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hallohabe ein artikel ( handy) vorseitig beendet weil es kaputt gegangen trosdem kaufvertrag ??

hallohabe ein artikel ( handy) vorseitig beendet weil es kaputt gegangen ist nun verlangt der höchsbietener aktuelles gebot 144€ das er die ware in ein neuen zustand oder die diverens von 246€ zum marktwert bekommt

habe es aber nicht verkauft sondern die gebote streichen lassen

ist er in recht oder ich

mfg

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Hast du dem Höchstbieter Fotos vom defekten Artikel zukommen lassen?

Es ist erstaunlich, wieviele Artikel während einer laufenen Auktion zerstört werden, zerbrochen sind, auf einmal nicht mehr funktionieren oder auch mal gar nicht mehr auffindbar sind.

Moin

tja, da wirste dann wohl durch müssen

http://offer.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewBids&_trksid=p2047675.l2565&rt=nc&item=181258420333

 

Ich bin davon überzeugt,

dass ein seriöser VK, dem tatsächlich mal etwas kaputt ginge,

jeden einzelnen User persönlich anschriebe

(oder zumindest den Höchstbietenden)

um ihm mitzuteilen, welches Missgeschick ihm passiert sei.

Darauf hoffend, auf Verständnis zu stoßen,

nachdem ich mit Engelszungen entschuldigend geschrieben hätte.

 

Also . . . nu ma Butter bei die Fische:

war Dir der Preis zu gering oder haste ein lukrativers Angebot nebenher erhalten?

ICH glaube Dir zumindest NICHT, dass das Handy defekt ist,

weil man doch SEHR sorgsam mit zum Verkauf stehenden Dingen umgehen sollte.

Und glaube mal . . . der User läßt sicher nicht locker.

 

 

Hab ja den falschen Käufer genommen!:-(

 

 

 

http://offer.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewBidderProfile&mode=1&item=181258420333&aid=t***o&eu=GVDITh...

 

 

 

Der müsste es sein,

 

hat er dich schon mt deiner Adrese angeschrieben?

 

Das glaub ich auch nicht;-)

 

http://offer.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewBidderProfile&mode=1&item=181258420333&aid=h***1&eu=F%2F9B...

 

 

Dieser Käufer weiß Bescheid, wenn er auch keine Auktionen gewinnt!

 

 

Dein Käufer ist im Recht und wird auch Recht bekommen!

 

 

http://www.tagblatt.de/Home/nachrichten/wirtschaft/chips-tricks_artikel,-Bei-schwerem-Irrtum-Beendig...

 

 

Selbst wenn du "kaputt" nachweisen kannst, musst du liefern was du angeboten hast, das ist ja der Vertragsbestandteil!

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