29-01-2025 15:41
Hallo, ich scheine nicht der einzige zu sein, den dieses Problem betrifft. Ebay hat 180 Euro einbehalten. Ich solle mich erstmal mit Personalausweis registrieren. Als Grund wird angegeben, dass der Marktplatz ebay vertrauenswürdiger werden soll. Ich habe die besten Bewertungen, bin seit ca. 20 Jahren bei ebay und nie hatte ein Käufer etwas auszusetzen. Nach dem Verkauf die Bedingungen zu ändern um an persönliche Daten zu kommen, ist einfach illegal. Selbst nach 2 Mahnungen hat ebay mehr reagiert und nach einem Anruf zur Klage ermutigt. Gibt es weitere Betroffene?
am 06-03-2025 20:51 - zuletzt bearbeitet am 06-03-2025 21:27 von kh_nipun
Bei mir hat ebay auch nach dem Verkauf / Versand mit der ERPRESSUNG begonnen. Über 1000EUR einfach weg.
Diese ganze "gesetzlich verpflichtet" blabla ist auch kompletter Unsinn. Die wollen nur persönliche Daten ERPRESSEN. Ich hatte sogar den Ausweis hochgeladen - um die nich relevanten Daten geschwärzt.
Wird nicht aktzepiert. eBay will alle Unterlagen, die einen IDENTITÄTSDIEBSTAHL ermöglichen, haben. DSGVO interessiert sie nicht. Richtlinen für Zahlungsdienstleister, nach denen das Geld binnen 24h gutgeschrieben werden muss, auch nicht. eBay ist ein unzuverlässiger Verbrecherladen, der sein Kunden ERPRESST. Entsprechend sollte man ihn behandeln.
06-03-2025 21:21 - bearbeitet 06-03-2025 21:23
@snedil schrieb:Bei mir hat ebay auch nach dem Verkauf / Versand mit der ERPRESSUNG begonnen. Über 1000EUR einfach weg.
Ich kann jedem nur empfehlen, STRAFANAZEIGE gegen ebay wegen Erpressung und Unterschlagung zu erstatten - geht auch online.
Diese ganze "gesetzlich verpflichtet" blabla ist auch kompletter Unsinn. Die wollen nur persönliche Daten ERPRESSEN. Ich hatte sogar den Ausweis hochgeladen - um die nich relevanten Daten geschwärzt.
Wird nicht aktzepiert. eBay will alle Unterlagen, die einen IDENTITÄTSDIEBSTAHL ermöglichen, haben. DSGVO interessiert sie nicht. Richtlinen für Zahlungsdienstleister, nach denen das Geld binnen 24h gutgeschrieben werden muss, auch nicht. eBay ist ein unzuverlässiger Verbrecherladen, der sein Kunden ERPRESST. Entsprechend sollte man ihn behandeln.
Wenn nur einer eine Anzeige macht (ich habe es getan), wird natürlich nichts passieren. Staatsanwätlte sind Beamte und damit allergisch gegen Arbeit. Aber wenn jetzt ganz viele Anzeigen kommen, ist eine Einstellung mit Ausrede xy nicht mehr so einfach.
Also bitte an alle Betroffenen: Strafanzeige erstatten.
Aha
Es gibt bestimmt auch zuverlässige "Verbrecherläden" ? @snedil
07-03-2025 15:23
Ich würde mich an den Datenschutzbeauftragten wenden, und an die Verbraucherschutzzentrale:
eBay kann berechtigt sein, in spezifischen Situationen eine ungeschwärzte Ausweiskopie zu verlangen. Aber: Sie müssen klar darlegen, warum das notwendig ist. (Grade bei Profilen die unter der PStTG Meldegrenze bleiben!)
Gleichzeitig hast du das Recht, auf Datenschutzmaßnahmen wie Schwärzungen (Foto & Ausweisnummer) zu bestehen, wenn keine zwingende Notwendigkeit für vollständige Daten vorliegt.
In meinem Fall, konnte ich den Paketboten zum Glück noch abfangen (musste Ihm auflauern), konnte das Paket stornieren, und den Verkauf abbrechen, riskiere damit aber die erste schlechte Bewertung nach 22 Jahren, und kann nichts mehr bei Ebay verkaufen, was schade ist, weil einige Dinge (die Medimops nicht will, und die nicht in die Bücherzelle passen) dann halt im Müll landen, aber ok, die Umwelt ist offenbar überbewertet!
14-04-2025 04:30
14-04-2025 04:53
22-07-2025 16:43
22-07-2025 21:16
Hallo zusammen,
jeder in Deutschland gemeldete Verkäufer bei eBay ist dazu verpflichtet, seine Indentität nachzuweisen. Wer sich darüber wundert, kann ja mal den Begriff "Know your customer" googeln. Es ist eine gesetzliche Vorschrift.
Da wünsche ich dann viel Spaß mit einer Feststellungklage. eBay ist gesetzlich dazu verpflichtet, die Identität eines jeden Verkäufers, dem Geld ausgezahlt werden soll, eindeutig zu verifizieren. Früher war es nicht nötig, da der Geldfluss allein zwischen Käufer und Verkäufer statt fand.
Seit der Zahlungsabwicklung über eBay ist dies nicht mehr der Fall, das Geld wird vom Käufer an eBay gezahlt, und die leiten es ab und zu dann auch an den Verkäufer weiter, sofern sich dieser identifiziert hat.
Und jeder der hier rumjammert, dass das alles so überraschend kommt: Hättet Ihr mal die AGB gelesen, bevor Ihr denen zugestimmt habt. Da steht nämlich genau dies drin, dass man für ein Verkäuferkonto seine Indentiät nachweisen muss. Einer der Gründe, warum ich seit zig Jahren nichts mehr hier verkaufe.
Aber ich bin wohl auch ein Einzelfall - jemand der jede AGB erst mal durchliest und dann versucht, das Gelesene zu verstehen. Und wenn ich es gelesen und verstanden habe, und es dann mit mir selbst vereinbaren kann, stimme ich zu. Und wenn nicht, dann breche ich den ganzen Vorgang ab.
Natürlich könnte eBay sagen, dass erstmal die Anmeldung vollkommen korrekt abgeschlossen sein muss, so mit Ausweiskopie und verzifizierten Bankkonto und eventuell noch Eigentumsnachweisen. Das schreckt Verkäufer aber doch wohl eher ab. Zu mal man ja auch gar nicht weiß, ob man den anzubietenden Artikel überhaupt verkauft bekommt. Gibt hier im Forum ja genug Einträge, wo sich eBayer darüber beschweren, dass sie keinen Umsatz mehr machen. Also warum soll so etwas einem Neueinsteiger nicht auch passieren.
Und das wäre dann ja unnötige Arbeit für eBay. Und natürlich ist der Druck größer, wenn man erst einmal etwas verkauft hat, und es vielleicht sogar schon zum Käufer unterwegs ist, sich zu fügen und die entsprechenden Unterlagen bereit zu stellen, die wie gesagt und ich wiederhole es gerne, vom Gesetzgeber vorgeschrieben sind, wenn man denn sich das Geld auszahlen lassen möchte. Denn ganz ernsthaft, so mancher hätte doch wie ich gehandelt und hätte bei der Ausweiskopie die Reissleine gezogen, wenn dies von eBay schon beim Eröffnen eins Verkäuferkontos bei eBay notwendig gewesen wäre.
Die einfache Antwort ist also, sie machen es genau so, weil dadurch mehr private Verkäufer im Netz hängen bleiben. Und eBay hat eine Banklizenz in der EU und ist daher im Rahmen des Geldwäschegesetzes auch berechtigt, Ausweiskopien zu erstellen bzw. zu verlangen.
Und ich kann euch aus erster Hand berichten, dass ich jetzt schon seit Jahren nichts mehr bei eBay verkaufe, und ich lebe immer noch! Ich muss allerdings auch zugeben, dass ich nirgendwo sonst was verkauft habe. Auch wenn ich über meine Schwester was woanders eingestellt hatte, was aber niemand haben wollte. Hätte ich über eBay vermutlich auch nicht losbekommen, da nur Abholung und 260x125 cm Format.... Aber aus Gründen der Transparenz wollte ich es mitgeteilt haben.
30-08-2025 02:18
06-10-2025 21:32
08-10-2025 12:34
Hallo, bei nem anderen ham se selbst dann nicht ausgezahlt, obwohl er perso ohne schwärzungen oder sonst was hochgeladen hat. Mehrmalige versuche immer gleiche Ausreden! Bitte laden sie Foto mit besserer Qualität hoch Blabla. Das Foto ist in bester Qualität. Da fehlen einem einfach die Worte, das Gelder die dem Verkäufer einfach zustehen einbehalten werden !!