Gewährleistung: Verkäufer antwortet nicht, PayPal hat das Geld ohne Retoure erstattet.
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25-09-2018 13:39
ich hatte nach fünf Monaten das Problem, dass ein Computer zu laut war. Der Verkäufer hat nicht geantwortet, deshalb habe ich PayPal eingeschaltet. Der Verkäufer ist gewerblich angemeldet und deshalb zu mindestens sechs Monaten Gewährleistung verpflichtet.
PayPal hat mir jetzt das Geld wiedergegeben. Aber ohne Retour-Adresse und ohne Verpflichtung, die Ware zu retournieren (was Sie tun müssen: Es besteht kein weiterer Handlungsbedarf steht in PayPal).
Da der Kaufvertrag jetzt nicht mehr gültig ist, muss ich dem Verkäufer die Ware natürlich zurück geben. Aber er antwortet nach wie vor nicht, weder per Mail, noch auf eBay.
Ich weiß auch nicht, an welche Adresse ich den Artikel schicken muss.
Was soll ich denn nun machen? Einfach abwarten und so lange die Ware zwischenlagern? "Verjährt" ein Kaufvertrag irgendwann?
Danke
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Wie kommst Du auf die Idee, dass der Kaufvertrag nicht mehr gültig wäre? Eine Paypal-Käuferschutz-Entscheidung löst doch keinen Kaufvertrag auf. Der Kaufvertrag besteht nach wie vor. Nur hast du jetzt Geld und Ware - der Verkäufer nichts. Dass jetzt bei Paypal steht, Du müsstest nichts mehr tun, ist auch zweitrangig.
Du hast den Verkäufer angeschrieben und um Übersendung eines Rücksendescheines und der Rücksendeanschrift gebeten? Dann warte ab.
Stelle den Rechner bis 31.12.2021 gut weg. Dann sind alle Ansprüche aus dem Kaufvertrag verjährt. Bis dahin kann der Verkäufer noch die Rücksendung oder die erneute Zahlung des Kaufpreises verlangen.
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Aber ich muss ihm natürlich die Wäre zurückgeben, aber das geht ja schlecht, wenn man keine Antwort bekommt.
Ich kann einen großen Computer nicht drei Jahre lang Zwischenlagern. Dafür habe ich einfach keinen Platz.
Das kann so nicht korrekt sein. Es geht ja hierbei auch um die Rückabwicklung bei einem Gewährleistungsfall.
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@daria-kauft-gern schrieb:ich hatte nach fünf Monaten das Problem, dass ein Computer zu laut war. Der Verkäufer hat nicht geantwortet, deshalb habe ich PayPal eingeschaltet. Der Verkäufer ist gewerblich angemeldet und deshalb zu mindestens sechs Monaten Gewährleistung verpflichtet.
PayPal hat mir jetzt das Geld wiedergegeben. Aber ohne Retour-Adresse und ohne Verpflichtung, die Ware zu retournieren (was Sie tun müssen: Es besteht kein weiterer Handlungsbedarf steht in PayPal).
Da der Kaufvertrag jetzt nicht mehr gültig ist, muss ich dem Verkäufer die Ware natürlich zurück geben. Aber er antwortet nach wie vor nicht, weder per Mail, noch auf eBay.
Ich weiß auch nicht, an welche Adresse ich den Artikel schicken muss.
Was soll ich denn nun machen? Einfach abwarten und so lange die Ware zwischenlagern? "Verjährt" ein Kaufvertrag irgendwann?
Danke
Servus @daria-kauft-gern
Um es ganz offen zu sagen:
Ich habe ein paar Zweifel,
dass Dein Nacherfüllungsersuchen so "gerichtsfest" gelaufen ist,
dass Du einfach mal so aus dem Vertrag raus bist.
Wenn der VK gewerblich verkauft,
gibt es auch eine Anschrift...
im Profil z.B.
Wenn Du ihn kontaktieren konntest,
musst Du auch ein Profil haben.
Wenn Du uns den Händlernamen nennst,
sind wir bestimmt in der Lage,
Dir entsprechende funktionierende Kontaktmöglichkeiten zu finden.
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Hier ist das Profil des Verkäufers: https://www.ebay.de/usr/isb-bretten
Ich habe ja ein eBay-Profil und habe ihn ja hier in eBay kontaktiert. Oder was meinst du damit, dass ich auch ein Profil haben muss?
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Augen auf... vor dem Kauf.
Nenn mich bekloppt,
aber bevor ich bei einem Händler kaufe,
nehme ich mir ein paar Minuten,
um das Impressum zu filzen.
Kommt mir alles komisch vor:
https://tinyurl.com/y6wdnsne
Schon allein die Dame... Entweder man schreibt sich mit ph oder mit f...
Geht es um den alten Apple ?
Nach meiner Einschätzung sind die ein paar Häuser weitergezogen...
und sie macht einen auf Hochzeitsplaner.
Denk aber daran,
dass ein Mangel schon wesentlich sein muss,
um aus der Nummer rauszukommen.
Ein lauter Lüfter ... muss nicht klappen.
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und melde den VK wegen der unzutreffenden Angaben.
Derzeit könntest Du die Dame über den eingestellten Artikel kontaktieren
und Ihr wegen der unvollständigen Daten,
die Dich in Deinen Rechten als Verbraucher einschränken,
eine Meldung bei der Wettbewerbszentrale versprechen. 😉
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Servus offiziellus,
das, was du so schnell gefunden hast, habe ich in fünf Monaten nicht gefunden 😮
Interessant, jetzt weiß ich immerhin, dass der Mac in einer nicht mehr vorhandenen GmbH genutzt wurde.
Der Mangel ist gravierender. Habe das auch von einer erfahrenen IT-Systemelektronikerin prüfen lassen. Der Lüfter der Grafikkarte ist defekt und eine baugleiche Karte kostet gebraucht 149€ (ohne Einbau). Also, ja, es geht um den Mac. Mac Grafikkarten sind leider super teuer.
Jedenfalls, wie lange muss ich das Teil nun lagern? o.O
Im Zweifel findet sich wohl immer noch ein Ort und dann lasse ich ihn eben 3 Jahre hier stehen
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Für mich wäre da allerdings Voraussetzung,
dass ich per Einwurfeinschreiben diese Frist gesetzt habe und diese angemessen ist.
Verstreicht die Frist ohne Reaktion,
wird es durch die Einmischung von Paypal etwas schwierig.
Denn entweder habe ich nun das Recht zu mindern,
z.B. in der Höhe der Kosten,
die ich aufwenden muss,
um den Artikel wieder gebrauchsfähig zu machen
oder ganz zurückzutreten und damit in ein Rückgewährschuldverhältnis einzusteigen.
Und hier geht der Ärger los,
weil die Bedingungen dafür frei aushandelbar sind.
Man selbst legt als Käufer keinen Wert darauf,
weil man schließlich nicht auf den Rücksendekosten sitzenbleiben möchte,
die bei Sachmangel und Nacherfüllungsverweigerung der VK tragen müsste.
Eine unfreie Sendung führt hier wohl auch eher nicht zum Ziel.
Da würde ich nun vermutlich wieder wenigstens mit einem Einschreiben kommen
und parallel an die bei PP verwendete E-Mailanschrift den VK auffordern,
mir das Porto vorzustrecken und andernfalls den Artikel eben doch aufzubewahren... unter Umständen gegen Gebühr zur Einlagerung.
Ein Austausch der Karte ginge aber ja auch.... Kosten abziehen und erneut zahlen z.B....
Aber schon schwierig,
wenn ein VK so schlecht greifbar ist.
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Ist denn eine eBay-Nachricht weniger rechtskräftig als ein Einschreiben? Einschreiben können abgelehnt oder nicht abgeholt werden. Auch ein Einschreiben Einwurf ist ja nun nicht ganz rechtskräftig. Ich hatte ihm ja schon lange per eBay eine Frist gesetzt und die hat er ja nicht eingehalten.
An die bei PayPal hinterlegte E-Mail-Adresse habe ich auch schon eine Nachricht geschrieben. Leider auch hier keine Antwort.
Die Frau wohnt ja bereits nicht mehr an der im Impressum angegebenen Adresse. Ob der Mann nun auch wo anders wohnt, weiß man nun nicht mal. Einfach so dort hin senden ist also auch nicht unbedingt sinnvoll.
Mal schauen, vielleicht hört man ja die nächsten Wochen doch noch was. Ansonsten frage ich mich, ob man den Artikel wohl entsorgen könne, wenn man innerhalb einer gewissen Zeit keine Antwort auf die Gebühr zur Einlagerung bekommt.
Sehr komische Sache...
Viele Grüße
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Nein, ich halte die Nachrichten über Ebay für sich genommen nicht für "gerichtsfest".
Einwurfeinschreiben KANN da rechtssicherer sein... gerade in Zusammenhang mit anderen Kontaktmöglichkeiten.
Du bist Verbraucher,
der VK ist Händler.
Für die Falschangaben kannst Du ja zunächst nichts.
Ich finde es halt schwierig,
dass Ebay bzw. Paypal in den Prozess der "Mängelrüge" derart verkürzend eingreift.
DAS macht die Sache in meinen Augen so unsicher.