

Was nun die Policy von eBay angeht - @patience050 - hast du dir die Zeit genommen und die nachteiligen Festlegungen in deinen Ausführungen treffend analysiert. Danke auch für die damit verbundene Warnung.

 

Nichtsdestotrotz ist eBay itself mit seinem gewachsenen Geschäftsmodell der Diversifizierung unique und darin um einiges zugänglicher als andere KI-Bot-gesteuerte Skalierungsplattformen. Dieser Werdegang spiegelt sich in den beständig angepassten Algorithmen zur Eindämmung des Missbrauchspotentials. Andererseits muss die Plattform auf die sich beständig wandelnde Rückkopplung aus dem Real Life, Marktverschiebungen, neue Betrugsmaschen, nachwachsende Kundenstrukturen mit sich verändernden (gesellschaftlichen) Gewohnheiten u.v.m. in einer Weise reagieren, ohne dass sich durch die allfälligen Verschiebungen neue Lücken in diesem unglaublich komplexen System auftun - und muss dabei Power Sellern und Privatanbietern unter einem Dach gerecht werden.

 

Nachfolgendes auch für mia@ebay  miriam@ebay


In deinem Fall @patience050 stelle ich mir eine in das eBay-Konfliktmanagement implementierte Lösung vor, mit der man sich als geschädigter Betroffener exklusiven Zugang zu einem individuellen Kundensupport erkaufen kann, und zwar dergestalt, dass man nach einer abschließenden negativen Entscheidung, von der man ungerechtfertigterweise getroffen wurde, einen Options-Joker aktivieren kann, der - Vorschlag - europaweit einmalig einen festen Standardbetrag von 100 € (für andere Währungsräume national angepasst) kostet und mit dem bei eBay angestellte KS-Profis "alarmiert" werden.

Diese Profis wären in der Lage, den Blick über das Ganze zu leisten und sollten gleichzeitig in die Plattformentwicklung involviert sein.

 

Neue, noch sublimere Betrugsattacken hinterlassen als allererstes Merkzeichen zunächst ihre Auswirkungen, ihr Destruktionspotential, was sich darin zeigt, in welcher Weise es sich auf die Aushebelung des algorithmisierten Konfliktmanagements richtet. Mit jedem gezogenen Options-Joker landet die Schwachstelle über die Profis direkt in eBay's Fraud Detection and Prevention Division und fließt unmittelbar in gegenläufige Strategien ein. eBay wird effektiver zu einem sichereren Ort und durch den Options-Joker finanziert sich diese "Qualitätssicherungsmaßnahme" weitgehend selbst, wirkt sich auch zum beiderseitigen Nutzen aus: eBay lernt dazu und den Betroffenen gibt es tendenziell eher die gerechte Lösung zurück, die auf Wahrhaftigkeit basiert.

Da es "nur" um den eBay-Kosmos geht, könnte man den Options-Joker analog als juristische Erstberatung versinnbildlichen, die aber anders als in einer RA-Kanzlei das Potential in sich trägt, bereits für sich allein zu einer gerechten Lösung zu führen.

Betrüger werden sich scheuen, den Options-Joker selbst zu nutzen, da es hier nicht um missbräuchliche Ausnutzung von Algorithmen geht, sondern um eine individuelle, situationsadäquate Moderation und Konfliktlösung durch angestellte Profis, die einen Wissensvorsprung aus der Überblickskombination haben.

Über jemanden, der/die alles durch seine/ihre Brille sieht: "Ich habe schon immer gewusst, dass man das sieht, was ich sehen will"
Nachricht 43 von 61
Neueste Antwort

eBay - bester Freund und Unterstützer von betrügerischen Käufern?!

So entfaltet Sofort-Kauf längst keine vertragliche Bindung (mehr), sondern ist lediglich als Bestellung zu verstehen. Das eBay-System versendet keine Kaufbestätigung sondern eine Nachricht mit dieser Kopfzeile"Vielen Dank für Ihren Kauf. Ihre Bestellung ist eingegangen!"

 

 

Es spielt nicht die geringste Rolle, wie Ebay die Transaktionen bezeichnet, was übrigens schon ausreichend kritisiert wurde, es werden hier immer noch Kaufverträge nach dem BGB geschlossen.

 

Die Daten der Verkäufer können von Ebay angefordert werden.

Auch diese Geheimniskrämerei wurde schon reichlich kritisiert.

 

Leider prallt diese Kritik an Ebay ab, wie an einem Lotusblatt.

Huch, ich reime, also bin ich ...

 

Über den Rest deiner Videoanleitung zum freiformversiegelten Versenden von Ware: ich hatte mittendrin ein Déjà-vu, also die kurze Ahnung, das schon mal gelesen zu haben.

Dies soll aber kein versteckter Plagiatsvorwurf sein.

 

Schottergärten müssen in der breiten Öffentlichkeit endlich als das gesehen werden, was sie sind: ein verantwortungsloser Frevel gegenüber Natur, Klima und kommenden Generationen, ein trauriges Armutszeugnis und peinlicher Beweis des eigenen Unvermögens, Zeichen einer völligen Entfremdung von der Natur

Nachricht 44 von 61
Neueste Antwort

eBay - bester Freund und Unterstützer von betrügerischen Käufern?!

Hallo @paralepepalme und Danke für die beiden ausführlichen Beiträge.

Zur Klarstellung: eBay hat weder ein Interesse daran, betrügerische Handelsaktivitäten zu unterstützen, noch werden diese durch unsere Prozesse bewusst bevorteilt. Unser System zum Käuferschutz und Verkäuferschutz basiert auf dem Ausgleich zwischen beiden Seiten und wird laufend durch neue Betrugsmaschen herausgefordert. Darum investieren wir kontinuierlich in Erkennung und Verhinderung von Betrug, um Missbrauch zu erkennen und zu verhindern. Viele der Maßnahmen laufen unsichtbar im Hintergrund, damit seriöse Käufer*innen und Verkäufer*innen geschützt sind.

Wir erkennen dein Feedback zur Komplexität der Konfliktlösung und Vorschläge wie ein „Options-Joker“ zeigen, wie wichtig dir ein direkter und transparenter Ansprechpartner ist. Wenn du das Gefüh hast, dass ein Fall unfair entschieden wurde, kann über unseren Kundenservice Einspruch gegen eine Fallentscheidung eingelegt oder eine erneute Prüfung angefordert werden. Parallel leiten wir Hinweise auf Betrugsmuster an unser Sicherheitsteam weiter. Auch unsere Community ist ein guter Ort, um weiterführende Unterstützung von Gleichgesinnten oder von eBay Personal zu erhalten.

 

Unser gemeinsames Ziel ist, dass eBay für alle ein vertrauenswürdiger Marktplatz bleibt 🙂.

 

Liebe Grüße

Miriam

Für alle, die privat bei eBay verkaufen: Unsere exklusive Community-Gruppe freut sich über neue Mitglieder! ‌‌‌‌‌‌‌‌‌‌‌‌‌‌

⤷ Du hast deine Lösung gefunden? Hilf anderen Mitgliedern, indem du dein Problem als gelöst markierst. Einfach bei der Antwort, die dir geholfen hat, auf "Als Lösung akzeptieren" klicken.eBay
Nachricht 45 von 61
Neueste Antwort

eBay - bester Freund und Unterstützer von betrügerischen Käufern?!

miriam@ebay 

 

Hallo Miriam,

tut mir leid, das so deutlich sagen zu müssen, aber das klingt für Betroffene für mich wie der blanke Hohn.

 

Einen wirklichen, wie von dir erwähnten Schutz für Verkäufer wie mich vor Betrugsmaschen dieser Art, kann ich leider kein bisschen erkennen.

 

 

Nur mal um ein paar Punkte anzuschneiden, die ich hier teilweise schon angebracht habe, aber bisher noch von niemand Offiziellem aufgegriffen und komplett ignoriert wurden:

 

- Warum habe ich als Verkäufer bei ebay absolut keine Möglichkeit einen Fall zu eröffnen, wenn meine Käuferin bereits eine vollständige Rückerstattung erhalten hat, aber sich weigert die Ware zurückzusenden und sich damit doppelt bereichert?

 

- Warum werden Geldbeträge in dieser Größenordnung nicht zumindest bis zur erfolgten Rücksendung einbehalten, sondern direkt nach einer viertägigen Frist ohne weitere Prüfung ausgezahlt? Im Gegenzug wird mir Geld aus Verkäufen erst nach einer 14-tägigen Wartefrist ausgezahlt.

 

- Warum vertritt ebay die Auffassung, dass es zu einer vollständigen Rückerstattung an Käufer kommen kann, ohne dass diese die Ware zwingend zurücksenden müssen? Zitat aus ebay-Mail an mich: "...müssen Sie möglicherweise eine vollständige Rückerstattung veranlassen, ohne dass der Artikel an Sie zurückgeschickt wird."  Sollte ebay diese Auffassung auch klar an Käufer kommunizieren, wäre dies eine direkte Ermutigung zu rechtswidrigem Verhalten.

 

- Warum fordert ebay nicht von beiden Seiten weitere Belege/Unterlagen zur Prüfung des Falles ein? Ich hätte sehr gerne Originalrechnungen des Geräts und Videos des Einpackens übermittelt. Inwiefern würde eine Rücksendung diese Fakten-/Beweislage ändern?

 

- Weshalb ist es ebay-Nutzern wie meiner Käuferin offenbar möglich, bereits das dritte Konto bei ebay anzulegen, obwohl die älteren Konten bereits gesperrt bzw. dort die Verkaufsmöglichkeiten eingeschränkt wurden, dementsprechend als schon negativ auf ebay in Erscheinung getreten ist? Wie will man einen "vertrauenswürdigen Marktplatz" schaffen, wenn es offenbar schon an solchen Sachen scheitert und die Person wahrscheinlich auch keine Mühe haben wird ein viertes, neues Konto anzulegen?

 

- Warum unternimmt ebay keine Maßnahmen, wenn man von Käufern im Rahmen der Kommunikation zum Rückgabestreitfall, durch die Androhung von Aufsuchen an der Privatadresse durch männliche Familienmitglieder unter Druck gesetzt und eingeschüchtert wird? Warum erhält man nach Meldung an ebay inkl. Screenshot der Drohung nur die Antwort, dass der gemeldete Inhalt "nicht gefunden werden konnte"? Soll so ein "vertrauenswürdiger Marktplatz" nach Vorstellung ebays aussehen? Kann man bei ebay Verkäufern tatsächlich drohen und wenige Tage später trotzdem eine volle Rückerstattung erhalten und muss nicht mal die Ware zurücksenden? Bei ebay offensichtlich schon.

 

 

Ich könnte diese Liste ehrlich gesagt ewig weiterführen, obwohl das jetzt nur Punkte aus einem einzigen Verkauf sind. Da ich aber nicht ernsthaft damit rechne, dass irgendjemand von ebay dazu Stellung bezieht, belasse ich es jetzt hierbei.

 

Vielleicht rückt er aber den Post von miriam@ebay nochmal in ein anderes, ehrlicheres Licht. So ist er aktuell nämlich maximal eine Wunschvorstellung, die nichts mit der Realität zu tun hat.

Nachricht 46 von 61
Neueste Antwort

eBay - bester Freund und Unterstützer von betrügerischen Käufern?!

@patience050 

 

Du sprichst hier Punkte an, die so oder in ähnlicher Form bereits sehr oft kritisiert wurden - zugegeben nicht in der Häufung bei EINEM Fall.

Und auch wenn es bereits des öfteren angesprochen wurde, hier nochmal:

Den Mitarbeitern hier sind die Unzulänglichkeiten des Systems durchaus bekannt - leider dürfen sie nicht immer so Antworten wie sie gerne möchten !

Im Gegensatz zu uns Usern, sind sie einem firmeninternen Reglement unterworfen und müssen die Vorgehensweise von Ebay immer möglichst positiv darstellen.

Es gibt hier aber leider auch Mitarbeiter, die haben das ignorieren von Fragen zur Kunst erhoben. 😉

Das treibt mir manches Mal die Zornröte ins Gesicht - manches Mal kriege ich aber auch Lachfalten, angesichts des Blödsinns der hier ab und zu geschrieben wird ! 🙄

 

Das hilft Dir natürlich in Deiner Situation nicht weiter und irgendwie hoffe ich sehr das Du eine gute Rechtsschutzversicherung hast, die auch Vertragsrecht beinhaltet.
Dann wäre nämlich mein Rat, bis auf die Unterhose verklagen ! ! !

Gruß
Andy
__________________________________________________________________
The dark side of force
Nachricht 47 von 61
Neueste Antwort

eBay - bester Freund und Unterstützer von betrügerischen Käufern?!

 


@patience050  schrieb:

Heute dann der Hammer: Mail von eBay, Fall wurde zu Gunsten der Käuferin entschieden, das einbehaltene Geld wieder an sie ausgezahlt. Fall wäre damit abgeschlossen. 

 

- Warum habe ich als Verkäufer bei ebay absolut keine Möglichkeit einen Fall zu eröffnen, wenn meine Käuferin bereits eine vollständige Rückerstattung erhalten hat, aber sich weigert die Ware zurückzusenden und sich damit doppelt bereichert?

 

- Warum fordert ebay nicht von beiden Seiten weitere Belege/Unterlagen zur Prüfung des Falles ein? Ich hätte sehr gerne Originalrechnungen des Geräts und Videos des Einpackens übermittelt. Inwiefern würde eine Rücksendung diese Fakten-/Beweislage ändern?


Hallo @patience050  deine Aussage ist möglicherweise nicht korrekt - habe soeben nochmal alle Beiträge von dir hier im Thread durchgescrollt/überflogen und dabei fiel mir auf, dass du offensichtlich anscheinend diese Möglichkeit überhaupt noch gar nicht angestoßen hast (oder zumindest dazu nichts verlautbaren lassen hattest bislang 🙊 ) die ich hier aus den offiziellen FAQ zum eBay-Verkäuferschutz zitiere:

"Wie erhebe ich Einspruch gegen eine Entscheidung?

Wenn ein Fall zugunsten des Käufers geschlossen wird, können Sie innerhalb von 30 Tagen nach Abschluss des Falls Einspruch gegen die Entscheidung einlegen. Suchen Sie hierfür den betreffenden Artikel in der Kaufübersicht von Mein eBay unter Rückgaben und abgebrochene Käufe und klicken Sie auf den Link „Einzelheiten zum Fall ansehen“. Auf der folgenden Seite legen Sie Einspruch ein über den Link „Wenn Sie mit dieser Entscheidung nicht einverstanden sind, können Sie Einspruch einlegen“. Bestätigen Sie Ihre Angaben und reichen Sie dazu bitte die entsprechenden Unterlagen ein. Dazu gehören auch alle Informationen oder Mitteilungen zwischen Ihnen und dem Käufer. Wird die Entscheidung aufgehoben, wird Ihnen die Verkaufsprovision zurückerstattet."

 

Das könnte wahrscheinlich den zusammengefassten Fragenkatalog deines letzten Beitrages gänzlich anders beleuchten! Wenn die 30 Tage noch nicht abgelaufen sind, solltest du also sofort noch aktiv werden.

Denn auch miriam@ebay hat - vorstehend - auf diese Einspruchsmöglichkeit bereits hingewiesen gehabt. Der allerletzte Satz des nachfolgenden Zitates beschreibt quasi den inner circle, der dich möglicherweise noch aus der misslichen Angelegenheit retten könnte, dann gerne . . .

 

gern zu mir ;)gern zu mir 😉

 

. . . to me 😜

 


miriam@ebay  schrieb:

Zur Klarstellung: eBay hat weder ein Interesse daran, betrügerische Handelsaktivitäten zu unterstützen, noch werden diese durch unsere Prozesse bewusst bevorteilt. Unser System zum Käuferschutz und Verkäuferschutz basiert auf dem Ausgleich zwischen beiden Seiten und wird laufend durch neue Betrugsmaschen herausgefordert. Darum investieren wir kontinuierlich in Erkennung und Verhinderung von Betrug, um Missbrauch zu erkennen und zu verhindern. Viele der Maßnahmen laufen unsichtbar im Hintergrund, damit seriöse Käufer*innen und Verkäufer*innen geschützt sind.

Wenn du das Gefüh hast, dass ein Fall unfair entschieden wurde, kann über unseren Kundenservice Einspruch gegen eine Fallentscheidung eingelegt oder eine erneute Prüfung angefordert werden. Parallel leiten wir Hinweise auf Betrugsmuster an unser Sicherheitsteam weiter. Auch unsere Community ist ein guter Ort, um weiterführende Unterstützung von Gleichgesinnten oder von eBay Personal zu erhalten.


 

Über jemanden, der/die alles durch seine/ihre Brille sieht: "Ich habe schon immer gewusst, dass man das sieht, was ich sehen will"
Nachricht 48 von 61
Neueste Antwort

eBay - bester Freund und Unterstützer von betrügerischen Käufern?!


@sunrise1605  schrieb:

 

Über den Rest deiner Videoanleitung zum freiformversiegelten Versenden von Ware: ich hatte mittendrin ein Déjà-vu, also die kurze Ahnung, das schon mal gelesen zu haben.

Dies soll aber kein versteckter Plagiatsvorwurf sein.


Respekt vor deiner kognitiven Erinnerungsleistung 😲 es kann gut möglich sein, dass ich die Story vor ein, zwei Jahren schon einmal in einem eigenen Beitrag untergebracht hatte. Die basiert tatsächlich auf einer originären Begebenheit.  Wir hatten diese Vorgehensweise für erforderlich gehalten, gegen millionenschwere, "mit allen Wassern gewaschene" Berufskriminelle durchgekommen. Das war uns gelungen - aber nicht deswegen. Der Erfolg kam durch einen paradoxen Zufall zustande: Der Anwalt, für den ich mich entschieden hatte - es  hätten auch zig andere gewesen sein können - hatte ein paar Jahre zuvor zufällig mehrere dicke Mandate von einem Compagnion dieser Leute übernommen. Das war für die gegnerische Hauptfigur nachvollziehbar eine ziemlich blöde Situation und deswegen haben wir da einigermaßen gut rauskommen können. Damit hatte sich die Abzocke durch diesen RA zum Glück etwas relativiert gehabt im Nachhinein.

Über jemanden, der/die alles durch seine/ihre Brille sieht: "Ich habe schon immer gewusst, dass man das sieht, was ich sehen will"
Nachricht 49 von 61
Neueste Antwort

eBay - bester Freund und Unterstützer von betrügerischen Käufern?!

@paralepepalme 

Danke für deinen Hinweis und das habe ich glaube ich tatsächlich hier noch nicht erwähnt.

 

Der Einspruch gegen die Entscheidung war aber tatsächlich die erste Sache, die ich direkt nach der Entscheidung von ebay erledigt habe.

Als Grund für den Einspruch habe ich angegeben, dass ich die Rückgabe nicht erhalten habe.

Antwort von ebay auf meinen Einspruch:

"Nach der Prüfung Ihres Einspruchs können wir die Entscheidung zum Fall leider nicht mehr ändern.

Nach erneuter Prüfung des Falls haben wir entschieden, die ursprüngliche Entscheidung beizubehalten, da sie korrekt war."

 

Die Reaktion auf den Einspruch habe ich wenige Stunden später am selben Tag erhalten, d.h. da wurde gar nichts mehr geprüft. Hat sich bei ebay scheinbar nicht mal jemand die Mühe gemacht  zu überprüfen, ob die Rücksendung wirklich nicht stattgefunden hat. Das hat sie nämlich nachweislich nicht. Die Rücksendung konnte ja auch gar nicht stattfinden, da meine Käuferin beschlossen hat die Ware zu entsorgen, was ebay ebenfalls alles bekannt ist.

 

Es ist eine Farce.

Nachricht 50 von 61
Neueste Antwort

eBay - bester Freund und Unterstützer von betrügerischen Käufern?!

Nach dieser Information

https://www.ebay.de/help/selling/managing-returns-refunds/appealing-decision-seller?id=4369 

muss es eine weitere Einspruchsmöglichkeit geben, die bis 45 Tage nach der Ablehnung erhoben werden kann. Der Sinn der nochmals längeren Frist könnte darin bestehen, einen Einspruch gegen einen abgelehnten Einspruch zu ermöglichen.

Es empfiehlt sich, diese Einspruchsmöglichkeit jedenfalls nicht verstreichen zu lassen (vollkommen egal ob die Berechtigungsvoraussetzungen für einen neuerlichen Einspruch bei dir vorliegen oder nicht vorliegen) und in der Begründung auf diesen Community-Thread zu verweisen. In der Abwägung könnte es für eBay dann eine Rolle spielen, zu deinen Gunsten, dass der Käufer nicht auf einen vergleichbaren Community-Thread verweisen können wird.

Der Käuferinitiierte Thread würde lauten müssen: "Verkäufer sendet Handy in originalversiegelter OVP worin sich ein zwei Generationen älteres Handy befand" - hier merkt selbst ein **bleep** den "Fun Factor".

 

Du bist derjenige, der "die Kohlen dazulegen" muss, die letzten Endes eBay zur Wahrheitsfindung befähigen. Es entsteht allerdings der Eindruck, dass du dich zu sehr mit dem Frust aus dem irreführenden telefonischen Kundensupport herumärgerst und dich davon "ins Boxhorn jagen" lässt, anstatt konsequent und klar zu handeln anhand der Möglichkeiten, die eBay im System - wenn auch etwas verborgen - vorhält.

Über jemanden, der/die alles durch seine/ihre Brille sieht: "Ich habe schon immer gewusst, dass man das sieht, was ich sehen will"
Nachricht 51 von 61
Neueste Antwort

eBay - bester Freund und Unterstützer von betrügerischen Käufern?!

Wie kommst du darauf, dass ein Einspruch gegen den abgelehnten Einspruch möglich sein könnte? Ich habe jetzt wirklich nochmal alle Hilfe-Seiten durchkämmt und kann keine weitere Möglichkeit eines Einspruchs finden. Auf der verlinkten Seite ist auch nur die Rede davon Einspruch gegen eine Entscheidung einzulegen, was ich ja bereits getan habe. Und nicht von der Möglichkeit einen Einspruch gegen einen abgelehnten Einspruch einzulegen. Die verlinkte Seite führt ja auch direkt zur Abgabe eine Einspruchs, der betroffene Artikel ist dort nicht mehr aufgeführt. Auch wenn ich den Fall selber aufrufe, besteht keine Möglichkeit eines weiteren Einspruchs.

 

Und glaub mir, ich habe auch nach dem abgelehnten Einspruch einige Telefonate mit ebay geführt, inkl. Weiterleitung zur Vorgesetzten. Und habe auch hier nochmal explizit gesagt, dass seitens der Käuferin keine Rücksendung stattgefunden hat. Auch, dass sie das Handy nach ihrer eigenen Aussage entsorgt hat. Das war jedoch alles nicht zielführend, da mir entgegengeworfen wurde, dass ich die 4-tägige Frist (nach einer Falschinformation an der ebay-Hotline) habe verstreichen lassen, ohne dass ich ein Rücksendeetikett bereitgestellt habe. Deshalb wurde auch der Einspruch abgelehnt, weil ich mich ja falsch verhalten hätte. Und für ebay scheint es ja laut der Mail an mich okay zu sein, wenn bei nicht rechtzeitiger Bereitstellung eines Rücksendeetiketts, die Käuferin eine vollständige Rückerstattung erhält, ohne dass sie die Ware an mich zurücksenden muss. Hört sich verrückt an, aber selbst da scheint ja bei ebay alles im grünen Bereich zu sein.

 

Deshalb, sehr nett, dass du dir hier Mühe machst, aber von ebay erwarte ich mir hier absolut keine Hilfe mehr. Strafanzeige ist eh schon längst gestellt und das Zivilverfahren ist auch schon eröffnet.

 

 

Nachricht 52 von 61
Neueste Antwort

eBay - bester Freund und Unterstützer von betrügerischen Käufern?!

Grüß dich @paralepepalme !

 

Habe mal die KI bemüht und da wurde es auch verneint, 

einen zweimaligen Einspruch zum selben Fall gibt es nicht. 

 

Aber wie ist es, wenn sich etwas in diesem Fall grundlegend 

verändert, gäbe es da vielleicht eine Möglichkeit, dann

noch einmal einzusteigen? Wenn man noch neue 

Beweismittel hervorzaubern kann, Bilder neue Erkenntnisse.......usw.

 

Es kann doch nicht so enden, dass @patience050 ohne Geld und ohne Artikel

dasteht.  Ist jetzt nur noch ein Anwalt die Lösung?

*****************************************************************************************************************************

WIR SIND NICHT AUF DER WELT, UM SO ZU SEIN, WIE ANDERE UNS HABEN WOLLEN.

Nachricht 53 von 61
Neueste Antwort

eBay - bester Freund und Unterstützer von betrügerischen Käufern?!

Echt krass -sowas möchte niemand erleben ( müssen ) . 

Verstehe ich auch nicht warum Ebay da so handelt . 

Wenn der Käufer nix zurückschicken kann,will oder muß ,

darf er / sie doch nicht auch noch das Geld zurückbekommen .

Ebay war mal ein schöner Marktplatz für Schnäppchen ,Schönes, Altes, Wertvolles, Wertloses ect . 

Vielleicht waren wir alle damals auch ehrlicher bzw. vertrauensseeliger beim Kauf / Verkauf .

Eben weil es was Neues war ,das vielen von uns Freu(n)de gemacht hat .

Schade !!!! das es jetzt so ist .

Nachricht 54 von 61
Neueste Antwort

eBay - bester Freund und Unterstützer von betrügerischen Käufern?!

 


@*sweet-melody*  schrieb:

Grüß dich @paralepepalme !

 

Habe mal die KI bemüht und da wurde es auch verneint, 

einen zweimaligen Einspruch zum selben Fall gibt es nicht. 

 

Aber wie ist es, wenn sich etwas in diesem Fall grundlegend 

verändert, gäbe es da vielleicht eine Möglichkeit, dann

noch einmal einzusteigen? Wenn man noch neue 

Beweismittel hervorzaubern kann, Bilder neue Erkenntnisse.......usw.

 

Es kann doch nicht so enden, dass @patience050 ohne Geld und ohne Artikel

dasteht.  Ist jetzt nur noch ein Anwalt die Lösung?


 

Hallo @*sweet-melody* 

 

Das alles würde einen nicht unerheblichen Personalaufwand bedeuten, den Ebay scheut, wie der Teufel das Weihwasser.

Man müsste sich in den Fall/in die Fälle einlesen, den Betroffenen begleiten, eingereichte Unterlagen richtig lesen und verstehen, erkennen wollen, wo es klemmt, wo Unrecht ist und das auch über unterschiedliche Mitarbeiter hinweg.

Es müsste eine richtige Akte angelegt werden.

Solch einen Aufwand wird Ebay nie betreiben und auch nicht betreiben wollen.

 

Hier muss es nach Schema F gehen und fertig, abgehakt.

Alles andere ist Ebay die Mühe nicht wert.

Ich weiß nicht, wie viele Fälle pro Tag weltweit eröffnet werden, vielleicht geht das auch gar nicht anders.

 

Schottergärten müssen in der breiten Öffentlichkeit endlich als das gesehen werden, was sie sind: ein verantwortungsloser Frevel gegenüber Natur, Klima und kommenden Generationen, ein trauriges Armutszeugnis und peinlicher Beweis des eigenen Unvermögens, Zeichen einer völligen Entfremdung von der Natur

Nachricht 55 von 61
Neueste Antwort

eBay - bester Freund und Unterstützer von betrügerischen Käufern?!

Hallo zusammen,

 

da der TE sich geweigert hatte, der Käuferin ein Rücksendeetikett zur Verfügung zu stellen, hat der eBay Käuferschutz nun einmal zu Gunsten der Käuferin entschieden und das Geld erstattet, ohne dass die Käuferin vorher das Gerät zurück schicken musste.

 

Ohne Zweifel schuldet die Käuferin nach der Rückerstattung entweder das Gerät oder den Kaufpreis. Ob sie das Gerät sachgerecht und unsachgerecht entsorgt hat, spielt keine Rolle, es war nicht ihr Eigentum und daher ist sie schadensersatzpflichtig.

 

eBay hat im Rahmen seines Käuferschutzes erwartungsgemäß gehandelt und das hätte man dem TE auch direkt so gesagt, wenn er vorher hier nachgefragt hätte.

 

Noch einmal zur Klarstellung - die Käuferin hat den Kaufbetrag erstattet bekommen, weil der Verkäufer ihr kein Rücksendelabel zur Verfügung gestellt hat. Für eBay ist der Fall erledigt, auch wenn es natürlich ärgerlich für den Verkäufer ist, dass er sein Gerät nicht zurück erhalten hat. Aber ursächlich ist er selbst schuld daran, eben weil er die Rückgabe verweigert hat und kein Versandlabel zur Verfügung stellte.

 

Hätte er dies gemacht, und nicht sein Smartphone zurück bekommen, hätte er dann die Erstattung mit dem Hinweis verweigern könnnen, dass die Käuferin ein altes, gebrauchtes Gerät zurück geschickt hat. In wie weit mit den darauf befindlichen Daten hätte nachvollzogen werden können, ob das Gerät schon länger in ihrem Besitz war, kann ich jetzt nicht sagen, aber der Verkäufer wäre so auf jeden Fall in einer besseren Lage gewesen. Zumindest gegenüber eBay.

 

Die einzige Möglichkeit, die jetzt noch bleibt, ist die Käuferin auf Herausgabe des Gerätes zu verklagen beziehungsweise auf Schadenersatz zu klagen, da sie fremdes Eigentum einfach unsachgemäß in der Stadt "entsorgt" haben will. Sollte sie sich damit rausreden wollen, dass ja eBay selbst gesagt hat, sie müsste nichts zurück schicken oder nichts weiter mehr machen, dann ist es ein Problem zwischen ihr und eBay.

 

Für eBay ist die Sache erledigt und die haben auch gar nicht mehr die Möglichkeit, in irgendeiner Weise einzugreifen.

 

 

Nachricht 56 von 61
Neueste Antwort

eBay - bester Freund und Unterstützer von betrügerischen Käufern?!

 

Aber ursächlich ist er selbst schuld daran, eben weil er die Rückgabe verweigert hat und kein Versandlabel zur Verfügung stellte.

 

Ist den Verkäufern, vor allem den privaten, diese weitgreifende und fallentscheidende Tatsache wirklich bekannt?

Wie wird das von Ebay kommuniziert, nur in den Hilfeseiten oder gibt es im Fall direkt Hinweise darauf?

 

Es kommt doch nicht selten vor, dass hier VK aufschlagen, die einwandfreie Ware versendet haben und deshalb, auch weil sie Rückgaben (auch hier eigentlich schon der falsche Begriff) ausgeschlossen haben, eben solch eine "Rückgabe" ablehnen. In gutem Glauben, richtig zu handeln.

Eine nicht unwesentliche Rolle spielt meiner Ansicht nach eben auch die verwirrende Bezeichnung Ebays, für eine Reklamation den Begriff "Rückgabe" zu wählen. Noch dazu, wo es laut Gesetz gar keine Rückgaben mehr gibt.

Hier sind allein auf Grund der falschen Termini schon Probleme vorprogrammiert, leider mal wieder zu Lasten der VK.

Dass private VK diese feinen Unterschiede zwischen Widerruf und Reklamation kennen, kann kaum angenommen werden, wenn immer nur für alles "Rückgabe" genutzt wird.

 

Warum kann man eine Reklamation nicht als solche bezeichnen?

 

Schottergärten müssen in der breiten Öffentlichkeit endlich als das gesehen werden, was sie sind: ein verantwortungsloser Frevel gegenüber Natur, Klima und kommenden Generationen, ein trauriges Armutszeugnis und peinlicher Beweis des eigenen Unvermögens, Zeichen einer völligen Entfremdung von der Natur

Nachricht 57 von 61
Neueste Antwort

eBay - bester Freund und Unterstützer von betrügerischen Käufern?!


@sunrise1605  schrieb:

 

Warum kann man eine Reklamation nicht als solche bezeichnen?


Auch ich empfinde das als eine berechtigte Frage - an eBay gerichtet - , nämlich vor dem Hintergrund, dass es in der Europäischen Union einheitliche Richtlinien für den "Verbraucherschutz" beim Kauf von Waren und Dienstleistungen gibt. Als Wirtschaftsraum von Weltbedeutung sollte dieses "Einheitsrecht" oder "Unionsrecht" etwas mehr Gewichtung zuerkannt und Niederschlag in der Implementierung von geeigneten Schutzregularien durch eBay finden.

Der Widerruf ist ein spezifisches verbindliches Verbraucherschutzrecht gegenüber gewerblichen Verkäuferinne. Damit korrespondiert in gewisser Weise die freiwillig gewährte Rücknahme, die private Verkäuferinne anbieten können. Fehlt die, dann tun Verkäuferinne recht, die Rücknahme zu verweigern, wenn sie im Angebot die Gewährleistung wirksam ausgeschlossen haben. In einer Vielzahl der Reklamationsfälle (also: ohne Gewährleistungsausschluss) ist es im Übrigen nicht zumutbar, eine Rücksendung zu fordern oder anzustoßen, wenn der Kaufgegenstand durch Versandumstände, zufälligen Alterungsausfall etc. beeinträchtigt (also: nicht wohlbehalten), oder trickreich-böswillige Müllentsorgung über DHL/dpd/GLS/Hermes-Shuttle, in schlimmsten Falle so gar DoA (Dead on Arrival) beim Käuferinne ankommt, weil es abgesehen von Ausnahmen keinen Sinn macht, Schrott nutzlos durch die Gegend hin und her zu schicken, was ja auch wieder Versandkosten aufwirft.

 

paralepepalme_0-1756238799934.png 

Das bis hierher als nötiger Unterbau zum Verständnis, wie es dazu gekommen ist, dass eBay sich nach der "Loslösung" (vielleicht gibt es dafür einen passenderen Begriff) von seinem bis dato verquickten Zahlungsdienstleister PayPal dazu entschlossen hat, das entstandene Defizit in Schutzbelangen - wir erinnern uns an den damaligen PayPal-Slogan: "ist sichererer" - durch die Etablierung des hauseigenen "eBay-Käuferschutzes" wettzumachen. Und zwar weil es ganz einfach nie zweifelsfrei aufzuklären ist, ob ein intellektuelles Defizit, das ursächlich für Leistungsstörungen ist, eher bei einem Anbieterinne oder bei einem Erwerberinne oder bei beiden in unterschiedlichen Anteilen anzusiedeln ist, wenn es um die Fragestellung geht, wem hier das Recht zuerkannt wird - die ewige Untauglichkeit von eBay als Schiedsrichter. Konkrete Beispielkonstellation: Wurde unzulänglich verpackt versendet, oder war ein Erwerberinne doch kein Expertinne sondern zu de.p.pert, den richtigen Einschaltknopf zu finden? Wie umzugehen mit unterschiedlich ausgeprägtem Darstellungsvermögen im Rechtfertigungsfalle oder mit mangelnder Wahrheitsliebe usw. usf.??

So ist also eBay zu der einzig möglichen Entscheidung gekommen: Man befürchtete Einbußen in der weiteren Akzeptanz der Plattform ohne ein stellvertretend fortgeführtes Sicherungsinstrument, womit natürlich gleichzeitig dem Sterne-Bewertungssystem , was eBay seinerzeit großgemacht hatte, vonseiten der Betreiberinne nicht eben der Vertrauensbeweis erneuert wurde. Man entschied: Wenn es matched, ein Käuferinne also im wesentlichen seinen Bedarf erfüllen konnte, dann ist es ohnehin okay. Wenn aber nicht - egal aus welchem (vorgeschobenen) Grund oder aus welcher Veranlassung - muss "wer" die Karten in die Hand bekommen, und das musste logisch der Käufer sein! Denn bei einem Marktplatz, der mit einem "Verkäufer-Schutz" vordergründig hausieren geht, würden zwar die Zahl der Angebote wohlstandslawinengleich 🌊 in die Höhe schnellen, nicht jedoch der vermittelte Umsatz, aus dem sich die Einkünfte von eBay speisen, wenn sich doch durch eine "Verkäufer-Schutz"-Garantie Kaufinteressentinne allgemein so in ihrer freimütigen Klickfinger-Bietlust (auch Kaufsucht genannt) gedämpft fühlen würden. Das hätte man in Sinne der Geschäftsziele dann wiederum mit Verkäufer-Einstellgebühren wettmachen müssen, was eine ziemlich taffe Entscheidung des eBay-Managements erfordert hätte. Deswegen feiert man es als Marktplatzbetreiber ja so und betont es bei jeder Gelegenheit, dass für private Verkäufer das Einstellen neuer Angebote kostenlos ist/bleibt.

 

Damit könnt ihr die Entstehungsgeschicht der "Rückgaberitis-Seuche" auf eBay in der Essenz nachvollziehen. Weil sich jedwedes Ding im Fluss der Entwicklung befindet, bleibt es spannend zu beobachten, ob und wie eBay mit diesem Negativ-Trend umgeht, und vor allem bleibt es spannend gerade hier im Community-Forum, Leute ... 

 paralepepalme_1-1756241957493.png

... schreibt diesen Gedanken fort.

 

 

 

Über jemanden, der/die alles durch seine/ihre Brille sieht: "Ich habe schon immer gewusst, dass man das sieht, was ich sehen will"
Nachricht 58 von 61
Neueste Antwort

eBay - bester Freund und Unterstützer von betrügerischen Käufern?!

Hallo zusammen, wir verstehen, dass die geschilderten Situationen für Verkäufer*innen sehr belastend sein können. Gerne möchte ich die wichtigsten Punkte noch einmal klar beantworten:

 

  • Warum können Verkäufer*innen keinen eigenen Fall eröffnen, wenn Käufer*innen bereits eine Rückerstattung erhalten haben?
    Die Fallbearbeitung startet grundsätzlich durch die Käuferseite, weil sie den Erstattungsanspruch geltend macht. Verkäufer*innen haben aber jederzeit die Möglichkeit, über Einspruch eine Entscheidung prüfen zu lassen und dabei Belege einzureichen.

  • Warum werden Beträge vor Rücksendung ausgezahlt, während Verkäufe verzögert ausgezahlt werden?
    Der Auszahlungsprozess bei Rückerstattungen folgt gesetzlichen und plattformspezifischen Fristen, die Käuferrechte wahren sollen. Dass Auszahlungen für Verkäufer*innen teilweise länger zurückgehalten werden, dient der Sicherstellung, dass Transaktionen erfolgreich abgeschlossen sind. Wir prüfen Anpassungen laufend.

  • "Unterstützt eBay betrügerische Käufer*innen?"
    Nein. eBay verfolgt weder das Ziel noch die Absicht, betrügerische Handelsaktivitäten zu begünstigen. Unser Käuferschutz- und Verkäuferschutzprogramm soll beide Seiten ausbalancieren und Missbrauch verhindern.

  • "Warum wird oft von Rückgabe gesprochen und nicht von Reklamation?"
    Grundsätzlich unterscheiden wir zwischen Widerruf (gesetzlich geregelt für gewerbliche Verkäufer*innen), freiwilliger Rücknahme (bei privaten Verkäufer*innen) und Reklamation (bei Mängeln). Es gibt bei der Eröffnung einer Rückgabeanfrage unterschiedliche Auswahlgründe, die Einfluss auf die weiterführende Bearbeitung haben.

  • "Warum erhalten Käufer*innen manchmal eine Rückerstattung ohne Rücksendung?"
    In Einzelfällen kann eine Erstattung ohne Rücksendung erfolgen, z. B. wenn kein Rücksendeetikett zur Verfügung gestellt wurde oder wenn eine Rücksendung unzumutbar ist. Das ist nicht als Einladung zum Betrug gedacht, sondern soll pragmatische Lösungen ermöglichen - diese Option ist nicht immer verfügbar. 

  • "Warum fordert eBay nicht immer von beiden Seiten Belege an?"
    Wir prüfen jeden Fall auf Basis der verfügbaren Informationen. Verkäufer*innen können im Einspruchsverfahren Belege (Rechnungen, Fotos, Nachrichten etc.) einreichen. Diese fließen in die erneute Prüfung ein.

  • "Warum können Käufer*innen trotz Sperrungen neue Konten anlegen?"

    Wir haben Systeme, um Mehrfachkonten und Umgehungsversuche zu erkennen. Dennoch gelingt es vereinzelt, Sperren zu umgehen. Solchen Hinweisen gehen wir nach.
  • "Warum greift eBay nicht stärker bei Drohungen oder Belästigungen ein?"
    Konkrete Meldungen nehmen wir sehr ernst. Drohungen verstoßen gegen unsere Grundsätze. Bitte gebt diese Fälle direkt über die Meldefunktion weiter, damit ein zeitnahes Einschreiten möglich ist. Dass ein gemeldeter Inhalt nicht gefunden wurde, kann unterschiedliche technische Gründe haben - bedeutet aber nicht, dass Drohungen bei eBay akzeptiert werden.

 

Unser Ziel bleibt ein sicherer und vertrauenswürdiger Marktplatz für alle. Ich bedanken mich für das ausführliche Feedback, welches auch intern entsprechend weitergegeben wurde. Wir schließen diesen Thread demnächst ab, da das Anliegen von @patience050 inzwischen ausführlich diskutiert wurde und wir vom eigentlichen Thema abkommen.

Liebe Grüße
Miriam

Für alle, die privat bei eBay verkaufen: Unsere exklusive Community-Gruppe freut sich über neue Mitglieder! ‌‌‌‌‌‌‌‌‌‌‌‌‌‌

⤷ Du hast deine Lösung gefunden? Hilf anderen Mitgliedern, indem du dein Problem als gelöst markierst. Einfach bei der Antwort, die dir geholfen hat, auf "Als Lösung akzeptieren" klicken.eBay
Nachricht 59 von 61
Neueste Antwort

eBay - bester Freund und Unterstützer von betrügerischen Käufern?!

In Zeiten wo die Verbraucherzentrale die Firma mondelez vor Gericht zieht weil sie laut Verbraucherschützern ihre Milkatafel von 100g auf 90 g reduziert hat wegen " Unlauteren Wettbewerb" ist das Verkäuferschutzversprechen von eBay wohl auch nix anderes😃,denn defacto gibt es diesen nicht!
Nachricht 60 von 61
Neueste Antwort
Hast Du Fragen? Diese Links könnten nützlich sein: