14-04-2017 18:37
Ich habe vor 9 Monaten ein Bügeleisen bei einem Ebayhändler gekauft.Nun ist es kaputt und der Händler sagt mir ich hätte bei onlinekäufen nur 6 Monate Garantie.Ich dachte der Onlinehandel wäre gleichgestellt mit dem Kauf im Laden.Kann mir jemand sagen was ich tun kann oder hat er etwa rechtß?
MfG
@putzteufel0_9 schrieb:Ich habe vor 9 Monaten ein Bügeleisen bei einem Ebayhändler gekauft.Nun ist es kaputt und der Händler sagt mir ich hätte bei onlinekäufen nur 6 Monate Garantie.Ich dachte der Onlinehandel wäre gleichgestellt mit dem Kauf im Laden.Kann mir jemand sagen was ich tun kann oder hat er etwa rechtß?
MfG
Du hast auch im Laden nicht generell 2 Jahre Garantie sondern Gewährleistung. Nach 6 Monaten mußt du aber Nachweisen das der Mangel schon bei der Übergabe vorhanden war. Für eventuelle Garantieansprüche wende dich an den Hersteller.