Rückgabe abgelehnt - Was tun?
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06-07-2020 19:56
Guten Tag,
ich habe folgendes Problem:
Ich habe mir am 17. Juni 2020 eine teuere Kamera ersteigert. Leider wurde mir dann angezeigt, dass mit einer Lieferung mitte August zu rechnen sei. Da mir das zu lange dauert, habe ich mir die Kamera dann woanders gekauft.
Ich wollte dann den Kauf stornieren und mein Geld zurück. Der Verkäufer antwortet mir jetzt nicht mehr und meine Rückgabe via eBay wurde abgelehnt bzw vom Verkäufer abgelehnt.
Der Verkäufer ist zwar als "nicht gewerblich" gelistet, muss aber warten bis die Kamera geliefert wird und hat auch ein eigenes Geschäft laut Adresse.
Gilt für ihn dann nicht auch eine für online erworbene Artikel?
Danke für eure Antworten.
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Hallo @ma_pri_82
Der Händler ist gewerblich gemeldet.
Angaben zum Verkäufer

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Hast du denn inzwischen widerrufen und im Zusammenhang damit auch eine Frist zur Erstattung gesetzt?
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Der VK hatte über vierzig WERKtage angegeben bezüglich der Lieferung. Ist für mich zwar nicht unbedingt in Ordnung, aber auf so etwas nicht zu achten, ist von Käufern auch nicht ideal.

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@ma_pri_82 schrieb:Guten Tag,
ich habe folgendes Problem:
Ich habe mir am 17. Juni 2020 eine teuere Kamera ersteigert. Leider wurde mir dann angezeigt, dass mit einer Lieferung mitte August zu rechnen sei. Da mir das zu lange dauert, habe ich mir die Kamera dann woanders gekauft.
Ich wollte dann den Kauf stornieren und mein Geld zurück. Der Verkäufer antwortet mir jetzt nicht mehr und meine Rückgabe via eBay wurde abgelehnt bzw vom Verkäufer abgelehnt.
Der Verkäufer ist zwar als "nicht gewerblich" gelistet, muss aber warten bis die Kamera geliefert wird und hat auch ein eigenes Geschäft laut Adresse.
Gilt für ihn dann nicht auch eine für online erworbene Artikel?
Danke für eure Antworten.
Ob der VK eigentlich gewerblich ist oder nicht, entscheidest nicht du oder sonst wer, sondern ein Richter und dahin darfst du den VK schleifen, wenn du dieser Ansicht bist @ma_pri_82
Momentan ist es so, dass der VK sein Geld durchaus bei dir eintreiben könnte.
Die Lieferzeit wurde auch schon vorher angezeigt und nicht "leider wurde mir dann...".
Also das nächste mal alles lesen und aufpassen.
Du kannst nur hoffen, dass du auch weiterhin nichts mehr vom VK hörst.
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Wieso sollte er sein Geld bei mir eintreiben?
Er hat ja noch meine Kohle, dich zurück möchte.
Ich will nur vom VK hören, dass er mir das Geld zurück erstattet und gut ist.
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Was die Sache natürlich noch komplizierter macht.
Ein Widerrufsrecht hast du bei "privaten" nicht, möchtest wegen der langen Lieferzeit aber nicht am Kaufvertrag festhalten...hmm
Na vielleicht hilft ihm ein direkter Hinweis auf seinen eigentlich gewerblichen Handel auf die Beine.
Ansonsten wird dir wohl wirklich nur ein Anwalt zu deinem Geld helfen können.
Solch ein Schreiben wirkt manchmal schon Wunder.

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@ma_pri_82 schrieb:Guten Tag,
ich habe folgendes Problem:
Ich habe mir am 17. Juni 2020 eine teuere Kamera ersteigert. Leider wurde mir dann angezeigt, dass mit einer Lieferung mitte August zu rechnen sei. Da mir das zu lange dauert, habe ich mir die Kamera dann woanders gekauft.
Ich wollte dann den Kauf stornieren und mein Geld zurück. Der Verkäufer antwortet mir jetzt nicht mehr und meine Rückgabe via eBay wurde abgelehnt bzw vom Verkäufer abgelehnt.
Der Verkäufer ist zwar als "nicht gewerblich" gelistet, muss aber warten bis die Kamera geliefert wird und hat auch ein eigenes Geschäft laut Adresse.
Gilt für ihn dann nicht auch eine für online erworbene Artikel?
Danke für eure Antworten.
Tagchen @ma_pri_82
Ein privater Verkäufer muss die Ware physisch haben und zeitnah an den Käufer übergeben können. Du hattest weder in der Artikelbeschreibung noch in den Angaben zu den Lieferzeiten einen Hinweis auf eine entsprechend lange Lieferzeit?
Ein Verkäufer, der sich hier privat anmeldet, ist erst einmal privat. Ob er sich im Rahmen eines Rechtsstreits dann als Gewerblicher outen muss, hat nichts mit den Mechanismen zu tun, die EBay hier zur Verfügung stellt.

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Lieferzeit wurde folgendermaßen angegeben. "Innerhalb von ca. 41-43 Werktagen nach Zahlungseingang."
Es hilft schon, wenn man hier alles auch beachtet. Dennoch: Ein Widerrufsrecht steht dir zu. Das kannst du noch immer ausüben. Beachte dazu die WRB des Verkäufers. Dann sollte das Thema auch durch sein.

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@ma_pri_82 schrieb:Guten Tag,
ich habe folgendes Problem:
Ich habe mir am 17. Juni 2020 eine teuere Kamera ersteigert. Leider wurde mir dann angezeigt, dass mit einer Lieferung mitte August zu rechnen sei. Da mir das zu lange dauert, habe ich mir die Kamera dann woanders gekauft.
Ich wollte dann den Kauf stornieren und mein Geld zurück. Der Verkäufer antwortet mir jetzt nicht mehr und meine Rückgabe via eBay wurde abgelehnt bzw vom Verkäufer abgelehnt.
Der Verkäufer ist zwar als "nicht gewerblich" gelistet, muss aber warten bis die Kamera geliefert wird und hat auch ein eigenes Geschäft laut Adresse.
Gilt für ihn dann nicht auch eine für online erworbene Artikel?
Danke für eure Antworten.
nenn` mal bitte die entsprechende Artikelnummer oder verlink` das Angebot in den Beitrag....
Wenn der VK hier via Ebay als "Privater" Verkäufer angemeldet ist wirst Du über die Plattform nicht weiterkommen - ggf. via anwaltlicher Hilfe....
Wobei der VK natürlich den Kaufpreis auch unter Einsatz anwaltlicher Hilfe den Kaufbetrag einfordern kann.
Die Angabe über die Lieferzeit war im Angebot ersichtlich - warum hast Du dann überhaupt gekauft?
zum Antworten bitte auf "Kommentare" klicken.......
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na .ich wäre da ein bisschen vorsichtig mit der Behauptung hier bestehe ein Widerrufsrecht.
Das habt Ihr nicht gelesen?
"Hardware ist vom Umtausch- und Rückgaberecht ausgeschlossen.
Verkauf nur an gewerbliche Kunden. "
Es gibt genug Urteile die dies eindeutig bestätigen.