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Käufer hat ersteigerte Ware als defekt gemeldet, Rücknahme verlangt

Hallo ich brauche euere Hilfe und Rat..
Ist man als Privatverkäufer bei E-bay komplett ohne jeglichen Schutz?
Habe vor Weihnachten meine Fitnessuhr versteigert, als gebraucht und im Topzustand.. Die Fitnessuhr habe ich im September 2017 gekauft, und diese dann im OVP mit Rechnung und Restgarantie weiterverkauft.

Dann hat sich der Käufer gemeldet und Rücknahme verlangt; angeblich funktioniert die Uhr nicht und lässt sich gar nicht bedienen bzw. einschalten.. Den Fehler hat dieser auf Verpacken meinerseits geschoben..
Um den Ärger zu vermeiden, habe ich die Rücknahme akzeptiert.
Habe nachher den Käufer gebeten, konkrett den Fehler zu beschreiben.. Dieser hat sich dann tage nicht gemeldet... Beim 2. Nachfragen, hieß es die Uhr sei schon verschickt...
Muss dazu noch sagen, dass ich nicht mal die Rückkosten zu dem Zeitpunkt noch bezahlt habe, da ich über Feiertage nicht zuhause bin und keine Möglichkeit zu Onlinebanking habe..

NUN DIE UHR IST JETZT ANGEKOMMEN.. VOLL FUNKTIONSFÄHIG.. KEINE MÄNGEL...
Gehe ich nur davon aus es war nur ein misslungener Kauf und das Weihnachtsgeschenk ist nicht gut angekommen...

Meine Frage ist jetzt: welche Rechte habe ich jetzt als Verkäufer? Wird das dreiste Lügen von Käufer noch belohnt??

Danke für euere Hilfe, Tanja
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@slava007

 

Du akzeptierst kein Paypal - gut so. Dann hast du es jetzt in der Hand was Du machst.

 

Du schreibs Deinem Käufer, dass die Uhr heile angekommen ist entgegen seiner Behauptung bestens funktioniert.

 

Dann musst du dich entscheiden:

Entweder zahlst du ihm das Geld zurück - abzüglich aller Deiner Kosten (Versand, Ebay-Gebühren) oder er kann seine funktionstüchtige Uhr wiederhaben, wenn er Dir die zusätzlichen Versandkosten für einen erneuten Versand zu ihm überweist. Dann wartest Du ab, wie der Käufer reagiert.

 

Wenn die Uhr funktioniert, dann musst Du die nicht zurücknehmen. Positiv bewertet hat der Käufer ja auch schon.

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