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Privatverkauf, eventueller Transportschaden, was nun?

Hallo liebe community,

 

ich habe letzte Woche erfolgreich ein gebrauchtes Set aus einem Schiit Magni 2 und Modi 2 mit Zubehör versteigert. (Endpreis 144€)

Das Angebot habe ich als "Defekt" markiert, da der Modi 2 eine Art Wackelkontakt hat und nicht über USB erkannt wird, wenn er nicht etwas warm gelaufen ist. Stand auch alles so beschrieben.

 

Das andere Gerät, der Magni 2 funktioniert einwandfrei. (Anmerkung: Notfalls hätte ich auch eine Zeugin dafür). Verkauft habe ich die nur, weil ich ein eigentlich unnötiges Upgrade zu einem der hochgepriesenen THX Verstärkern gemacht habe.

 

Bei der Verpackung habe ich mir viel Mühe gegeben und die Teile in viel Luftpolsterfolie in einem stabilen Karton verpackt, sah für mich sicher aus. Im Angebot habe ich außerdem den Standardtext "Da dies ein Privatverkauf ist, kann ich keine Garantie oder Rückerstattung anbieten" angegeben.

 

Nun schrieb mich der Käufer privat an, dass bei dem Magni Gerät die Ein-/Ausschalter defekt sind und sich das Gerät deshalb nicht einschalten lässt. Mein erster Gedanke war, dass ich an einen Betrüger geraten war und um unnötigen Ärger zu vermeiden, habe ich einen Rabatt von 10% Angeboten und erklärt, dass es sich um einen Transportschaden handeln muss, da das Gerät bei mir einwandfrei funktionierte. 

 

Dieser Vorschlag wurde abgelehnt, nun hat der Käufer eine Rückerstattung beantragt. Da ich mitlerweile davon ausgehe, dass der Käufer nicht lügt und eventuell wirklich etwas beim Transport beschädigt wurde und ich durchaus verstehe wie ärgerlich das ist, habe ich 44€ Teilerstattung angeboten (Damit kommt man auf den eingestellten Mindestgebotspreis), damit etwaige Reparationskosten gedeckt wären. Ich habe aber klar gemacht, dass die Person sich mit DHL in Verbindung setzen sollte und ich die Geräte nicht zurücknehmen kann. Dies wurde allerdings nun auch abgelehnt.

 

Was soll ich nun tun? Soweit ich "weis" hätte ich gar nicht darauf eingehen müssen, da ich eine Rückerstattung ausgeschlossen habe und ein funktionierendes Gerät versendet habe (Was ich zumindest bezeugen lassen kann). Ich habe dennoch Angeboten, dass ich dem Käufer entgegenkomme, weil ich weiß wie blöd das ist, wenn man Geld für etwas bezahlt und dann defekte Ware bekommt. Aber nun kann ich auch nicht einfach ein defektes Gerät zurücknehmen (Wenn ich es aus Kulanz machen würde), da ich es so ja auch nicht ohne weiteres erneut verkaufen könnte.

 

Soll ich nun einfach warten bis Ebay sich der Sache annimmt? Wer ist hier im Recht?

 

 

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Du hast mit PayPal das Problem ... die erstatten. 

Hattest Du das Gerät gekennzeichnet? Falls es nicht Deins sein sollte? 

 

Ansonsten hast Du noch die Möglichkeit, den Versanddienstleister haftbar zu machen, was abe auch nicht so einfach ist - weil die berufen sich auf die Verpackung ... 

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