15-12-2016 13:20
was tun
Hallo @cool6610
wie schon geschrieben wurde, der Verkäufer hat mit der Garantie nichts zu tun. Und wenn der Kauf des jetzt defekten Gerätes länger als sechs Monate her ist, ist er auch aus der Gewährleistungspflicht raus.
Außer Du könntest ihm zweifelsfrei nachweisen, dass der Fehler schon beim Kauf vorhanden war.
Und wegen der Garantie müsstest Du Dich an den Hersteller wenden...