23-05-2018 10:09
Der Verkäufer hat nach Rücksendung der Latzhose einen Betrag von € 22,40 als Rückzahlung gemeldet.
Tatsächlich habe ich aber nur € 13,42 EUR bekommen.Nach telefonischer Anfrage beim Verkäufer wurde der Abzug mit
25v.H.Wiedereinlagerungskosten begründet.Wie komme ich an dasRestgeld und ist das überhaupt zulässig ?Die Meldung einesFalles war nicht möglich,da es sich um einen Abbruch handelte.
Hallo,
das mit den Wiedereinlagerungskosten ist natürlich Nonsens.
Schreib den wohl neuen VK mal an und frag Ihn was er davon hält wenn Du die ganze Sache
mal der Wettbewerbstentrale meldest.
Mal sehen wie lange sein Laden dann noch verkauft.
@rosali1910@ schrieb:Der Verkäufer hat nach Rücksendung der Latzhose einen Betrag von € 22,40 als Rückzahlung gemeldet.
Tatsächlich habe ich aber nur € 13,42 EUR bekommen.Nach telefonischer Anfrage beim Verkäufer wurde der Abzug mit
25v.H.Wiedereinlagerungskosten begründet.Wie komme ich an dasRestgeld und ist das überhaupt zulässig ?Die Meldung einesFalles war nicht möglich,da es sich um einen Abbruch handelte.
Servus @rosali1910
Es gibt sogar große Versandhäuser aus dem europäischen Ausland,
die in Deutschland offerieren und
welche - so hatte ich es auf dem Tisch - unfreie Sendungen nicht annehmen,
obwohl dies in D einen Wettbewerbsverstoß darstellt.
Einmal mehr,
wenn für Kunden - so mein derzeitiger Eindruck - nicht klar ersichtlich ist,
wann Retouren kostenlos sind und wann nicht (Ja, bei dem gibt es beides.)
und er bei Vorkasse auch einfach einen Teil für die Mehrkosten von der Erstattung abziehen könnte.
Das macht der schon seit Jahren so -
und wenn ihn niemand abmahnt,
wird das auch so bleiben.
Das ist bei Deinem Verkäufer nicht anders.
Der weiß es nicht besser,
hat aber reichlich wenig zu befürchten.
Ein Mahnbescheid ist eine Möglichkeit,
aber damit würdest Du zum derzeitigen Zeitpunkt "runterfallen".
Vielleicht könnten Ratgeber das mal bedenken,
bevor sie lässig einen raushauen.
Vor den Mahnbescheid hat man ein gewisses Pflichtprogramm abzuarbeiten.
Also mit datierter Frist Erstattung einfordern,
ankündigen,
was passieren wird,
wenn nichts kommt usw.
Sein Link zur europäischen Streitschlichtung ist nicht "scharf"...das kann teuer für ihn werden...
aber den würde ich einfach mal nutzen.
Ich würde ihn mal auf seine eigene Widerrufsbelehrung hinweisen,
in der - wie bei fast allen auch - steht:
"Folgen des Widerrufs Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist."
Vielleicht könntest Du mal konkret schildern, was überhaupt vorgefallen ist.
Du hast gekauft, bezahlt erhalten und dann...?
Artikelnummer
@rosali1910
Oje- ein völlig neuer Gewerbetreibender, der offenbar nicht allzu viel Ahnung hat.
https://www.ebay.de/itm/Arbeitslatzhose-Arbeitshose-Mechaniker-Klempner-Hose-Latzhose-Gr-62-46-blaum...
Dass Du die Rückversandkosten tragen musst, dürfte klar sein. Also muss dir der Verkäufer den Artikelpreis und den Hinversand erstatten.
Ich gehe davon aus, dass die Hose nicht benutzt und alle Etiketten noch dran sind. Lagerkosten sind natürlich Quatsch. Ich fürchte aber, dass Du ohne zivilrechtliche Maßnahmen nicht weiterkommen wirst, was sich natürlich bei dem Kaufpreis nicht lohnt.
Du hast jetzt folgene Möglichkeiten:
- Du rufst einfach mal an und erklärst ihm freundlich seine eigene Widerrufsbelehrung.
- Du kannst ein Einschreiben mit deiner Forderung senden.
- Du lässt es auf sich beruhen und bewertest den Verkäufer sachlich rot.