20-11-2025 11:44
Bei mir will Ebay auch den Betrag bis zum 16.12. einbehalten obwohl am 19.11. der Käufer den Empfang bestätigt und mit Perfekt bewertet hat. Bestellnummer 08-13839-77565 Den Kundenservice braucht man nicht anrufen. Da kann ich auch mit meiner Klotür sprechen die ist genauso kompetent. E-Mails werden auch nicht beantwortet. Ich habe 100% positive Bewertungen und trotzdem wird der Betrag eingefroren. Für mich war es das letzte mal das ich etwas hier verkaufe. Da gibt es zum Glück noch andere Plattformen. Ebay scheint mit dem Geld zwischendurch zu arbeiten . Scheint ein neues Geschäftsmodell zu sein.
20-11-2025 12:51
1. GUTEN TAG @olibrosc-0
2. Du hast WENIGE Bewertungen als Verkäufer, UND du verkaufst nicht permament, zudem hast du ziemlich hochwertige Technik-Artikel verkauft.
3. Käuferschutz über ebay = bis 30 Tage, und genau so lange und auch noch länger kann ebay Gelder einbehalten.
4. ebay arbeitet NICHT mit deinem Geld.
5. Lies dir das in Ruhe ein bis 200 Mal durch und häng es dann vielleicht an die kompetente Klotür.
https://www.ebay.de/help/selling/getting-paid/getting-paid-items-youve-sold/pending-payments?id=4816
6. hast du all dem zugestimmt indem du den Nutzungsbedingungen zum Verkauf, den Grundsätzen und den AGB zugestimmt hast.
Schönen Tag noch.
20-11-2025 13:34
Grundlos geschieht dies bestimmt nicht. Du kennst die Gründe nur nicht, weißt nichts von ihnen, das ist ein Unterschied.
Weder die erfolgreiche Zustellung, noch eine positive Bewertung haben die sofortige Auszahlung zur Folge.
Es kann so sein, muss aber nicht, wenn andere Umstände dem entgegen stehen. So wie bei dir jetzt. Verkaufst wenig und dann gleich teures Zeug.
Da ist Ebay gerne mal ein bisschen vorsichtig.
20-11-2025 18:55
Das kann ja alles sein. Aber wenn mir ein Käufer mitteilt das alles perfekt ist hat sich der Käuferschutz erledigtweil nicht mehr nötig. Ich werde hier mit jemanden gleichgesetzt der andere vorsätzlich betrügen will. Seit wann hat man bei Verkauf von privat 30 Tage Rückgaberecht . Nirgendwo. Übrigens sind 1300 für ein Notebook nicht hochpreisig. Was kann ich denn dafür das ich nur Apple Produkte habe und sie zu einen normalen Preis für neue Produkte austausche. Verkaufe doch hier keine ROLEX.
20-11-2025 19:02
Für mich sind 1300 nicht hochwertig. Es gibt Geräte für 4000€ - 5000€gebraucht. Das ist Hochwertig. Das heisst in Zukunft über Ebay nur noch Trödel verkaufen dann hat man keine Probleme. Das Geld wird irgendwo geparkt und bringt wahrscheinlich handelsübliche 2% bis 2,5 % an Zinsen ein. Also wird mit meinem Geld gearbeitet. Ich glaube nicht das EBAY freiwillig Strafzinsen bezahlt. Nutzungsbedingungen und Richtlinien kann ich mir au schreiben , Das heisst noch lange nicht das diese richtig sind . Sie haben Recht nachdem ich mir die kleingedruckten Zeilen mehrmals an meiner Klotür durchgelesen habe werde ich in Zukunft nur noch Trödel verkaufen um keine Probleme mit meinen rechtmäßig erlösten Verkaufspreis zu haben. Vielen Dank für Ihren arroganten und engstirnigen Beitrag.
20-11-2025 19:07
Und nen schön Gruß an deine Klotür!
Und wieder einer, der nicht zu lesen bekommt was er gerne lesen möchte. Beim nächsten Mal einfach vorher Bescheid geben was du gerne lesen möchtest!
20-11-2025 20:12
Moin @olibrosc-0
na wenigstens hast Du die kleingedruckten Zeilen nun wenigstens an Deiner Klotür hängen. Hilft Dir vielleicht beim nächsten Dialog mit ihr weiter.
20-11-2025 20:19
Ich plädiere für Klopapier mit eBay-AGB Aufdruck.
Im Grunde genommen ist es eh egal, ob du das alles richtig findest oder nicht. Du hast den Richtlinien zugestimmt und musst jetzt damit umgehen.
Im Übrigen hatt man auch wann man bei einem PV kauft unter bestimmten Umständen ein Rückgaberecht. Es könnten sich z.B.erst nach einigen Tagen Mängel herausstellen, die weder in der Beschreibung standen, noch sofort offensichtlich waren.
21-11-2025 02:50
Hallo @olibrosc-0
eBay arbeitet nicht mit dem Geld, zumal die "handelsüblichen" Zinsen immer fürs ganze Jahr gelten, das wären jetzt bei den 1300 Euro also 26 Euro für 12 Monate - da rechnen wir dann mal 26 geteilt durch 12 und kommen auf ganze 2,16 Euro pro Monat. Da lohnt es sich doch für eBay, gegen Gesetze zu verstossen, denn im Prinzip ist der Zahlungseinbehalt technisch gesehen ein Treuhänder-Konto und das Geld darauf ein Wert, mit dem nicht spekuliert werden darf.
Ich denke, man kann durchaus davon ausgehen, dass eBay keinerlei Zinsgewinne aus dem Zahlungseinbehalten zieht, das wäre organisatorisch ein viel zu großer Aufwand. Der Grund für den Einbehalt ist einfach, dass im Falle eines Käuferschutzfalles das Geld leichter an den Käufer zurück gezahlt werden kann, wenn sich dieses noch im Zugriffsbereich von eBay befindet. Und der Grund für den Zahlungseinbehalt musst auch nicht unbedingt Du sein, sondern kann auch durchaus den Käufer betreffen, wenn dieser beispielsweise vom System als problematisch eingestuft wird. Was nun aber auch nicht unbedingt am Käufer direkt liegen muss. Denn manchmal hat eben Pech und und hat deswegen eventuell mehrere Käuferschutzfälle geöffnet.
Ich hatte das Problem auch Anfang letzten Jahres, als ich mehrere Artikel in Fernost bestellt hatte, da kamen dann auch in kürzester Zeit drei Käuferschutzfälle zusammen, davon allein zwei Fälle, wo eBay zwischenzeitlich die Verkäufer von der Plattform entfernt hatte und ich ohne Käuferschutzfall zu öffnen gar keine Möglichkeit hatte, überhaupt mit den Verkäufern in Kontakt zu treten. Da wurden die Fälle von mir tatsächlich innerhalb weniger Stunden geöffnet, und ich denke schon, dass vermutlich die Verkäufer, bei denen ich im Anschluss gekauft habe, länger auf die Auszahlung warten musste, als wenn diese Fälle nie von mir geöffnet worden wären.
Und Du hast dem ganzen Prozedere zugestimmt - ausdrücklich! Wenn Du das gemacht hast, ohne Dir vorher alles genau durch zu lesen, kannst Du dies schwerlich eBay oder gar uns freiwilligen Helfern hier im Nutzerforum vorwerfen.
Wegen der Nutzungsbedingungen verkaufe ich beispielsweise nichts mehr hier bei eBay. Und für eBay ist alles ab dreistellig hochwertig und einem höheren Risiko unterworfen, Probleme zwischen Käufer und Verkäufer zu produzieren.
21-11-2025 08:39
das wird in Zukunft auch meine Konsequenz sein aufgrund der Nutzungsbedingungen hier nichts mehr zu verkaufen. Macht einfach keinen Sinn oder nur noch Selbstabholung gegen Barzahlung
21-11-2025 09:07
oder nur noch Selbstabholung gegen Barzahlung
Aber nicht bei ebay! Es gibt nur noch sehr wenige Artikel die in bar bei Abholung bezahlt werden dürfen wie z.B. Fahrzeuge, Boote, Immobilien.
Wenn du an deinem Konto hängst solltest du das bleiben lassen weil sonst Sanktionen erfolgen können - für dich und den Käufer.
21-11-2025 10:28
nach der Aktion mit dem einbehaltenen Betrag hänge ich auch nicht mehr an meinem Ebay Konto. Habe als Privatmann nur Nachteile
21-11-2025 10:33
Und du denkst jetzt wirklich, dass es den Gewerblichen besser geht? Weit gefehlt.
22-11-2025 01:40
03-12-2025 12:06
Ja mir geht es gerade genau so, dass grundlos Geld einbehalten wird und das bis zu 30 Tage.
Darüber hinaus auch Geld mehrehre hundert Euro das ich zurückerstattet habe. Auch Geld aus anderen Verkäufen. Auf Grundlage der Vertagsautonomie habe ich mit dem Käufer eine Rückerstattung vereinbart und diese auch eingehalten. Der Käufer war sehr zufrieden und hatte auch eine top Bewertung abgegeben.
Trotzdem hält eBay die gesamte Verkaufssumme ein auch den Zurückerstatten Betrag darüber hinaus auch Gelder aus andere Verkaufserlös. Für mich ist das ganz klar Betrug auch das es erst sichtbar wird mit dem einbehalten von 30 Tagen fühle ich mich Anglistik getäuscht.
03-12-2025 12:12
Insbesondere vor Weihnachten ist das eine unverschämte Art von eBay.
03-12-2025 12:15
Nach Weihnachten auch 😉 Denn da gibt es ganz sicher wieder andere Gründe warum die Verkäufer dringend ihre Kohle brauchen 😉
03-12-2025 12:26
Also das halte ich für absoluten Unsinn, bin seit über 15 Jahren hier bei eBay und sie ändern Dinge ohne die notwendigen Infos weiterzugeben. Das Recht auf information gibt es hier zumindest barrierefrei nicht.
Ich bin entäuscht über diese primitive Vorgehensweise.
03-12-2025 12:55
Hallo @hexenzirkel
als die Zahlungsabwicklung über eBay geändert wurde, ging dies eigentlich durch sämtliche Onlineforen, auch hier. Und je nach Benachrichtigungseinstellungen Deines eBay-Nutzer Kontos gab es dann auch Emails dazu in Dein Postfach.
Ich habe dem nicht zugestimmt, ich verkaufe seit dem nichts mehr bei eBay.
Ich kann es auch verstehen, dass man immer hofft, es wird einem selbst schon nicht passieren und dass es natürlich ärgerlich ist, wenn es dann nicht nur immer wieder den anderen passiert, sondern dann einen selbst betrifft.
Was ich allerdings nicht verstehen kann, ist dann die Aufregung, wenn eBay etwas tut, was sie im Vorfeld schon angekündigt haben, den Zahlungseinbehalt, vor allem, wenn man diesem Vorgehen seitens eBay ausdrücklich zugestimmt hat.
Jeder, der hier weiterhin verkaufen wollte, musste den geänderten Nutzungsbestimmungen zustimmen. Und dort wurde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich eBay vorbehält, die Auszahlung von Geldern aus Verkäufen 30 Tage oder länger auszusetzen (Zahlungseinbehalt).
Es handelt sich dabei weder um Betrug, noch eine Unverschämtheit seitens eBay. Es ist Vertragsbestandteil zwischen Dir und eBay. Und eBay hat darüber informiert.
Wo man vielleicht mangelnde Kommunikation tatsächlich unterstellen könnte, ist der Umstand, dass wohl jetzt dazu übergegangen wird, die Verkaufserlöse maximal drei Tage nach der nachweislichen Zustellung einzubehalten und erst dann freizugeben. Gewerbliche Verkäufer betrifft dies schon länger, es war auch nie ganz klar, ob es nur vorübergehende Vorsichtsmaßnahmen waren bzw. sind oder ob es generell alle betreffen kann. Eben weil es im Vorfeld nicht ausreichend kommuniziert wurde und erst nach einigen Fällen hier im Forum dazu Stellung genommen wurde.
Und man darf es als Verkäufer auch nicht so einseitig sehen. Es muss nicht unbedingt an Dir liegen, dass eBay sich so absichert. Wenn es mit dem verkauften Artikel bzw. dieser Art von Artikel vermehrt Käuferschutzfälle gegeben hat, oder der Käufer irgendwie die KI auf sich aufmerksam gemacht hat, kann dies zu einem erweiterten Zahlungseinbehalt führen.
Es ist nun mal so wie es ist, diese Zahlungseinbehalte schützen nicht den Verkäufer, minimal den Käufer und maximal eBay. Es ist eben viel einfacher, dem Käufer in einem Käuferschutzfall das Geld zu erstatten, wenn sich dieses noch im Einflussbereich von eBay befindet. Und es ist eben auch schon vorgekommen, dass trotz positiver Bewertung später noch ein Käuferschutzfall geöffnet wurde, oder schlimmer, der Käufer sich das Geld über seinen Zahlungsdienstleister zurück geholt hat.
03-12-2025 14:43
Ja verständlich, werde wohl auch ebay den Rücken kehren, wen recht zu Unrecht wird ist Wiederstand Pflicht.
LG