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Rückgabe abgelehnt - Was tun?

Guten Tag,

 

ich habe folgendes Problem:

 

Ich habe mir am 17. Juni 2020 eine teuere Kamera ersteigert. Leider wurde mir dann angezeigt, dass mit einer Lieferung mitte August zu rechnen sei. Da mir das zu lange dauert, habe ich mir die Kamera dann woanders gekauft.

 

Ich wollte dann den Kauf stornieren und mein Geld zurück. Der Verkäufer antwortet mir jetzt nicht mehr und meine Rückgabe via eBay wurde abgelehnt bzw vom Verkäufer abgelehnt.

 

Der Verkäufer ist zwar als "nicht gewerblich" gelistet, muss aber warten bis die Kamera geliefert wird und hat auch ein eigenes Geschäft laut Adresse.

 

Gilt für ihn dann nicht auch eine für online erworbene Artikel?

 

Danke für eure Antworten.

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Anonymous
Nicht anwendbar

Hallo @*filmmaker* 

 

Der Händler ist gewerblich gemeldet.

 

Angaben zum Verkäufer

100% Positive Bewertungen
Angemeldet als gewerblicher Verkäufer
 
Da hättest du widerrufen können.
 
Komischerweise hat der eine unzulässige Widerrufsbelehrung.
 
(Der Verkäufer nimmt diesen Artikel nicht zurück.)
 
Da hättest du in einem Rechtsstreit ganz gute Karten.
 
Gruß
 

@*filmmaker*  schrieb:

Guten Tag,

 

ich habe folgendes Problem:

 

Ich habe mir am 17. Juni 2020 eine teuere Kamera ersteigert. Leider wurde mir dann angezeigt, dass mit einer Lieferung mitte August zu rechnen sei. Da mir das zu lange dauert, habe ich mir die Kamera dann woanders gekauft.

 

Ich wollte dann den Kauf stornieren und mein Geld zurück. Der Verkäufer antwortet mir jetzt nicht mehr und meine Rückgabe via eBay wurde abgelehnt bzw vom Verkäufer abgelehnt.

 

Der Verkäufer ist zwar als "nicht gewerblich" gelistet, muss aber warten bis die Kamera geliefert wird und hat auch ein eigenes Geschäft laut Adresse.

 

Gilt für ihn dann nicht auch eine für online erworbene Artikel?

 

Danke für eure Antworten.


Ob der VK eigentlich gewerblich ist oder nicht, entscheidest nicht du oder sonst wer, sondern ein Richter und dahin darfst du den VK schleifen, wenn du dieser Ansicht bist @*filmmaker* 

 

Momentan ist es so, dass der VK sein Geld durchaus bei dir eintreiben könnte.

 

Die Lieferzeit wurde auch schon vorher angezeigt und nicht "leider wurde mir dann...".

Also das nächste mal alles lesen und aufpassen.

 

Du kannst nur hoffen, dass du auch weiterhin nichts mehr vom VK hörst.


@*filmmaker*  schrieb:

Guten Tag,

 

ich habe folgendes Problem:

 

Ich habe mir am 17. Juni 2020 eine teuere Kamera ersteigert. Leider wurde mir dann angezeigt, dass mit einer Lieferung mitte August zu rechnen sei. Da mir das zu lange dauert, habe ich mir die Kamera dann woanders gekauft.

 

Ich wollte dann den Kauf stornieren und mein Geld zurück. Der Verkäufer antwortet mir jetzt nicht mehr und meine Rückgabe via eBay wurde abgelehnt bzw vom Verkäufer abgelehnt.

 

Der Verkäufer ist zwar als "nicht gewerblich" gelistet, muss aber warten bis die Kamera geliefert wird und hat auch ein eigenes Geschäft laut Adresse.

 

Gilt für ihn dann nicht auch eine für online erworbene Artikel?

 

Danke für eure Antworten.


Tagchen @*filmmaker* 

 

Ein privater Verkäufer muss die Ware physisch haben und zeitnah an den Käufer übergeben können. Du hattest weder in der Artikelbeschreibung noch in den Angaben zu den Lieferzeiten einen Hinweis auf eine entsprechend lange Lieferzeit?

Ein Verkäufer, der sich hier privat anmeldet, ist erst einmal privat. Ob er sich im Rahmen eines Rechtsstreits dann als Gewerblicher outen muss, hat nichts mit den Mechanismen zu  tun, die EBay hier zur Verfügung stellt.

 


@*filmmaker*  schrieb:

Guten Tag,

 

ich habe folgendes Problem:

 

Ich habe mir am 17. Juni 2020 eine teuere Kamera ersteigert. Leider wurde mir dann angezeigt, dass mit einer Lieferung mitte August zu rechnen sei. Da mir das zu lange dauert, habe ich mir die Kamera dann woanders gekauft.

 

Ich wollte dann den Kauf stornieren und mein Geld zurück. Der Verkäufer antwortet mir jetzt nicht mehr und meine Rückgabe via eBay wurde abgelehnt bzw vom Verkäufer abgelehnt.

 

Der Verkäufer ist zwar als "nicht gewerblich" gelistet, muss aber warten bis die Kamera geliefert wird und hat auch ein eigenes Geschäft laut Adresse.

 

Gilt für ihn dann nicht auch eine für online erworbene Artikel?

 

Danke für eure Antworten.


@*filmmaker* 

 

nenn` mal bitte die entsprechende Artikelnummer oder verlink` das Angebot in den Beitrag....

 

Wenn der VK hier via Ebay als "Privater" Verkäufer angemeldet ist wirst Du über die Plattform nicht weiterkommen - ggf. via anwaltlicher Hilfe....

 

Wobei der VK natürlich den Kaufpreis auch unter Einsatz anwaltlicher Hilfe den Kaufbetrag einfordern kann.

 

Die Angabe über die Lieferzeit war im Angebot ersichtlich - warum hast Du dann überhaupt gekauft?

 

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