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Kaputte ware erhalten, händler reagiert nicht auf rückgabe, Ebay schreibt nicht zurück

Hallo,

 

Habe ein Autoteil beei einem Deutschen händler gekauft, es funktioniert aber nicht, und ich habe eine rückgabe erfordert. Das teil wurde bei einer autowerkstatt geprüft, nicht nur bei mir.

 

Dann aber höre ich nichts mehr vom händler. Ich habe versucht hilfe von Ebay to bekommen, und habe Ebay zwei mal eine mail geschicht auf die email für hilfe, aber ich höre auch nichts vom Ebay. Ich habe versucht "Ebay einzuschalten" aber sowas gibt es nicht, ich kann das teil nicht sehen. Es ist immer noch im status das der händler mich kontaktieren muss. Es ist jetzt aber mehr als einen monat her, un weder verküfer noch Ebay will mit mir sprechen.

 

Wass kann ich tun um mein geld zu¨rück zu bekommen.

 

danke im vorraus, entschuldige für schlechte grammatik, Deutsch ist nicht meine erste sprache.

 

Mfg

Soren

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@dragul1337  schrieb:

Hallo,

 

Habe ein Autoteil beei einem Deutschen händler gekauft, es funktioniert aber nicht, und ich habe eine rückgabe erfordert. Das teil wurde bei einer autowerkstatt geprüft, nicht nur bei mir.

 

Dann aber höre ich nichts mehr vom händler. Ich habe versucht hilfe von Ebay to bekommen, und habe Ebay zwei mal eine mail geschicht auf die email für hilfe, aber ich höre auch nichts vom Ebay. Ich habe versucht "Ebay einzuschalten" aber sowas gibt es nicht, ich kann das teil nicht sehen. Es ist immer noch im status das der händler mich kontaktieren muss. Es ist jetzt aber mehr als einen monat her, un weder verküfer noch Ebay will mit mir sprechen.

 

Wass kann ich tun um mein geld zu¨rück zu bekommen.

 

danke im vorraus, entschuldige für schlechte grammatik, Deutsch ist nicht meine erste sprache.

 

Mfg

Soren


Servus @dragul1337

 

Eigentlich ist eine Rückgabe schon ein Prozess,

der einen weitere Fallöffnung ausschließen dürfte.

 

Bei einer Rückgabe an einen gewerblichen Händler sollte inzwischen eigentlich nahezu automatisch

ein Rücksendeetikett kommen.

Geschieht dieses nicht,

kann man normalerweise an den Käuferschutz übergeben.

 

https://www.ebay.de/help/buying/returns-refunds/rckgabe-eines-artikels-gegen-eine-rckerstattung?id=4...

 

und

 

https://www.ebay.de/help/buying/default/ask-ebay-to-step-in?id=4701

 

Diese Hinweise sind meines Erachtens unvollständig und nicht in allen Punkten stimmig.

Inzwischen könnten die Fristen "durch" sein.

 

Aber ein gewerblicher Händler hat in Deutschland einige Pflichten,

das hat nichts mit Ebay und Paypal zu tun.

Er muss bei Sachmangel an der Kaufsache nacherfüllen.

Dir also auf seine Kosten ein passendes Teil senden.

Dafür musst Du ihm auch die mangelhafte Sache zurückgewähren.

 

Leider muss man das manchen Händlern erst mühsam erklären.
Hier kann jeder gewerblich verkaufen... auch wenn er keine Ahnung hat.

 

 

 

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