09-09-2014 11:00
Liebe Helfer hier, mein Problem fing ganz harmlos an, hat sich inzwischen aber so zugespitzt, dass ich keinen Rat mehr weiss. Da es die Ebay-Telefonberatung wohl nicht mehr gibt, kann mir hier vielleicht jemand helfen. Am 14.08. habe ich einen Mantel bei einem gewerblichen Anbieter gekauft, da er nicht passte, habe ich am 19.08. den Mantel noch einmal eine Nummer größer gekauft. Den zu kleinen Mantel habe ich wieder zurückgeschickt. Leider habe ich vergessen, einen Wiederspruch einzureichen! Der Verkäufer wollte mir nicht kulant entgegenkommen und bestand darauf, dass ich mir einen Ersatzartikel aussuche. Ich habe versucht zu erklären, dass ich keine zwei Artikel kaufen kann, leider vergeblich. Der Verkäufer meinte, dass ich nicht verstehen würde, ihm ginge es um den Umsatz. Mich nur als Umsatzquelle zu sehen, hat mich doch dann etwas verärgert. So habe auch den zweiten Mantel zurückzugeben. Und nun wird es etwas kompliziert. Ich meldete ordnungsgemäß den Wiederspruch an und schickte ihn auf Wunsch mit Versicherung zurück. Dann gab ich den gleichen Mantel, von dem es noch einen gab, als Ersatzartikel an. Es hat keine zwei Minuten gedauert, da wurde der zweite Mantel aus dem Angebot entfernt. Mir wurde dann mitgeteilt, dass ich ja im Besitz dieses Mantels wäre. Ich habe geantwortet, dass ich meinen Mantel zurückgeben werde und einen gleichen Mantel bestellen möchte, ich habe auch Zeugen, dass noch ein zweiter Mantel bei Ebay eingestellt war. Darauf wurde vom Verkäufer gar nicht mehr eingegangen. Er signalisierte, dass ich dem Mantel nicht mehr bekommen würde und sollte mir etwas anderes aussuchen. Er hat auch einen Fall wegen Abbruch eröffnet, dem ich dann dringend zustimmen sollte. Ich habe geschaut, was der Verkäufer in meiner Größe und zu diesem Preis noch anbietet und stellte fest, dass es für mich wohl nur ein geblümtes Kleid gab. Da es bei dem Mantel ja schon zu Größenunterschieden kam und ich dann doch eine Nr. größer bestellen musste, war ich nun unsicher. Ich habe dann nach den Maßen für die in Frage kommende Größe gestellt - die Antwort war, dass es nicht möglich ist, die Maße mitzuteilen und es halt ein gewisses Risiko bei der Bestellung gäbe. Ich solle mir die gewünschte Größe gut überlegen, eine weitere Rücknahme wäre nicht mehr möglich. Muss ich das so hinnehmen? Wer hat bitte einen Rat für mich? Vielen Dank und liebe Grüße!!!
Ich habe das jetzt so verstanden - korrigiere mich, falls ich es missverstanden habe:
1. Du hast einen Mantel bei einem gewerbl. Händler gekauft, den es in verschiedenen Größen gegeben hatte.
2. Weil der gekaufte Mantel zu klein gewesen ist, bestelltest du ihn eine Nummer größer und schicktest den zu kleinen Mantel an den VK zurück, OHNE anderweitig ausdrücklich in Textform deinen Widerruf zu erklären.
3. Irgendwann - da fehlt uns die Zeitangabe - konntet ihr euch dann aber nicht auf Erstattung für den zurückgesendeten Mantel einigen. Der VK wollte vermutlich wg. der fehlenden Widerrufserklärung, dass du statt Erstattung einen anderen Artikel aussuchst.
Hier mal einen Break. Ich muss mir mal eben an den Kopf greifen.
Ein solches Händlerverhalten ist natürlich völlig überflüssig und imho auch nicht statthaft.
ABER: Der nächste Schritt deinerseits war auch nicht okay - wenn ich auch deinen Unmut gut verstehen kann.
4. Weil du dich geärgert hast (?), schicktest du eine Widerrufserklärung für den passenden Mantel und diesen von dir aus versichert an den Händler zurück, nur um das gleiche Teil in derselben Größe erneut zu bestellen?
5. Dieser zweite Mantel in deiner Größe war dann aber plötzlich nicht mehr im Angebot?
6. Es bliebt als Ersatzkauf ein Kleid, für das du keine detaillierten Größenangaben mehr bekommst und das du angeblich auch nicht mehr zurückgeben darfst?
Hier ist aber alles falsch!!! Von beiden Seiten.
Entweder man nimmt als Händler eine zurückgeschickte Ware an und sieht das als Widerruf (eine schriftl. Erklärung kann man ja zur Not noch "nachverlangen") oder man akzeptiert den Widerruf nicht, dann bleibt der Mantel aber Eigentum des Käufers.
Es ist wenig sinnvoll und - wie gesagt - imho nicht statthaft, den Mantel dann zu behalten und zu verlangen, dass der Kunde dafür was anderes abnimmt.
Vielleicht hast du Glück und die Widerrufsbelehrung des VK ist total falsch. Dann ist sie praktisch wie gar nicht erklärt und deine Widerrufsfrist hätte noch gar nicht begonnen.
Kann man so aber nicht beurteilen.