03-12-2018 06:30
Guten Morgen,
ich hab ein großes problem mit ein verkäufer & mit Ebay da ebay mir nicht helfen will / Kann...
ich hab am 30.11.2018 ein Artikel bei ein händler gekauft über überweisung habe es nach den kauf gleich überwiesen & ich bekomme am 01.12.2018 eine E mail ausser halb von ebay von den Händler das sein Ebay konto gehackt wurde & das er kein geld von mir erhalten hat sondern der hacker er hat mir dann noch die falschen & die richtigen Überweisungsdaten geschickt
darauf hab ich mich bei ihn gemeldet über Ebay nachricht das ich seine E mail erhalten habe & ich das geld bereits überwiesen hab & ich den Artikel Trotzdem haben möchte
Darauf bekomme ich eine E mail zurück das ich zu meine bank gehn soll & das geld zurückbuchen soll (werd ich heute auch noch versuchen) & das ich kein Artikel von ihn bekomme da er kein geld bekommen hat & er meinte es ist alles schon mit EBAY GEKLÄRT WURDEN Nur komisch ist das Ebay mich nicht einmal Angeschrieben hat oder angerufen hat & der kauf wurde auch beendet ohne mich in kenntnis zu setzen
ich hab darauf gleich bei Ebay angerufen & gefragt ob das alles stimmt mit den gehackten ebay konto die dame am telefon meinte es stimmt es ist bereits alles geklärt & die können mir nicht helfen ausser das ich eine anzeige gegen den kontoinhaber machen soll (von den hacker) & die meinte auch das der Händler seitdem 28.11 gehackt wurde & das gemeldet hat
jetzt ist meine frage was kann ich tun oder kann ich ihn auf schadenersatz verklagen da er wusste das er gehäckt wurde & er seine seite nicht offline gemacht hat oder weiterhin zahlungen entgegen genommen hat der schaden ist ja eigentlich durch ihn entstanden da er es wusste
ich bitte um hilfe mit freundlichen grüßen
@st4lkaz schrieb:Guten Morgen,
ich hab ein großes problem mit ein verkäufer & mit Ebay da ebay mir nicht helfen will / Kann...
ich hab am 30.11.2018 ein Artikel bei ein händler gekauft über überweisung habe es nach den kauf gleich überwiesen & ich bekomme am 01.12.2018 eine E mail ausser halb von ebay von den Händler das sein Ebay konto gehackt wurde & das er kein geld von mir erhalten hat sondern der hacker er hat mir dann noch die falschen & die richtigen Überweisungsdaten geschicktdarauf hab ich mich bei ihn gemeldet über Ebay nachricht das ich seine E mail erhalten habe & ich das geld bereits überwiesen hab & ich den Artikel Trotzdem haben möchte
Darauf bekomme ich eine E mail zurück das ich zu meine bank gehn soll & das geld zurückbuchen soll (werd ich heute auch noch versuchen) & das ich kein Artikel von ihn bekomme da er kein geld bekommen hat & er meinte es ist alles schon mit EBAY GEKLÄRT WURDEN Nur komisch ist das Ebay mich nicht einmal Angeschrieben hat oder angerufen hat & der kauf wurde auch beendet ohne mich in kenntnis zu setzen
ich hab darauf gleich bei Ebay angerufen & gefragt ob das alles stimmt mit den gehackten ebay konto die dame am telefon meinte es stimmt es ist bereits alles geklärt & die können mir nicht helfen ausser das ich eine anzeige gegen den kontoinhaber machen soll (von den hacker) & die meinte auch das der Händler seitdem 28.11 gehackt wurde & das gemeldet hat
jetzt ist meine frage was kann ich tun oder kann ich ihn auf schadenersatz verklagen da er wusste das er gehäckt wurde & er seine seite nicht offline gemacht hat oder weiterhin zahlungen entgegen genommen hat der schaden ist ja eigentlich durch ihn entstanden da er es wusste
ich bitte um hilfe mit freundlichen grüßen
Servus @st4lkaz
Ich sehe das nicht ganz so,
wie der eine oder andere Poster hier.
Aber der Reihe nach.
1. Ebay hilft bei Überweisung allgemein NUR DANN,
wenn ein Artikel mit Ebay-Garantie beworben wird.
2. Es gibt bei solchen betrügerischen Angeboten in Verbindung mit gehackten Accounts zwei unterschiedliche
Konstellation.
Variante A: Der eingestellte Artikel sollte nie vom VK angeboten werden.
Er hat ihn nicht und darum auch keinerlei Verkaufsabsicht.
Variante B: Er will genau so einen Artikel auch verkaufen.
Hat diesen auch,
aber jemand hat sich eingehackt und das Geld umgeleitet.
Im ersten Fall ist der Händler fein raus. Keine Verkaufsabsicht,
kein Vertragsschluss.
Für den zweiten Fall gibt es noch keine Rechtsprechung,
die diese Konstellation abschließend beurteilt und einordnet.
Sollte aber dem K eine ausländische IBAN angezeigt werden,
darf er schon mal stutzig werden.
Ein Übersehen darf man ihm anlasten.
3. Für den zweiten Fall ginge es - wie von frankenmavia schon erklärt - um den Nachweis,
welchen der Kläger zu erbringen hätte.
Ob die Liste mit den Überarbeitungen an der Artikelbeschreibung hier weiterhelfen könnte,
musst Du selbst bewerten.
Wenn der Händler das selbst bereits am 28.11. an Ebay gemeldet haben sollte,
hätte er doch wohl auch seine Kontodaten wieder geändert.
4. Ebay ist ja leider nicht offen für Anregungen von außen,
aber da es diese Liste mit den Änderungen an den Artikelbeschreibungen schon gibt,
könnte man hier doch sicher auch irgendwie einpflegen,
dass Änderungen anderer Art am Konto an sich eingetragen würden...
Also ein Hinweis, wenn Bankdaten, Anschrift/Impressum geändert wurden etc.
Denn ich finde,
Ebay muss sich da langsam mal entscheiden,
wenn man weiter DERART weiterwerben will: https://pages.ebay.de/einkaufen/index.html
Einfach...bequem...sicher.
Ja, Ebay macht es sich einfach.
Für die ist das bequem,
aber sicher ist das so für Händler und Kunden nicht mehr.
Also:
Entweder genauer prüfen - auch an WE und Feiertagen - oder transparenter werden.