31-08-2017 11:02
Guten Tag,
wieso darf ein VK einenKauf einfach abbrechen ohne die Zustimmung des Käufers einholen zu müssen?
Nach meiner kenntnis ist es im umgekehrten Fall so, dass der Käufer das Einverständnis des VK einholen muss, wenn er einen Kauf abbrechen möchte(Transaktion aufheben/stornieren).
Ich weiß, dass ggf. zivilrechtliche Ansprüche bestehen können, mich wundert nur die anscheinende Ungleichbehandlung zwischen Käufer und Verkäufer in den ebay-AGB auf der ebay-Plattform, da offensichtlich ebay hier weder etwas unternimmet noch Verwarnungen o.ä. nachvollziehbar ausgesprochen werden.
Oder habe ich etwas übersehen/missverstanden ?
Danke für konstruktive Hinweise.
Servus @ebuyer-2007
Wieso ein VK einfach abbrechen darf,
ist vielleicht die falsche Formulierung.
Man "darf" recht viel,
die Frage ist,
welche Auswirkungen das haben kann.
Es wird immer wieder betont,
daß Ebay nur die Handelsplattform zur Verfügung stellt
und die Verkäufer und Käufer für ihren Vertragsschluß verantwortlich sind.
Sowohl auf Verkäufer-
als auch auf Käuferseite gibt es Leute,
die es nur einfach nicht so mit der Verbindlichkeit haben.
Allerdings bestimmt auch Situationen,
die einen Abbruch oder eine Gebotsrücknahme erforderlich machen.
Wenn auch nur in eng gefaßten Grenzen.
Darum wird es technisch möglich gemacht,
Verkäufe abzubrechen,
Gebote zu streichen
und zurückzunehmen.
Das ist aus meiner Sicht auch verständlich.
Aus der rechtlichen Seite hält Ebay sich dann freilich raus.