20-11-2012 22:41
Hallo!
Bei einem gekauften Artikel von einem gewerblichen Verkäufer war gleich nach dem Auspacken ein offensichtlicher Mangel zu erkennen. Nachbesserung oder Umtausch ist nicht möglich. Kann ich nun neben der Rückerstattung des Kaufpreises und den Rücksendekosten (muss die Ware ja an den Verkäufer zurücksenden) auch die Erstattung der Versandkosten, die ich beim Kauf gezahlt habe, verlangen?
LG
Mo
Nachbesserung oder Umtausch ist nicht möglich.
Moin B-)
Selbstverständlich muss ein Verkäufer bei einer Rücknahme aufgrund eines Mangels, einen Verbraucher so stellen, als hätte die Transaktion nicht stattgefunden
Das bedeutet, dass dieser in dem Fall auch sämtlich Transportkosten zu tragen hat
Das ergibt sich aus § 439 Abs.2
http://dejure.org/gesetze/BGB/439.html
Aber aufgepasst !
Man kann immer wieder auch mal auf die Art von gewerblichen halb-seriösen Händler treffen, die zu tricksen versuchen (um sich die Erstattung der Hinsendekosten zu sparen) und es so hin drehen wollen, als hätte der der Kunde nur von seinem Widerrufrecht Gebrauch gemacht.
Das heißt, ich würde hier ganz klar und deutlich darauf hinweisen, dass es sich um einen Rücktritt vom Vertrag wegen nicht vertragsgemäß erbrachter Leistung gemäß § 323 handelt
http://dejure.org/gesetze/BGB/323.html
Wenn eine Nacherfüllung für den Händler tatsächlich und nachweislich unmöglich ist, bedarf es hierzu auch nicht einmal einer Fristsetzung