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Bin ich als Käufer verpflichtet den Schadensmeldung über beim Vesand beschädgite Artikel beim Paketv

ersender zu stellen. oder macht das der Verkäufer der Ware. Welche Möglichkeit habe ich mein Geld zurückzubekommen, wenn vom Paketvesender der Regress für den Transportschaden abgelehnt wird, weil die Verpackung mangelhaft war.

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Du meinst "sicher" einen privaten Verkäufer ? Ein gewerblicher VK "haftet" IMHO immer für ordnungsgemäße Zustellung.

Ist PayPal mit im Spiel ? Dann dort einen Konfliktfall eröffnen "Ware weicht von der Beschreibung ab"

Ansonsten :

Solltest du irgendwelche Erstattungen des Verkäufers haben wollen ? Dann selbstverfreilich !

Verpackung des Pakets zur nächstgelegenen DHL Filiale mitnehmen, Schadensprotokoll aufnehmen und Ergebnis abwarten.

Sollte das Ergebnis der Schadensmeldung vorliegen den Verkäufer informieren, das kann länger dauern !

Wie es bei Hermes und Co. gehandhabt wird, das solltest du auf deren HP nachlesen.

Sollte das Ergebnis der Schadensmeldung lauten "Unsachgemäße Verpackung", dann darfst du dich mit dem VK auseinandersetzen,

notfalls mit rechtlichem Beistand.


@petratu  schrieb:

ersender zu stellen. oder macht das der Verkäufer der Ware. Welche Möglichkeit habe ich mein Geld zurückzubekommen, wenn vom Paketvesender der Regress für den Transportschaden abgelehnt wird, weil die Verpackung mangelhaft war.


Tagchen @petratu 

 

Da DHL die Entscheidung, ob die Versandversicherung zum Tragen kommt, erst trifft, wenn sie die Verpackung begutachten können und du die Verpackung nach Empfang hast, bleibt einem wohl nicht viel übrig, wenn man seinen Mitwirkungspflichten nachkommen will und wirklich darauf baut, dass der Verkäufer ehrlich sein wird.

Dem Verkäufer ist es aber in vielen Fällen gleich. Ich kenne das. Er hat das Geld, ist vermutlich felsenfest davon überzeugt, perfekt verpackt zu haben und kann nicht bewerten, ob das Paket außen sichtbare Schäden aufweist.

Wenn du die Verpackung aufhebst und den Verkäufer auf Schadensersatz verklagen wollen würdest, bist du trotzdem in der Beweispflicht, die unzureichende Verpackung darlegen zu können. Denn andernfalls trägst du als Kunde eines privaten Verkäufers das Risiko für den Transport.

https://pages.ebay.de/rechtsportal/kaeufer_5.html

 

Hierbei ist zu unterscheiden, ob Sie den Artikel von einem privaten oder einem gewerblichen Verkäufer gekauft haben.

  1. Kauf von einem privaten Verkäufer
  2. Kauf von einem gewerblichen Verkäufer

@petratu  schrieb:

ersender zu stellen. oder macht das der Verkäufer der Ware. Welche Möglichkeit habe ich mein Geld zurückzubekommen, wenn vom Paketvesender der Regress für den Transportschaden abgelehnt wird, weil die Verpackung mangelhaft war.


Ja, klar, wer sollte das sonst tun, die Ware ist bei dir/ war bei dir und muss begutachtet werden!

 

Was gilt, wenn die Ware beim Versand verloren geht?

 

Gilt für private Vk.

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