12-03-2020 12:52
Hallo, bei der Beschreibung des von mir gekauften Vorhangs war nicht ersichtlich dass es sich bei dem Vorhang nur um 1 Stück (1 Schal) handelt, auf dem Foto waren 2 Stück Vorhänge angezeigt, so dass ich von 2 Stück ausging. Der Verläufer antwortete, dass er nur bei !mehreren Stück! diese detaillierten Angaben machen muss. Das macht für mich keinen Sinn und ist das überhaupt richtig ? Muss der Verkäufer nur bei der Anbietung von mehreren Stückzahlen diese Angabe machen? Er anwortete auch noch zusätzlich, dass das Foto nicht irreführend ist, denn dann müsste ich ja auch davon ausgehen, dass das abgebildete Fenster mit verkauft wird.
Danke für die Antwort. Grüße Simona
@spawn1208 schrieb:Hallo, bei der Beschreibung des von mir gekauften Vorhangs war nicht ersichtlich dass es sich bei dem Vorhang nur um 1 Stück (1 Schal) handelt, auf dem Foto waren 2 Stück Vorhänge angezeigt, so dass ich von 2 Stück ausging. Der Verläufer antwortete, dass er nur bei !mehreren Stück! diese detaillierten Angaben machen muss. Das macht für mich keinen Sinn und ist das überhaupt richtig ? Muss der Verkäufer nur bei der Anbietung von mehreren Stückzahlen diese Angabe machen? Er anwortete auch noch zusätzlich, dass das Foto nicht irreführend ist, denn dann müsste ich ja auch davon ausgehen, dass das abgebildete Fenster mit verkauft wird.
Danke für die Antwort. Grüße Simona
Hi @spawn1208
Artikelnummer?
@spawn1208
Natürlich ist es irreführendm selbst wenn im Text davon die Rede ist, das das Angebot nur einen Schal beinhaltet.
Abweichende "Angaben" zwischen Text und Bild sind immer irreführend. Jedenfalls sollte man den gesamtgen Angebotstext GENAUESTENS lesen, den der ist Bestandteil des Angebots. Wenn der VK sich totstellt dann hast Du ohne PP halt ein Problem und es ist in Deinem Interesse, Probleme möglichst von vorneherin zu vermeiden.