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Der Verkäufer hat die Rückzahlung gekürzt

Der Verkäufer hat nach Rücksendung der Latzhose einen Betrag von € 22,40 als Rückzahlung gemeldet.

Tatsächlich habe ich aber nur € 13,42 EUR bekommen.Nach telefonischer Anfrage beim Verkäufer wurde der Abzug mit  

25v.H.Wiedereinlagerungskosten begründet.Wie komme ich an dasRestgeld und ist das überhaupt zulässig ?Die Meldung einesFalles war nicht möglich,da es sich um einen Abbruch handelte.

Akzeptiert Lösungen (1)

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Hallo,

das mit den Wiedereinlagerungskosten ist natürlich Nonsens.

Schreib den wohl neuen VK mal an und frag Ihn was er davon hält wenn Du die ganze Sache

mal der Wettbewerbstentrale meldest.

Mal sehen wie lange sein Laden dann noch verkauft.

Antworten (2)

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@rosali1910@  schrieb:

Der Verkäufer hat nach Rücksendung der Latzhose einen Betrag von € 22,40 als Rückzahlung gemeldet.

Tatsächlich habe ich aber nur € 13,42 EUR bekommen.Nach telefonischer Anfrage beim Verkäufer wurde der Abzug mit  

25v.H.Wiedereinlagerungskosten begründet.Wie komme ich an dasRestgeld und ist das überhaupt zulässig ?Die Meldung einesFalles war nicht möglich,da es sich um einen Abbruch handelte.


Servus @rosali1910

 

Es gibt sogar große Versandhäuser aus dem europäischen Ausland,

die in Deutschland offerieren und

welche - so hatte ich es auf dem Tisch - unfreie Sendungen nicht annehmen,

obwohl dies in D einen Wettbewerbsverstoß darstellt.

Einmal mehr,

wenn für Kunden - so mein derzeitiger Eindruck - nicht klar ersichtlich ist,

wann Retouren kostenlos sind und wann nicht (Ja, bei dem gibt es beides.)

und er bei Vorkasse auch einfach einen Teil für die Mehrkosten von der Erstattung abziehen könnte.

 

Das macht der schon seit Jahren so -

und wenn ihn niemand abmahnt,

wird das auch so bleiben.

 

Das ist bei Deinem Verkäufer nicht anders.

Der weiß es nicht besser,

hat aber reichlich wenig zu befürchten.

 

Ein Mahnbescheid ist eine Möglichkeit,

aber damit würdest Du zum derzeitigen Zeitpunkt "runterfallen".

Vielleicht könnten Ratgeber das mal bedenken,

bevor sie lässig einen raushauen.

 

Vor den Mahnbescheid hat man ein gewisses Pflichtprogramm abzuarbeiten.

Also mit datierter Frist Erstattung einfordern,

ankündigen,

was passieren wird,

wenn nichts kommt usw.

Sein Link zur europäischen Streitschlichtung ist nicht "scharf"...das kann teuer für ihn werden...

aber den würde ich einfach mal nutzen.

 

Ich würde ihn mal auf seine eigene Widerrufsbelehrung hinweisen,

in der - wie bei fast allen auch - steht:

"Folgen des Widerrufs Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist."

 

@rosali1910

 

Vielleicht könntest Du mal konkret schildern, was überhaupt vorgefallen ist.

 

Du hast gekauft, bezahlt erhalten und dann...?

 

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