28-02-2018 20:30 - bearbeitet 28-02-2018 20:30
Hallo
ich habe gestern für einen Kunden ein Handy gekauft, Artikelnummer: 132489105432 für 210.55 Euro immerhin.
Ich will das Handy (nachdem ich es eingerichtet habe) dem Kunden natürlich in Rechnung stellen, mit Mehrwertsteuer versteht sich.
Normalerweise verlange ich dabei nur die Selbstkosten, das ist dann ohne Mehrwertsteuer, weil ich die vom Finanzamt ja wieder zurück kriege als Unternehmer.
Bei diesem Handy steht ganz unten unter "Rechtliche Informationen des Verkäufers":
du bist ja ein ganz findiger Verkäufer
dir sollte längst bekannt sein, das elektrische Geräte in D eine CE Kennung haben müssen, ohne dürfen sie nicht betrieben werden
wenn deinen Kunden durch so ein Gerät die Bude abfackelt, zahlt keine Versicherung
willst du dafür aufkommen ?
wer zahlt beim Zoll ?
Du oder dein Käufer ?
wie willst du als guter deutscher Gewerbetreibender, die Garantie in China einfordern ?
Gewährleistung geben ?
Ich bin kein Verkäufer.
Wie schon erwähnt, will ich daran ja nichts verdienen, mein Geschäft ist ja nicht der Verkauf, sondern IT (also das Ding einrichten).
Am sichersten wäre es gewesen, der Kunde kauft es selbst und ich richte es ihm ein.
Sollte ich mich nicht drauf einlassen, dass er das auf mich abwälzt u.a. damit auch das Risiko.
Wobei ich eindeutig von ihm den Auftrag erhalten hatte es für ihn zu bestellen. Im Zweifelsfall kann ich also sagen, ich habe in seinem Auftrag gehandelt.