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Hallo zusammen, vielleicht kann mir hier jemand weiterhelfen. Ich habe am 03.04.13 einen Artikel bei Ebay verkauft.Der Käufer hatte den Artikel mit Zahlung gesendet gekennzeichnet, somit habe ich das Päckchen mit zur Post genommen. Ich weiss, blöd, a...
Der Käufer hat nach seinen Angaben die Ware nicht erhalten.Es wurde Päckchenversand vereinbart, also unversichert. Nun möchte er sein Geld zurück. Laut dem Rechtsportal muss ich dies jedoch nicht zurückerstatten. Richtig????:|
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