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Händler bricht Kauf mit offensichtlich falscher Begründung ab ...

Ich habe mitte November einen Artikel gekauft, der vom Händler (Profi, kein Privatanbieter) vergleichsweise sehr günstig angeboten wurde. Es handelte sich um eine Vorbestellung, der Artikel war also noch nicht erschienen. Bezahlt hatte ich auch direkt per Paypal. Einen Tag später wurde der Kauf durch den Händler abgebrochen, mit der Begründung, der Artikel sei "nicht mehr vorrätig oder er ist beschädigt", was bei einem noch nicht erschienenen Artikel natürlich nicht stimmen kann. Das Geld wurde direkt zurückgebucht. Jetzt, einige Wochen später, bietet der selbe Händler den (inzwischen veröffentlichten und auch vorrätigen) Artikel plötzlich wieder an, aber deutlich teurer. Kann ich gegen den Abbruch des Verkaufes unter Angabe von offensichtlichen Unwahrheiten irgendwie Widerspruch einlegen?

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@looping-chewie schrieb:

Ich habe mitte November einen Artikel gekauft, der vom Händler (Profi, kein Privatanbieter) vergleichsweise sehr günstig angeboten wurde. Es handelte sich um eine Vorbestellung, der Artikel war also noch nicht erschienen. Bezahlt hatte ich auch direkt per Paypal. Einen Tag später wurde der Kauf durch den Händler abgebrochen, mit der Begründung, der Artikel sei "nicht mehr vorrätig oder er ist beschädigt", was bei einem noch nicht erschienenen Artikel natürlich nicht stimmen kann. Das Geld wurde direkt zurückgebucht. Jetzt, einige Wochen später, bietet der selbe Händler den (inzwischen veröffentlichten und auch vorrätigen) Artikel plötzlich wieder an, aber deutlich teurer. Kann ich gegen den Abbruch des Verkaufes unter Angabe von offensichtlichen Unwahrheiten irgendwie Widerspruch einlegen?


Servus @looping-chewie

 

Rein formal dürfte es hier um keinen wirklichen Irrtum gehen,

der zur Anfechtung berechtigte.

Ein Kalkulationsirrtum ist kaufmännische Unfähigkeit,

aber eben kein Irrtum im rechtsrelevanten Sinne.

 

Leider ist es so,

dass immer mehr Händler Waren - auch vorbestellbare - zu einem Preis

und zu Termeinen anbieten,

die sie nicht einhalten können.

Das ist in den meisten Fällen wettbewerbswidrig

und unter bestimmten Umständen Verbrauchertäuschung.

 

Hier kann man meistens nicht viel mehr tun als eine Meldung bei der Wettbewerbszentrale zu machen.

Dieser Tiger ist allerdings etwas zahnlos,

so erscheint es mir.

Mein Eindruck:

Nicht weil er keine Beißerchen hat,

sondern weil oft nicht geneigt,

sie aus der Kukidentlösung rauszunehmen und zu benutzen.

 

Vermutlich ist diese Zahl an Verstößen auch besonders hoch.

 

Ebay interessiert das eher weniger.

Im Hintergrund mag es sie stören,

so dass ein Händler irgendwann Einschränkungen erfährt.

Das ist aber für Außenstehende nicht zu erkennen.

 


@looping-chewie schrieb:

Ich habe mitte November einen Artikel gekauft, der vom Händler (Profi, kein Privatanbieter) vergleichsweise sehr günstig angeboten wurde. Es handelte sich um eine Vorbestellung, der Artikel war also noch nicht erschienen. Bezahlt hatte ich auch direkt per Paypal. Einen Tag später wurde der Kauf durch den Händler abgebrochen, mit der Begründung, der Artikel sei "nicht mehr vorrätig oder er ist beschädigt", was bei einem noch nicht erschienenen Artikel natürlich nicht stimmen kann. Das Geld wurde direkt zurückgebucht. Jetzt, einige Wochen später, bietet der selbe Händler den (inzwischen veröffentlichten und auch vorrätigen) Artikel plötzlich wieder an, aber deutlich teurer. Kann ich gegen den Abbruch des Verkaufes unter Angabe von offensichtlichen Unwahrheiten irgendwie Widerspruch einlegen?


@looping-chewie

 

auch gewerbliche Anbieter können sich, genauso wie private Verkäufer, auf den Irrtumsparagraphen §119 berufen, was allerdings nicht alle wissen

 

oft wird dann eine "falsche" Begründung geliefert (auch von privaten), wobei es bei eBay auch keinen Bezug zum 119er im Formular für einen Kaufabbruch gibt

 

was Du machen kannst? den Rechtsweg beschreiten, mit dem Risiko, das der Händler Recht bekommt

Hier haben beide Fehler gemacht: Du hast zu voreilig bezahlt. Würde ich nie machen, auch wenn es ein seriöser Händler oder

Gewerblicher ist.

Der Händler hat zu voreilig was angeboten, was er gar nicht da hatte. Sollte man auch nie machen. Er hat wahrscheinlich den

Artikel wieder frisch bekommen, aber wahrscheinlich zu einem teuerem Einkaufspreis.

Dass der Händler Dir das Geld gleich wieder erstattet hat, ist positiv zu sehen. Dadurch ist Dir kein Schaden entstanden.

Der Händler hat den gleichen Artikel später wieder teurer angeboten, ist von der Logik her verständlich, sonst legt er drauf, oder

würde zumindest nichts daran verdienen.

Eigentlich könntest Du auf den Artikel zu dem niedrigen Preis bestehen, aber fairer Weise würde ich darauf verzichten, denn die

Händler haben über den Verkauf über das Netz eh einen schweren Stand, weil sie zu wenig an den Waren verdienen. Zudem sind die Käufer von ebay und PayPal so wieso im Vorteil, siehe Kauferschutz. Ich weis von was ich rede, denn ich war mal Selbstständig im Handwerk, allerdings noch ohne Internet und ohne Handel.

Besorg dir eine Rechtschutzversicherung und verklag den Verkäufer...
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