26-06-2018 23:36
Hallo
Ich habe am 02.03.2018, einen Schneideplotter gekauft, welcher mir defekt zugesendet wurde. Nun versuche ich seit dann den in DE ansässigen Händler zum Austausch oder zur Rücknahme zu bringen. Leider ohne Erfolg. Was kann ich da noch machen?
Also der hier?
Zum einen ist das ein Artikel mit ebay-Garantie sowie ebay-Plus (wenn Du denn selbst für eBay Plus angemeldet bist), zum anderen dürftest Du nicht direkt mit Kreditkarte, sondern mit PayPal unter Belastung Deiner Kreditkarte bezahlt haben?
Der Verkäufer scheint sonst recht solide. derzeit nur grüne Bewertungen, allerdings 21 davon überarbeitet. Unterm Strich scheint der Plotter in allen Verkäufen bislang letztendlich zufriedenstellend funktioniert zu haben.
Nur in den älteren Bewertungen so ab März 2017 rückwärts gab es wohl bereits bis Dezember 2015 rückwirkend fünfmal Probleme beim Verkauf eben dieses Schneideplotters (vier graue und eine rote Bewertung). Angeblich meist mangelhafter Support und Einrichtungsprobleme.
Bei insgesamt 906 verkauften Geräten würde ich jetzt aber wirklich eher auf eine unglaublich umständliche Einrichtung bzw. Software des Plotters tippen wollen.
Ich vermute mal anhand der Verkaufshistorie, dass der Kauf am 02.03.2018 über die Bühne ging (Käufer mit 45 Bewertungen)?
https://offer.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewBidsLogin&item=281088300812&rt=nc&_trksid=p2047675.l2564
Schade, dass Du nun erst jetzt hier aufschlägst, sonst hätte man Dir vorher schon den Tipp mit der Inanspruchnahme der eBay-Garantie geben können. Die gilt nämlich nur 30 Tage nach dem Lieferdatum.
Nach Deiner Bewertung zu urteilen hast Du jedoch "nur" Installationsprobleme?
Support antwortet nicht, Bedienungsanleitung unbrauchbar!
Irgendwo las ich in den Rezensionen was von "Nach einer Reparatur direkt nach dem Auspacken(eine Führungsrolle des Schneidkopfes lief neben der Führung), hat das Gerät das gemacht wofür ich es bestellt habe! Die Software Artcut 2009 ist grottenschlecht!".
Der angebotene Telefonsupport funktioniert nicht?
Schon mal versucht, beim Verkäufer einen Gewährleistungsfall geltend zu machen? Denn dazu wäre der gewerbliche Verkäufer sechs Monate nach Kauf (Anlieferung bei Dir) verpflichtet.
Mit diesem Prozedere wird übrigens der Kaufvertrag nicht berührt,
Dir steht eine erfolgreiche Reparatur (bis zu zwei Versuche) oder die Zusendung eines Ersatzgerätes zu.
Erst wenn diese scheitern, oder die Mängelbeseitigung für den Verkäufer unmöglich oder technisch und finanziell unzumutbar wäre, könnte er Dir auch den Kaufpreis zurückerstatten. Letztgenanntes dürfte aber derzeit nicht zutreffen, hat er doch noch mindestens vier Geräte verfügbar.
Wenn nun aber alle Stricke reißen und der Support des Verkäufers nicht das macht, was er soll, nämlich Dir bei der Einrichtung des Gerätes behilflich zu sein bzw. die Gewährleistung zu organisieren,
und Du die Kiste beim besten Willen nicht zum Laufen bekommst,
könntest Du mit den genauen Angaben wie etwa "Gerät funktioniert nicht, fehlender Support, Gewährleistung abgelehnt" einen Fall wegen Abweichung von der Artikelbeschreibung direkt über PayPal eröffnen (bis zu 180 Tagen nach Lieferdatum).
Spätestens dann wird der Support des Verkäufers funktionieren. Oder Du dein Geld zurückbekommen.
Allerdings musst Du den Artikel vermutlich vorab auf eigene Versandkosten zum Verkäufer zurücksenden.
Im Gewährleistungsfall wäre der Verkäufer zwar zur Übernahme der Rückversandkosten verpflichtet, dies sieht aber das PayPal-Fallmanagment erstmal anders, bevor es Dir quasi auf "Zuruf" die volle Kaufsumme zurückerstattet. Weil die programmtechnischen Möglichkeiten eben nur die Erstattung des gezahlten Betrages vorsehen.
Die Beitreibung der Rückversandkosten läge dann in Deinem privaten rechtlichen Rahmen, es sei denn, er veranlasst das von sich aus.
Nun denn, ohne PayPal wär das jetzt schon etwas umständlicher.
Eines sei aber gesagt:
Erstens musst Du zur Gewährleistung kein Video machen.
Umso besser aber, dass Du es gemacht hast und der Verkäufer Dir diese unqualifizierte Antwort gegeben hat.
Denn nun könntest Du selbstverständlich deine Gewährleistungsrechte geltend machen. Wenn der Verkäufer eine fehlerhafte Funktion einräumt, kann er auf keinen Fall die Reparatur von Dir selbst durchzuführend verlangen.
Dafür ist er als Verkäufer im Zusammenspiel mit seinem Verkäufer (Großhändler oder Hersteller) verantwortlich.
Das Recht stünde wohl auf Deiner Seite, nur müsstest Du das eben auch tatsächlich durchziehen.
Es ist hier auf eBay wahrlich ein Trauerspiel geworden, was sich hier alles so als gewerblicher Händler tummelt.
Nicht nur die Anbieter aus Fernost kommen um die Einhaltung der Verbraucherrechte herum, auch die ortsansässigen Händler versuchen diese scheinbar vermehrt zu umgehen.
Kläre Deinen Verkäufer doch bitte mal ob seiner Gewährleistungsverpflichtung auf.
https://dejure.org/gesetze/BGB/433.html
https://dejure.org/gesetze/BGB/434.html
https://dejure.org/gesetze/BGB/437.html
https://dejure.org/gesetze/BGB/439.html
Wohlgemerkt ist das sein Part, nicht Deiner im Zusammenspiel mit dem Hersteller. Das wäre abweichend davon erst im Falle einer eventuellen Garantieleistung nach sechs Monaten von Dir selbst mit dem Hersteller abzuklären. Bis dahin gilt jedoch insbesondere bei Neuware die automatische Beweislastumkehr, nach welcher ein herstellungsbedingter Defekt am Artikel vorausgesetzt und der Verkäufer in die Pflicht genommen wird.
Nur Durchsetzen musst Du das jetzt leider selbst, da die Fristen der eBay-Garantie leider abgelaufen sind.
Aber eines müsstetst Du mir jetzt noch erklären:
Wie kann ein Kauf über eBay direkt mit Kreditkarte bezahlt werden?
Das läuft doch meines Wissens nach immer über PayPal, und sei es nur als "Gastzahlung"?
Auch in dem Angebot des Verkäufers finde ich keine Hinweise auf eine Zahlung direkt mit KK, nur
"Zahlbar per PayPal- oder Banküberweisung"