16-12-2018 12:40
Hallo, habe eine Munddusche, die als B- Ware deklariert war, ersteigert. In der Artikelbeschreibung stand lediglich, dass die Verpackung leicht defekt ist, da Kundenrückläufer. Bei Lieferung stellte sich heraus, dass der Deckel an der Halterung gebrochen war. Muss ich hier den Defekt in Kauf nehmen, da B- Ware, oder hätte der Verkäufer darauf trotzdem noch hinweisen müssen? Ich bekam nur die lapidare Antwort, dass ich B- Ware gekauft hätte und ich den Artikel zurück schicken könnte, natürlich auf meine Kosten...
Freue mich auf eure Hilfe,
LG
Auch B-Ware darf keine Beschädigungen aufweisen, die nicht erwähnt wurden.
Du hast das Recht auf einwandfreie Ware, das solltest Du auch einfordern:
http://pages.ebay.de/help/buy/item-not-received.html#not-as-described
http://pages.ebay.de/rechtsportal/kaeufer_7.html
https://archive.is/LawGq
http://dejure.org/gesetze/BGB/437.html
Bei PayPal-Zahlung solltest Du Dich in Dein PayPal-Konto einloggen und dort einen Fall wegen eines abweichenden Artikels eröffnen, das geht bis zu 180 Tage nach dem Kauf und nur dann, wenn Du bei eBay noch keinen Fall eröffnet hast: www.paypal.com/cgi-bin/webscr?cmd=_complaint-view
Und bei Zahlung per Überweisung ist eBay ja bekanntlich raus, da musst Du Dir dann selbst helfen.
@semicorse*73 schrieb:Hallo, habe eine Munddusche, die als B- Ware deklariert war, ersteigert. In der Artikelbeschreibung stand lediglich, dass die Verpackung leicht defekt ist, da Kundenrückläufer. Bei Lieferung stellte sich heraus, dass der Deckel an der Halterung gebrochen war. Muss ich hier den Defekt in Kauf nehmen, da B- Ware, oder hätte der Verkäufer darauf trotzdem noch hinweisen müssen? Ich bekam nur die lapidare Antwort, dass ich B- Ware gekauft hätte und ich den Artikel zurück schicken könnte, natürlich auf meine Kosten...
Freue mich auf eure Hilfe,
LG
Hallo @semicorse*73
auch B Ware darfst du reklamieren wenn sie nicht der Beschreibung entspricht, eine gebrochene Deckelhalterung ist definitv zu benennen und stellt einen nicht unerheblichen Mangel dar der m.M. nach nichts mit B-Ware zu rechtfertigen ist.
Dein VK muß nachbessern, dies solltetst du auch so fordern und nicht nach Rückgabe fragen.
@semicorse*73 schrieb:Hallo, habe eine Munddusche, die als B- Ware deklariert war, ersteigert. In der Artikelbeschreibung stand lediglich, dass die Verpackung leicht defekt ist, da Kundenrückläufer. Bei Lieferung stellte sich heraus, dass der Deckel an der Halterung gebrochen war. Muss ich hier den Defekt in Kauf nehmen, da B- Ware, oder hätte der Verkäufer darauf trotzdem noch hinweisen müssen? Ich bekam nur die lapidare Antwort, dass ich B- Ware gekauft hätte und ich den Artikel zurück schicken könnte, natürlich auf meine Kosten...
Freue mich auf eure Hilfe,
LG
Hallo zurück,
bitte die Artikelnummer, danke!
@semicorse*73 schrieb:Hallo, habe eine Munddusche, die als B- Ware deklariert war, ersteigert. In der Artikelbeschreibung stand lediglich, dass die Verpackung leicht defekt ist, da Kundenrückläufer. Bei Lieferung stellte sich heraus, dass der Deckel an der Halterung gebrochen war. Muss ich hier den Defekt in Kauf nehmen, da B- Ware, oder hätte der Verkäufer darauf trotzdem noch hinweisen müssen? Ich bekam nur die lapidare Antwort, dass ich B- Ware gekauft hätte und ich den Artikel zurück schicken könnte, natürlich auf meine Kosten...
Freue mich auf eure Hilfe,
LG
Servus @semicorse*73
Einleitend mal dies:
Der Hinweis auf Paypal ist ganz nett,
nur gerade hier ist es bei Fallöffnung mit den Rückversandkosten nicht gesichert,
dass man sie wirklich bekommt.
Dasselbe gilt für den Rückgabeprozess auf Ebay.
Ich habe mir mal das Impressum angesehen.
Man mag mir unterstellen,
dass ich Vorurteile habe,
aber nach meiner ganz persönlichen Erfahrung muss man schon Leuten,
die innerhalb der deutschen Geschäftswelt großgeworden sind,
immer wieder erklären,
welchen Pflichten sie als gewerbliche VK unterliegen,
aber bei einem Einsteiger aus dem Land des Turbokapitalismus ist es unter Umständen noch etwas schwieriger.
Du hast bei Sachmangel zunächst ein Recht auf Nacherfüllung.
Heißt: Zusendung eines - wenn austauschbar - intakten Deckels oder einer gesamten Ware,
bei der lediglich die Verpackung beschädigt ist... wie beschrieben.
Selbstverständlich hätte er auf Defekte hinweisen müssen.
Erst bei Verweigerung oder Unmöglichkeit ginge es um Rückabwicklung.
Falls der Händler Lektüre braucht:
https://www.e-recht24.de/news/onlineauktionen/7869-ebay-keine-gewaehrleistung-fuer-b-ware.html