04-11-2017 17:14 - bearbeitet 04-11-2017 17:18
Hallo zusammen,
ich stelle mal eine These auf, die Ihr gerne diskutieren könnt.
Es treten auffällig viele Ebay-Nutzer nur als Käufer auf, die viele Produkte von privaten Käufer kaufen, die viele Artikel (aktuell) in ihrem Account gelistet haben. Mein Verdacht ist, dass dahinter Anwälte bzw. deren Auftraggeber (die vermeintlichen Wettbewerber) stehen, die bewusst von privaten Verkäufern diese Artikel kaufen, sodass diese unweigerlich bzw. selbstverschuldet in unternehmerische Falle (Gewerbe) geraten. Daraus folgere ich, das diese Anwälte dann die jeweiligen privaten Verkäufer bei einem berechtigten Interesse und Verhältnismäßigkeit abnahmen und somit hohe Abmahngebühren einfordern.
Meine Frage: Gibt es hierfür bereits einige Erfahrungen oder hat irgendjemand andere Hinweise diesbezüglich?
mfg bababilderbuch
@bralok136 schrieb:
Guten Tag liebe Ebay-Community,
Ich habe folgendes Problem.
Am 3.12.2015 habe ich hier ein LG 29 Zoll Monitor für 247,34 Euro Verkauft.
Den ich in der OVP verschickt habe die keine Macken hatte! Ein paar Tage später meldetder sich der Käufer und will sein Geld zurück, da der Monitor beschädigt ankam.
Dazu habe ich ihn die nötigen Formulare von DHL geschickt, dass er dort ein Beschädigungsschreiben aufsetzen muss, da das Paket bis zu 500 Euro Versichert wäre.
Weiterer Tag später meldet sich der Käufer und sagt`, Er hätte das Paket nun zurück geschickt und möchte jetzt sein Geld zurück haben, da DHL ihn keine Hoffnung gemacht hat, dass er dort eine Entschädigung bekommt. Nun gut ich bin so dumm wie ich war eingeknickt und der Käufer hat sein Geld zurück bekommen. Heute also der 4.9.2016 habe ich mir nochmal den Karton genau angesehen, und Finde das der Käufer über den Versandlabel (was ich damals drauf geklebt habe) ein Stück Pappe geklebt ist und darüber klebt sein Versand Etikett, wie zu Erwarten habe ich unter das hinzugefügte Stück Pappe gesehen und finde dort ein Katchen im Kartong. Also gehe ich davon aus, dass der Käufer trotz Beschädigung des Karton das Paket angenommen hat.
Gut, dass ist nun schon etwas her, nur bin ich Stock Sauer, dass man doch immer wieder so **bleep** wird.
Kann ich dort noch was geltent machen, damit ich mein schönen Monitor der nun kaputt ist, entschädigt bekomme?
Bezahlt hat der Käufer übrigens mit Paypal.
Wie sollte ich weiter vor gehen?
MfG
Ich wundere mich über den Zeitraum,
in dem Du Dir die zurückgesandten Teile vornimmst.
Oder hast Du Dich bei der Angabe des Verkaufstermins vertippt ?
DHL zückt ganz schnell eine Broschüre mit Verpackungshinweisen,
wenn man eine Schadensmeldung macht.
Verschickst Du ein Elektronikteil,
erwartet man eigentlich einen Karton im Karton.
Das scheinst Du nicht gemacht zu haben.
Der Verpackungskarton des Gerätes selbst
gilt bei DHL als nicht ausreichende Verpackung
und deshalb würden die auch nichts zahlen.
Schon gar nicht,
wenn es keine wesentlichen Beschädigungen draußen am Karton gibt.
Ich verstehe auch nicht,
warum Du Dich über das überklebte Adresslabel wunderst.
Du schreibst doch selbst,
der Käufer hätte Dich über den Schaden am Gerät informiert,
Du hättest ihn aufgefordert,
den Schaden bei DHL geltend zu machen.
Dann habe DHL dem Kunden wenig Hoffnung auf Entschädigung gemacht
und daraufhin habe er zurückgeschickt.
Wie sollte er denn wissen,
dass das Gerät nicht geht,
wenn er das Paket nicht angenommen hätte?
Das ordnungsgemäße Verpacken
nach den Regeln des Versandunternehmens war in Deiner Verantwortung.
Da haftest Du dann auch,
wenn Du nicht entsprechend verpackt hast.
Herr oder Frau @bralok136
Ja mei, wenn Sie gesiezt werden wollen,
dann mach ich das doch.
Ich brech mir dabei freilich keinen Zacken aus dem Krönlein.
Wenn ich Sie dann noch um einen gepflegten Akkusativ an geeigneter Stelle bitten dürfte,
dann passt es für Sie und mich.
Sie haben doch selbst geschrieben:
"Den ich in der OVP verschickt habe die keine Macken hatte!"
Man darf auch außerhalb des BND lesen können
und einen Fragesteller beim Wort nehmen.
Ah geh, @Anonymous
man macht sich doch nicht kundig,
was andernorts üblich ist.
Wenn die Antworten nicht gefallen,
der Ärger ohnehin schon groß ist,
das Verständnis für die Eigenheiten von DHL nicht da,
dann hält man sich halt an Formalien fest
und der Überbringer der schlechten Nachricht bekommt was aufs Fell.
Mei...
@excludio Ich habe vollstes Verständniss für die AGB der DHL,
Ich glaube sonst wären die als Versandunternehmen shcon längst Pleite. Das dort wenig Chancen sind noch was zurück zu bekommen, dies war mir von vornherein klar. Ich wollte einfach nur nochmal eine Gewissheit von Profis, die damit Tag täglich zu tun haben. Dort hätte ein einfaches "Nein, daran ist wohl nichts mehr zu machen" gereicht. Ich glaube mich regt die Gesamt Situation auf, dass man doch so **bleep** werden kann und 250 Euro sind nicht wenig Geld. Vielen Dank auch für Ihre Hilfe und ich Entschuldige mich nochmal für die ausfallenden Worte.
Mit freundlichen Grüßen