Hilft der ebay-Kundenservice unseriösen Verkäufern? Defekt, unvollständig = Bewertung gelöscht ?!!
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24-01-2020 19:21
Hallo liebe Mitforisten !
Ich habe letzte Woche einen MEDION AKOYA P2212T ( Artikelnummer: 153799801064 ) erworben.
Bereits 14 Minuten nach Kauf wollte die Verkäuferin per mail wissen, wann ich denn überweise, was sofort geschehen ist). 24 Minuten nach Kauf dann erneut !
90 Minuten nach Kauf und Bezahlung wollte Sie wissen, warum ich ihr nicht antworte. Belästigung pur - ich wollte hier einkaufen, nicht chatten !
Die Lieferung trifft am 22.1. um 13.04 Uhr ein - bereits um 13.28 Uhr möchte die Verkäuferin wissen, ob das Gerät heile bei mir angekommen ist – ohne Worte !
Sofort beim Auspacken fällt auf, das das Gerät nicht vollständig ist, das Tastatur-Unterteil fehlt. Einzeln hat es dieses "Oberteil‘ nie im Handel gegeben.
Leider hat das Gerät auch keine Tastatur, um es zu bedienen, also bitte ich die Verkäuferin um Rücknahme.
Die sieht in keinster Weise den Fehler bei sich und stalkt den Kundenservice, DER DEN FALL ZU IHREN GUNSTEN SCHLIESST - AM LIEFERTAG UND OHNE JEGLICHE PRÜFUNG DER FAKTEN !
Dies hat zur Folge, dass Sie sich bestärkt fühlt und im Recht wähnt.
Nach langem Theater mit dem Gerät, gelingt es mir, eine Windows10-Bildschirmtstatur zu aktivieren, mit der ich jedoch nicht ins BIOS komme - da beim Start (um ins BIOS zu gelangen) noch keine Tastatur geladen ist, geht das eben nicht. Bei der anschliessenden Überprüfung des Gerätes stelle ich fest, dass das Gerät nicht 4, sondern nur 2 GB Arbeitsspeicher hat. Außerdem stürzt die Grafik des Gerätes ab, sobald auch nur etwas Leistung gebraucht wird, dh. Surfen mit Browser ist nicht möglich, sobald auch nur ein kleines Video angezeigt werden soll, ist ein totaler Absturz ist die Folge.
Nach kategorischer Ablehnung der Rückgabe, habe ich die Verkäuferin sachlich korrekt bewertet - DIESE BEWERTUNG HAT EBAY GELÖSCHT - einfach so !
Nun zieht sich seit Mittwoch der mail-Ärger mit der Verkäuferin hin, die bereits einer Rücknahme zugestimmt hatte, dies aber leider nach Telefon-Support durch die Hotline doch nicht möchte. Scheinbar wird hier der unehrliche Verkäufer geschützt und niemand befasst sich mit den Fakten.
Gibt es eine Durchwahl, etc. zu einem konkreten Ansprechpartner bei Ebay ? Die Hotline erscheint mir nicht geeignet, aufgrund TOTALER INKOMPETENZ.
Sollte ich mein Geld in diesem speziellen Fall nicht zurückerhalten, geht dieser Fall ans Gericht UND an den Verbraucherschutz, da Ebay hier definitiv eine geordnete Rückgabe verhindert hat.
Wir stehen hier kurz vor unserer Abmeldung, da der Kundendienst bereits schon einmal in einem Monat eine Fehlentscheidung getroffen hat, siehe mein letzter Beitrag. Dort wollte der Verkäufer nicht liefern und hat das auch geschaft - Wir haben stattdessen eine Abmahnung wegen nicht bezahltem Artikel erhalten, obwohl ich den Fall mit der Hotline geklärt habe und diese Hilfe zugesagt hatte – Danke auch schön !!
Ebay macht sich hier durch seine Fehlentscheidungen zwar nur vielleicht mitschuldig, aber ganz sicher unbeliebt - uns reichts nun !
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Hallo @dernickkauftein
Dein Problemfall wurde von eBay geschlossen, weil bei Überweisung kein Käuferschutz besteht. Und wenn dann eBay zu Gunsten der Verkäuferin schließt, werden auch negative Bewertungen gelöscht. Sowas nennt eBay Verkäuferschutz.
Klappt zwar nicht immer bei allen Verkäufern, aber Deine scheint da auf Zack gewesen zu sein.
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Bedingt!
Und ich Dödel ziehe mich da an den anderen Fakten hoch.
Zumindest was die Fallschließung betrifft.
Bei den Bewertungen glaube ich allerdings nicht so recht dran.
Meiner Meinung nach kann ich die Transaktion trotzdem sachlich negativ bewerten.
Ganz anders hingegen,
wenn TE sich anfänglich nur auf die fehlende Tastatur-Einheit bezogen und dies auch in der Bewertung erwähnt hat.
Dann greift ganz klar der Verkäuferschutz:
https://www.ebay.de/help/policies/selling-policies/verkuferschutz-nur-bei-ebayde?id=4345&st=12&pos=1...
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Leider hat das Gerät auch keine Tastatur, um es zu bedienen, also bitte ich die Verkäuferin um Rücknahme.
---> steht da nicht, also muß VK das auch nicht
Die sieht in keinster Weise den Fehler bei sich und stalkt den Kundenservice,
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Hallo Terri,
man könnte glauben, die Verkäuferin wäre Deine Schwester !
Zum Bedienen eines Tabletts gehört eine Tastatur - mindestens auf dem Bildschirm. War aber leider keine vorhanden.
Den rund 30 mails der Verkäuferin entnehme ich das "STALKEN" - Ebays Entscheidung spricht für sich.
Und wenn das, was ich geschrieben habe, für Dich bereits "konfus" ist, dann müßtest Du mal den mail-verlauf mit dieser Person einsehen.
Aber da Du Dich ja nicht für Fakten interessierst, ist Dir sicherlich auch entgangen, das das Gerät nur 2 statt 4 GB RAM hat und die Grafik defekt ist, nicht wahr ?
Arbeitest Du für Ebay ?
Für mich sieht das jedenfalls mal wieder danach aus - aber ich danke Dir trotzdem für Deine Halbherzigkeit !
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Entschuldige, wenn ich hier gleich mal laut loslache - es geht hier gerade um eine Tastatur, die NICHT im Lieferumfang inclusive ist - weder in der AB noch auf dwm Bild.
Dann sollte man die auch nicht erwarten und bei Unklarheiten fragt man nach.
Eure Verhaltensweisen mal völlig außen vor.
Jedenfalls regst Du Doch gerne auf, eine etwas eingeschränkte Impulskontrolle im Bezug auf Aggressionen entnehme ich Deiner Antwort.
Um das mal im Zusammenhang mit MIR zu verhindern, kommst Du jetzt auf meine Bietersperrliste - man weiß ja nie... Also: dernickkauftbeimirnichtein
Vielleicht kaufst Du doch besser im Laden.
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@dernickkauftein schrieb:Hallo liebe Mitforisten !
Ich habe letzte Woche einen MEDION AKOYA P2212T ( Artikelnummer: 153799801064 ) erworben.
Bereits 14 Minuten nach Kauf wollte die Verkäuferin per mail wissen, wann ich denn überweise, was sofort geschehen ist). 24 Minuten nach Kauf dann erneut !
90 Minuten nach Kauf und Bezahlung wollte Sie wissen, warum ich ihr nicht antworte. Belästigung pur - ich wollte hier einkaufen, nicht chatten !
Die Lieferung trifft am 22.1. um 13.04 Uhr ein - bereits um 13.28 Uhr möchte die Verkäuferin wissen, ob das Gerät heile bei mir angekommen ist – ohne Worte !
Sofort beim Auspacken fällt auf, das das Gerät nicht vollständig ist, das Tastatur-Unterteil fehlt. Einzeln hat es dieses "Oberteil‘ nie im Handel gegeben.
Leider hat das Gerät auch keine Tastatur, um es zu bedienen, also bitte ich die Verkäuferin um Rücknahme.
Die sieht in keinster Weise den Fehler bei sich und stalkt den Kundenservice, DER DEN FALL ZU IHREN GUNSTEN SCHLIESST - AM LIEFERTAG UND OHNE JEGLICHE PRÜFUNG DER FAKTEN !
Dies hat zur Folge, dass Sie sich bestärkt fühlt und im Recht wähnt.
Nach langem Theater mit dem Gerät, gelingt es mir, eine Windows10-Bildschirmtstatur zu aktivieren, mit der ich jedoch nicht ins BIOS komme - da beim Start (um ins BIOS zu gelangen) noch keine Tastatur geladen ist, geht das eben nicht. Bei der anschliessenden Überprüfung des Gerätes stelle ich fest, dass das Gerät nicht 4, sondern nur 2 GB Arbeitsspeicher hat. Außerdem stürzt die Grafik des Gerätes ab, sobald auch nur etwas Leistung gebraucht wird, dh. Surfen mit Browser ist nicht möglich, sobald auch nur ein kleines Video angezeigt werden soll, ist ein totaler Absturz ist die Folge.
Nach kategorischer Ablehnung der Rückgabe, habe ich die Verkäuferin sachlich korrekt bewertet - DIESE BEWERTUNG HAT EBAY GELÖSCHT - einfach so !
Nun zieht sich seit Mittwoch der mail-Ärger mit der Verkäuferin hin, die bereits einer Rücknahme zugestimmt hatte, dies aber leider nach Telefon-Support durch die Hotline doch nicht möchte. Scheinbar wird hier der unehrliche Verkäufer geschützt und niemand befasst sich mit den Fakten.
Gibt es eine Durchwahl, etc. zu einem konkreten Ansprechpartner bei Ebay ? Die Hotline erscheint mir nicht geeignet, aufgrund TOTALER INKOMPETENZ.
Sollte ich mein Geld in diesem speziellen Fall nicht zurückerhalten, geht dieser Fall ans Gericht UND an den Verbraucherschutz, da Ebay hier definitiv eine geordnete Rückgabe verhindert hat.
Wir stehen hier kurz vor unserer Abmeldung, da der Kundendienst bereits schon einmal in einem Monat eine Fehlentscheidung getroffen hat, siehe mein letzter Beitrag. Dort wollte der Verkäufer nicht liefern und hat das auch geschaft - Wir haben stattdessen eine Abmahnung wegen nicht bezahltem Artikel erhalten, obwohl ich den Fall mit der Hotline geklärt habe und diese Hilfe zugesagt hatte – Danke auch schön !!
Ebay macht sich hier durch seine Fehlentscheidungen zwar nur vielleicht mitschuldig, aber ganz sicher unbeliebt - uns reichts nun !
Auf den Bildern ist kein Tastatur Unterteil zu finden!
Falls sonst noch Mängel sind, steht dir frei gegen deine Vk vorzugehen:
Welche Rechte stehen mir zu, wenn die Ware mangelhaft ist?
ebay und besonders die Callcenter Mitarbeiter können nicht beurteilen, was nicht stimmt und bei Überweisung gibt es keinerlei Hilfe!
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man sollte sich vor Gebotsabgabe die Beschreibung UND die Bilder des Artikels anschauen:
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was hat das Öffnen des Gehäuses mit der Rückgabe zu tun?
Wenn tatsächlich ein 2GB-Modul verbaut ist kann etwas nicht stimmen!
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Hier mal noch in Ergänzung ein anderer Bericht vom IT-Magazin aus Feb. 2014.
Da wird die bedingte Leistungsfähigkeit bei Verwendung als Tablet beschrieben, auch die Aufteilung der Komponenten:
https://www.tipps-archiv.de/medion-akoya-p2212t.html
Ferner möchte ich fast die Aussage bezweifeln, dass nur ein 2 GB RAM enthalten ist.
2 GB waren bei der abgespeckten Version P2211T verbaut.
https://community.medion.com/t5/Notebook-Netbook/Medion-Akoya-P2211T-Tablet-RAM-amp-HDD/td-p/2677
Gemäß der abgebildeten "Basisinformation" von Windows 10 sind 4 GB verbaut. Gemäß des Berichtes vom IT-Magazin auch komplett im Tablet-Teil.
Einzige Möglichkeit wär wohl ein Defekt, dann stiege doch aber meist der gesamte RAM-Riegel aus?
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Schöner langer Text, sauber formuliert,
aber:
Du hast wohl übersehen, dass der Verkäufer immer nur von "Tablet" schreibt?
In diesem Falle bekommt Dein Statement bezogen auf "Inkompetenz" eine besondere Würze, wie ich finde.
Meiner Meinung nach wurde dann auch die Bewertung vollkommen zu Recht gelöscht,
weil der Verkäufer Dir (bezogen auf die von Dir als fehlend monierte Tastatur) das Unterteil nie angeboten hatte.
Egal, ob das ursprünglich von Aldi mal als "Convertible" (also verwendbar als Laptop mit Tastatur oder als reines Tablet) verkauft wurde oder nicht.
Angeboten und abgebildet war ausschließlich das Tablet-Teil.
In der Beschreibung von Aldi steht auch deutlich, dass man das sowohl als Laptop als auch als Tablet verwenden kann.
https://aldi.medion.com/md99360/nord/
Oder auch bei Computer Bild:
Meine Meinung:
Wie schon gesagt: Von Laptop war beim Verkäufer nie die Rede, immer nur von Tablet.
Was ganz anderes wäre die Sache mit dem Arbeitsspeicher:
Privatverkäufer müssten nur bei Abweichung von der Artikelbeschreibung zurücknehmen.
2 GB RAM statt 4 GB wären schon ein eklatanter Unterschied, wenn 4 GB dank Artikelbeschreibung zugesichert waren.
Ich vermute mal, dass das Gerät nicht so stabil läuft, weil einige der wichtigen Komponenten im hier nicht angebotenen Unterteil enthalten sind?
Denn der Verkäufer redet was von "Festplatte: 64 GB", was nach der Beschreibung von Aldi aber nur dem Flash-Speicher entspricht. Bei Aldi ist nämlich auch noch eine "500 GB HDD" erwähnt, die mit hoher Wahrscheinlichkeit im Tastaturteil verbaut war.
Ob der Verkäufer nun darauf explizit hätte hinweisen müssen,
da wäre ich überfragt.
Mal ganz abgesehen davon, dass die Kiste im Original von CB vor sechs Jahren (März 2014) erwähnt wurde.
Bei dem Fortschritt bei den Geräten, was kann man da eigentlich noch erwarten?
Auch verkauft der für meinen Geschmack selbst für einen Schrauber etwas zuviele komplette, gebrauchte Gaming-PC's:
https://www.ebay.de/fdbk/feedback_profile/madrie_6?filter=feedback_page:All
Was aber dann allenfalls ebenfalls nur ein Gericht einzuordnen hätte.
Zumal das Profil für Jedermann offen erkennbar ist, in Hinsicht auf "privat" und verkaufte Artikel / Bewertungen als Verkäufer.
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@dernickkauftein schrieb:Hallo liebe Mitforisten !
Ich habe letzte Woche einen MEDION AKOYA P2212T ( Artikelnummer: 153799801064 ) erworben.
Bereits 14 Minuten nach Kauf wollte die Verkäuferin per mail wissen, wann ich denn überweise, was sofort geschehen ist). 24 Minuten nach Kauf dann erneut !
90 Minuten nach Kauf und Bezahlung wollte Sie wissen, warum ich ihr nicht antworte. Belästigung pur - ich wollte hier einkaufen, nicht chatten !
Die Lieferung trifft am 22.1. um 13.04 Uhr ein - bereits um 13.28 Uhr möchte die Verkäuferin wissen, ob das Gerät heile bei mir angekommen ist – ohne Worte !
Sofort beim Auspacken fällt auf, das das Gerät nicht vollständig ist, das Tastatur-Unterteil fehlt. Einzeln hat es dieses "Oberteil‘ nie im Handel gegeben.
Leider hat das Gerät auch keine Tastatur, um es zu bedienen, also bitte ich die Verkäuferin um Rücknahme.
Die sieht in keinster Weise den Fehler bei sich und stalkt den Kundenservice, DER DEN FALL ZU IHREN GUNSTEN SCHLIESST - AM LIEFERTAG UND OHNE JEGLICHE PRÜFUNG DER FAKTEN !
Dies hat zur Folge, dass Sie sich bestärkt fühlt und im Recht wähnt.
Nach langem Theater mit dem Gerät, gelingt es mir, eine Windows10-Bildschirmtstatur zu aktivieren, mit der ich jedoch nicht ins BIOS komme - da beim Start (um ins BIOS zu gelangen) noch keine Tastatur geladen ist, geht das eben nicht. Bei der anschliessenden Überprüfung des Gerätes stelle ich fest, dass das Gerät nicht 4, sondern nur 2 GB Arbeitsspeicher hat. Außerdem stürzt die Grafik des Gerätes ab, sobald auch nur etwas Leistung gebraucht wird, dh. Surfen mit Browser ist nicht möglich, sobald auch nur ein kleines Video angezeigt werden soll, ist ein totaler Absturz ist die Folge.
Nach kategorischer Ablehnung der Rückgabe, habe ich die Verkäuferin sachlich korrekt bewertet - DIESE BEWERTUNG HAT EBAY GELÖSCHT - einfach so !
Nun zieht sich seit Mittwoch der mail-Ärger mit der Verkäuferin hin, die bereits einer Rücknahme zugestimmt hatte, dies aber leider nach Telefon-Support durch die Hotline doch nicht möchte. Scheinbar wird hier der unehrliche Verkäufer geschützt und niemand befasst sich mit den Fakten.
Gibt es eine Durchwahl, etc. zu einem konkreten Ansprechpartner bei Ebay ? Die Hotline erscheint mir nicht geeignet, aufgrund TOTALER INKOMPETENZ.
Sollte ich mein Geld in diesem speziellen Fall nicht zurückerhalten, geht dieser Fall ans Gericht UND an den Verbraucherschutz, da Ebay hier definitiv eine geordnete Rückgabe verhindert hat.
Wir stehen hier kurz vor unserer Abmeldung, da der Kundendienst bereits schon einmal in einem Monat eine Fehlentscheidung getroffen hat, siehe mein letzter Beitrag. Dort wollte der Verkäufer nicht liefern und hat das auch geschaft - Wir haben stattdessen eine Abmahnung wegen nicht bezahltem Artikel erhalten, obwohl ich den Fall mit der Hotline geklärt habe und diese Hilfe zugesagt hatte – Danke auch schön !!
Ebay macht sich hier durch seine Fehlentscheidungen zwar nur vielleicht mitschuldig, aber ganz sicher unbeliebt - uns reichts nun !
bei einer Überweisung, greift kein Käuferschutz
auch fährt von Ebay niemand rum, um die Angaben oder den Zustamd eines Artikels zu prüfen
eine Fallentscheidung seitens Ebays, hat keinerlei Rechtsbestand
wende dich also an einen RA deines Vertrauens