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Fragen für angehenden Kleinunternehmer - Cashback, Gratis-Artikel, ältere Waren

Hallo Gemeinde!

 

Ich möchte demnächst nebenberuflich als Kleinunternehmer auf Ebay Waren resellen.

Bezüglich Rechtstexte, Steuerregelungen, Rechnungserstellung, etc. habe ich mich in letzter Zeit schon gut eingelesen, daran wird es vermutlich nicht scheitern.

 

Wofür ich allerdings noch keine Antworten gefunden habe, sind folgende Sachverhalte:

 

  • Am Ende des Jahres, bzw. beim Erstellen der Einkommensteuererklärung gebe ich ja meinen durch den Handel erwirtschafteten Gewinn, also die Differenz aus Ausgaben und Einnahmen an. Wenn ich in diesem Jahr mein Kleinunternehmen starte, wie sieht es dann mit Ausgaben für Waren aus, die ich bereits im letzten Jahr, also vor meinem Kleinunternehmen getätigt habe? Kann ich diese bei einem Verkauf in diesem Jahr noch als Ausgabe gelten machen? Ich hätte ja sonst quasi eine Einnahme ohne Ausgabe, die gesamte Einnahme wäre also ein Gewinn, den ich entsprechend versteuern würde. Wenn der eigentliche Gewinn in diesem Fall klein ausgefallen wäre, würde ich dann durch Ebay-Gebürhen und die Besteuerung des "Gewinns" also sogar minus machen.
  • Wie muss ich mit Gewinnen aus Cashback-Portalen oder Payback-Punkten, die beim Wareneinkauf entstehen, umgehen?
  • Wie muss ich mit dem Verkauf von Gratis-Artikeln umgehen, die ich aufgrund von bestimmten Aktionen oder Gutscheinen beim Wareneinkauf erhalte? Eine ausgewiesene Ausgabe gab es bei diesen Artikeln ja nicht. Ist die Einnahme dann gleich dem Gewinn? Oder kann ich diese Artikel problemlos privat verkaufen?

Schonmal vielen Dank fürs Lesen

Paul.

 

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@planet_awesome  schrieb:

Hallo Gemeinde!

 

Ich möchte demnächst nebenberuflich als Kleinunternehmer auf Ebay Waren resellen.

Bezüglich Rechtstexte, Steuerregelungen, Rechnungserstellung, etc. habe ich mich in letzter Zeit schon gut eingelesen, daran wird es vermutlich nicht scheitern.

 

Wofür ich allerdings noch keine Antworten gefunden habe, sind folgende Sachverhalte:

 

  • Am Ende des Jahres, bzw. beim Erstellen der Einkommensteuererklärung gebe ich ja meinen durch den Handel erwirtschafteten Gewinn, also die Differenz aus Ausgaben und Einnahmen an. Wenn ich in diesem Jahr mein Kleinunternehmen starte, wie sieht es dann mit Ausgaben für Waren aus, die ich bereits im letzten Jahr, also vor meinem Kleinunternehmen getätigt habe? Kann ich diese bei einem Verkauf in diesem Jahr noch als Ausgabe gelten machen? Ich hätte ja sonst quasi eine Einnahme ohne Ausgabe, die gesamte Einnahme wäre also ein Gewinn, den ich entsprechend versteuern würde. Wenn der eigentliche Gewinn in diesem Fall klein ausgefallen wäre, würde ich dann durch Ebay-Gebürhen und die Besteuerung des "Gewinns" also sogar minus machen.
  • Wie muss ich mit Gewinnen aus Cashback-Portalen oder Payback-Punkten, die beim Wareneinkauf entstehen, umgehen?
  • Wie muss ich mit dem Verkauf von Gratis-Artikeln umgehen, die ich aufgrund von bestimmten Aktionen oder Gutscheinen beim Wareneinkauf erhalte? Eine ausgewiesene Ausgabe gab es bei diesen Artikeln ja nicht. Ist die Einnahme dann gleich dem Gewinn? Oder kann ich diese Artikel problemlos privat verkaufen?

Schonmal vielen Dank fürs Lesen

Paul.

 


Sorry, aber hier im Forum gibt es keine kostenlose Steuerberatung. Dazu müsstest du Dich schon an einen Steuerberater wenden und den natürlich dafür bezahlen.

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