02-12-2017 11:32
Ich habe mitte November einen Artikel gekauft, der vom Händler (Profi, kein Privatanbieter) vergleichsweise sehr günstig angeboten wurde. Es handelte sich um eine Vorbestellung, der Artikel war also noch nicht erschienen. Bezahlt hatte ich auch direkt per Paypal. Einen Tag später wurde der Kauf durch den Händler abgebrochen, mit der Begründung, der Artikel sei "nicht mehr vorrätig oder er ist beschädigt", was bei einem noch nicht erschienenen Artikel natürlich nicht stimmen kann. Das Geld wurde direkt zurückgebucht. Jetzt, einige Wochen später, bietet der selbe Händler den (inzwischen veröffentlichten und auch vorrätigen) Artikel plötzlich wieder an, aber deutlich teurer. Kann ich gegen den Abbruch des Verkaufes unter Angabe von offensichtlichen Unwahrheiten irgendwie Widerspruch einlegen?
@looping-chewie schrieb:Ich habe mitte November einen Artikel gekauft, der vom Händler (Profi, kein Privatanbieter) vergleichsweise sehr günstig angeboten wurde. Es handelte sich um eine Vorbestellung, der Artikel war also noch nicht erschienen. Bezahlt hatte ich auch direkt per Paypal. Einen Tag später wurde der Kauf durch den Händler abgebrochen, mit der Begründung, der Artikel sei "nicht mehr vorrätig oder er ist beschädigt", was bei einem noch nicht erschienenen Artikel natürlich nicht stimmen kann. Das Geld wurde direkt zurückgebucht. Jetzt, einige Wochen später, bietet der selbe Händler den (inzwischen veröffentlichten und auch vorrätigen) Artikel plötzlich wieder an, aber deutlich teurer. Kann ich gegen den Abbruch des Verkaufes unter Angabe von offensichtlichen Unwahrheiten irgendwie Widerspruch einlegen?
auch gewerbliche Anbieter können sich, genauso wie private Verkäufer, auf den Irrtumsparagraphen §119 berufen, was allerdings nicht alle wissen
oft wird dann eine "falsche" Begründung geliefert (auch von privaten), wobei es bei eBay auch keinen Bezug zum 119er im Formular für einen Kaufabbruch gibt
was Du machen kannst? den Rechtsweg beschreiten, mit dem Risiko, das der Händler Recht bekommt