10-04-2014 13:52
Hallo,
ich wollte einen alten Teller von Nymphenburg mit einem Hakenkreuz drauf einstellen / verkaufen. Wäre das rechtlich gesehen erlaubt? Briefmarken usw. werden ja auch angeboten.
LG franky0880
Hi,
ich würde gleichfals wie winzer-lutz erst nach Erhalt der Ware zurückerstatten. So ist es gängig. Wenn der K die Rücksendekosten haben möchte, würde ich diese halt vorab erstatten.
Letztlich ist es jedoch auch die Frage, ob eine Rücksendung sich überhaupt für den VK rechnet. Bei geringen Werten würde ich als VK auf die Rücksendung verzichten und gleich erstatten, um zumindest mir die Übernahme der Rücksendekosten zu sparen.