11-08-2014 15:29
Hallo, ich muss nochmal was fragen:
Ich habe einen Rock ersteigert (Art.-Nr. 371113736668), den die Verkäuferin mir jetzt nicht schicken will oder kann, da sie ihn angeblich nicht mehr findet. Deshalb hat sie mir einen Transaktionsabbruch geschickt, dem ich zustimmen sollte. Weil ich aber die Story mit dem verlorenen Rock unglaubwürdig finde und diese Verkäuferin auch sehr viel mit Pushern "arbeitet" (u. a. wurde auch mein Rock schon mal an ihren Pusher verkauft), habe ich den Transaktionsabbruch abgelehnt, damit solche Leute nicht auch noch die Verkaufsprovision erstattet bekommen.
Leider war das vielleicht etwas vorschnell, denn ich hatte den Rock noch nicht bezahlt. Den Abbruch abzulehnen bedeutet doch, dass man am Kaufvertrag festhalten will. Wenn ich jetzt bezahle, weiß ich doch von vornherein, dass ich den Artikel nicht erhalten werde. Und wenn ich nicht bezahle eröffnet die Verkäuferin wahrscheinlich einen Fall wegen eines nicht bezahlten Artikels, oder?
Dann landet der Schwarze Peter wieder bei mir.
Habe ich einen Fehler gemacht? Was würdet Ihr jetzt tun?
Danke für Eure Meinungen
cocopau1508
Du kannst der Verkäuferin schreiben, aufgrund ihres bisherigen Verhaltens machst Du die Unsicherheitseinrede geltend und wirst erst nach Warenerhalt zahlen